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lawa – Newsletter Jagd |
26. September 2025
Die Jagdsaison läuft. Während der letzten zehn Septembertagen herrscht jedoch «Brunftruhe», eine Bejagungspause zur Schonung der Rotwildbrunft. Neben einem Zwischenstand zur Rotwildjagd informieren wir in diesem Newsletter über die invasive Art Waschbär, die erste bestätigte Schwarzwild-Reproduktion im Kanton Luzern sowie Neuerungen zum Treffsicherheitsnachweis ab 2025. |
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Zwischenstand Rotwildjagd
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Während der laufenden Jagd publiziert die Dienststelle Landwirtschaft und Wald regelmässig den Zwischenstand der erzielten Jagdstrecken. In der momentanen «Brunftruhe», vom 20. bis 30. September, in der die Rotwildjagd untersagt ist, sieht der Stand wie folgt aus:
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Veranstaltungen der Obleute und Jagdleitenden 2025
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Ende August fanden die alljährlichen Veranstaltungen der Obleute und Jagdleitenden statt. Die kommentierte Präsentation zu den Informationen aus dem Fachbereich Jagd ist auf der Homepage der Dienststelle Landwirtschaft und Wald aufgeschaltet.
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Waschbär – Invasive Art
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Der Waschbär gehört zu den in Art. 8a Abs. 5 JSV gelisteten, invasiven, standortfremden Arten. Die Kantone sind verpflichtet, die Ausbreitung dieser Listen-Arten zu verhindern. Wenn sich Waschbären einmal etabliert haben, ist dies nicht nur ökologisch nachteilig für die heimische Wildfauna. Auch im Siedlungsraum werden die Waschbären erfahrungsgemäss sehr schnell vom putzigen Kerlchen zum argen Lästling mit beachtlichem Konfliktpotenzial. Die Jagdgesellschaften werden gebeten, erkannte Vorkommen der Jagdverwaltung mitzuteilen und die Tiere konsequent zu bejagen. Die Jagdverwaltung unterstützt dabei mit speziellen Lockfütterungen und Lebendfallen. Kontakt: jagd.lawa@lu.ch
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Schwarzwildpräsenz an der Rigi
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Im Kanton Luzern konnten bislang nur vereinzelt Wildschweine nachgewiesen werden. Die seit Ende 2024 an der Rigi lebenden Individuen haben sich nun in diesem Jahr erfolgreich fortgepflanzt. Es handelt sich um die erste nachgewiesene Reproduktion im Kanton Luzern seit deren Ausrottung im 19. Jahrhundert. Bei Präsenznachweisen oder Fragen zu Präventionsmassnahmen in der Landwirtschaft sind die Landwirtinnen und Landwirte angehalten, die örtliche Jagdgesellschaft zu kontaktieren. Festgestellte Schäden müssen der Jagdgesellschaft umgehend gemeldet werden, um allfällige Entschädigungsforderungen geltend machen zu können. Die Jagdgesellschaften wiederum sind gebeten, ihre Nachbarreviere zu informieren und bei Schadenmeldungen die Jagdverwaltung zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen besprechen zu können.
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Modalitäten Treffsicherheitsnachweis
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Mit der per Februar 2025 revidierten Jagdverordnung erhält der Treffsicherheitsnachweis (TSN) eine noch grössere Bedeutung. Der nach Tierschutzgesetzgebung geforderte Sachkundenachweis für das tierschutzgerechte Töten von Tieren, gilt bei Jägerinnen und Jägern durch die Jagdausbildung und -prüfung sowie den jährlichen TSN als erbracht. Um den Anforderungen zu entsprechen, müssen beim TSN folgende Modalitäten zwingend erfüllt sein:
| – | Der TSN ist jährlich zu absolvieren und darf bei der Einreichung nicht älter als ein Jahr sein. |
| – | Der TSN ist bei einer durch die JFK-anerkannten Schiessanlage bzw. an einem anerkannten Schiessanlass zu absolvieren. |
| – | Die Personenangaben auf dem TSN-Formular sind vollständig und leserlich auszufüllen. |
| – | Pro Schiessprogramm (Kugel und Schrot) müssen Datum, Schiessanlage, alle Unterschriften (Schütze, Warner und Standaufsicht) sowie ein offizieller Stempel der Schiessanlage bzw. des Schiessanlasses ersichtlich sein. |
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Anfrage in eigener Sache
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Sie als Jägerin oder Jäger verbringen viele Stunden in der Natur und haben dabei bestimmt schon schöne Tierbeobachtungen machen können. Nehmen Sie ab und zu auch Tiere mit Ihrer Handykamera auf? Wir suchen immer wieder Bilder für den Newsletter. Falls Sie Aufnahmen von Rot- oder Schwarzwild haben und wir sie für den Newsletter unter Quellenangabe verwenden dürfen, freuen wir uns über Ihre Zustellung. Unsere Kontaktadresse: jagd.lawa@lu.ch
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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