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Mitteilung
16. Oktober 2025
 
 

Tempo 30: Beurteilungskriterien seit 1. September in Kraft

Seit dem 1. September 2025 ist die angepasste Strassenverkehrsverordnung in Kraft. Auf dieser Grundlage prüft der Kanton Luzern alle hängigen Tempo-30-Gesuche und hat erste Entscheide gefällt: Auf der Bundes- und Bernstrasse in der Stadt Luzern sowie im Zentrum von Vitznau sprechen insbesondere Aspekte der Verkehrssicherheit und Lärmreduktion für Tempo 30.

Seit dem 1. September 2025 gilt die angepasste Strassenverkehrsverordnung mit neuen Beurteilungskriterien für Tempo-30-Abschnitte auf verkehrsorientierten Strassenabschnitten innerorts (siehe Mitteilung vom 04.07.2025). Auf dieser neuen Grundlage prüft die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) die hängigen Gesuche von Gemeinden für neue Tempo-30-Abschnitte auf Kantonsstrassen. Für die Bundes- und Bernstrasse in der Stadt Luzern sowie die Kantonstrasse K 2b im Zentrum von Vitznau liegen unterdessen die Ergebnisse und entsprechende Beschlüsse vor. Sie fallen in Anwendung der zusätzlichen Kriterien und unter restriktiver Auslegung positiv aus, insbesondere weil die Temporeduktion einen wesentlichen Beitrag sowohl zur Verkehrssicherheit als auch zur Lärmreduktion leistet.

Die Umsetzung der Tempo-30-Abschnitte erfolgt in enger Abstimmung mit den Standortgemeinden. Bei zustimmendem Beschluss durch den Kanton wird mit der Gemeinde ein Massnahmenplan erarbeitet und das Datum der Publikation im Kantonsblatt bestimmt. Einbezogen werden auch laufende Planungen oder Projekte auf den entsprechenden Abschnitten.

Umfassender Leitfaden für Gemeinden
Nach der Erledigung von zwei Gesuchen der Stadt Luzern und eines der Gemeinde Vitznau liegen noch 29 Gesuche von 19 Gemeinden bei der Dienststelle vif vor, um Tempo 30 auf einer Kantonsstrasse zu prüfen. Sobald diese hängigen Gesuche abgearbeitet sind, soll für neue Gesuche in der Regel eine Bearbeitungsfrist von 10 Monaten gelten. So haben Gemeinden in Zukunft eine grössere Planungssicherheit, wenn sie Gesuche einreichen. Zudem steht ihnen auf vif.lu.ch/tempo30 ein umfassender Leitfaden zur Verfügung, der die Voraussetzungen für ein Gesuch, Informationen zum Verfahren und die Beurteilungskriterien für Tempo-30-Abschnitte auf Kantonsstrassen und Gemeindestrassen 1. Klasse darlegt.

Vernehmlassung auf Bundesstufe
Auch auf Bundesstufe wird Tempo 30 politisch diskutiert. Aktuell läuft eine Vernehmlassung für eine Revision der Signalisations- und Lärmschutzverordnung, mit welcher der Bundesrat die Motion Schilliger zum Erhalt von Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen umsetzen will. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Dezember 2025. Der Kanton Luzern wird sich im Rahmen seiner Vernehmlassungsantwort dazu äussern. Auf die aktuelle kantonale Praxis, welche in einem umfassenden politischen Prozess erarbeitet wurde, hat dies zurzeit keine Auswirkungen. Der Kanton Luzern verfolgt aber die nationalen Entwicklungen zum Thema Tempo 30 aufmerksam.

Anhang
Weitere Informationen: vif.lu.ch/tempo30
 
 
Oliver Cometto
Teamleiter Verkehrssicherheit
Dienststelle Verkehr und Infrastruktur
Telefon 041 318 11 32
oliver.cometto@lu.ch
(erreichbar am 16. Oktober 2025 von 10.00 bis 11.30 Uhr)
 
 
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