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| Newsletter DISG |
Newsletter der Dienststelle Soziales und Gesellschaft Dezember 2025 | Ausgabe 4
Liebe Leserin, lieber Leser Unser Newsletter informiert Sie über Aktuelles aus den vielfältigen Tätigkeitsbereichen der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG). Wir wünschen Ihnen eine lichtvolle Adventszeit. |
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Editorial RR Michaela Tschuor: Anlaufstelle für Gewaltbetroffene jederzeit erreichbar
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Sicherheit und Schutz gehören zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Die Entwicklung von Gewaltdelikten ist ein Gradmesser dafür, inwieweit diesen Bedürfnissen entsprochen wird. Im Jahr 2024 wurden im Kanton Luzern 743 Opfer von häuslicher Gewalt beraten, deutlich mehr als noch vor zehn Jahren. Gewalt, Übergriffe oder andere Straftaten können jederzeit passieren, auch nachts oder am Wochenende. Für Betroffene ist es in solchen Situationen entscheidend, rasch Unterstützung zu erhalten.
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Beratung und Begleitung nach Verkehrsunfällen
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Wer im Strassenverkehr durch andere verletzt wurde, hat häufig Anspruch auf Unterstützung durch die Opferberatungsstelle. Mit dieser Beratung können Betroffene klären, wer für die Folgekosten des Unfalls aufkommt. Fast jeder zehnte Beratungsfall der Opferberatungsstelle des Kantons Luzern betrifft haftpflichtrechtliche Fragestellungen. Auch die Verarbeitung des Erlebten oder die Begleitung von Angehörigen nach einem tödlichen Unfall können Themen der Beratung sein.
Opferberatungsstelle Kanton Luzern
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Nationale Präventionskampagne – «Gleichstellung verhindert Gewalt»
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Die nationale Präventionskampagne des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) läuft seit dem 11. November 2025. Unter dem Motto «Für Gleichstellung. Gegen Gewalt.» setzt sie ein klares Zeichen: Gleichstellung schützt vor Gewalt. Die Kampagne sensibilisiert für respektvolle Beziehungen und zeigt Wege auf, wie Gewalt verhindert werden kann – sei es im Alltag, in Schulen, Betrieben oder im öffentlichen Raum. Sie richtet sich an Betroffene, ihr Umfeld und (potenzielle) Tatpersonen, und wird schweizweit in mehreren Phasen umgesetzt.
Gleichstellung verhindert Gewalt Weitere Informationen - Gleichstellungsstrategie 2030
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Erneut weniger Luzernerinnen und Luzerner auf Sozialhilfe angewiesen
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Im Jahr 2024 erhielten im Kanton Luzern insgesamt 8’873 Personen Unterstützung durch die wirtschaftliche Sozialhilfe (ohne Asyl- und Flüchtlingsbereich in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes). Das sind 415 Personen weniger als im Vorjahr. Damit sank die Sozialhilfequote von 2,2 auf 2,1 Prozent. Die Analysen von LUSTAT Statistik Luzern zeigen weiter, dass staatliche Transferleistungen wie Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder Prämienverbilligung in den letzten Jahren zwischen 2,7 und 2,9 Prozent des Einkommens der Luzerner Haushalte ausmachten.
LUSTAT: Sozialhilfe Zentralschweizer Kantone LUSTAT: Sozialhilfe Kanton Luzern LUSTAT: Sozialindikator – Staatliche Transferleistungen
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Podcast «Präsidialjahr – zämewachse» beleuchtet Behindertenpolitik
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In ihrem gemeinsamen Podcast gewähren Regierungspräsidentin Michaela Tschuor und Kantonsratspräsidentin Gisela Widmer Reichlin den Hörerinnen und Hörern spannende Einblicke in ihr politisches Präsidialjahr. In der zweiten Folge steht das Thema Behindertenpolitik und Inklusion im Mittelpunkt, welches sie gemeinsam mit ihren Gästen Jahn Graf und Willi Suter diskutieren.
Präsidialjahr 2025/2026 - «zämewachse»
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Ambulante Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen – Unterstützungsplan als Grundlage
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Seit Oktober 2025 nimmt die unabhängige Fachstelle Bedarfsabklärung (fabea) Gesuche für ambulante Leistungen direkt entgegen. Wer ambulante Unterstützungsleistungen für die alltägliche Lebensführung in Anspruch nehmen will, muss sich in einem ersten Schritt mit seinem Unterstützungsbedarf auseinandersetzen. Für diese Einschätzung steht der Zentralschweizer Unterstützungsplan (ZUP) zur Verfügung. Dieser ist die Basis für das Abklärungsgespräch mit fabea: Im Dialog wird ermittelt, welcher Unterstützungsbedarf vorliegt und wie viel davon nicht durch Vorleistungen Dritter finanziert werden kann. Das Ergebnis leitet fabea als Empfehlung direkt mit dem Gesuch an die Dienststelle Soziales und Gesellschaft weiter.
Vorgehen Einreichung Gesuch ambulante Leistungen
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Neue Regelungen für Live-in-Betreuende
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Ab dem 1. Dezember 2025 gelten neue Regelungen für in Privathaushalten tätige Betreuungspersonen. Die Sonderregelungen legen Arbeits- und Ruhezeiten fest und stellen klar, dass eine Einzelperson keine 24-Stunden-Betreuung leisten kann. Die Regelungen enthalten zudem Ausnahmen von der Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie klare Vorgaben zum Bereitschaftsdienst und zur Ruhezeit. Für Care-Migrantinnen und -Migranten, die häufig in solchen Arbeitsverhältnissen tätig sind, bedeuten die neuen Regelungen mehr Schutz und Transparenz bezüglich ihrer Arbeitsbedingungen. Damit stärkt die Schweiz den rechtlichen Rahmen und die Gleichstellung in der Care-Arbeit.
careinfo.ch Sonderregelungen für Live-in-Betreuende
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Gesundheitliche Vorausplanung – Selbstbestimmt leben und entscheiden im Alter
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Ein selbstbestimmtes Leben im Alter bedeutet auch, sich frühzeitig mit Gesundheit, Krankheit und Lebensqualität auseinanderzusetzen. Das Bundesamt für Gesundheit und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften haben zu diesem Zweck eine «Roadmap für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung» entwickelt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) in Alters- und Pflegeheimen. Eine praxisorientierte Broschüre zeigt, wie die GVP in den Alltag von Institutionen der stationären Langzeitpflege integriert werden kann. Diese Wegleitung richtet sich an alle Berufsgruppen in Alters- und Pflegeheimen sowie weitere interessierte Personen. Sie soll Mitarbeitende dabei unterstützen, gemeinsam mit den Bewohnenden festzulegen, wie sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit medizinisch behandelt und betreut werden möchten.
Gesundheitliche Vorausplanung im Alter: Wegleitung für Alters- und Pflegeheime
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Pflegeheime – Medizinische Qualitätsindikatoren im Wandel
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Alle Pflegeheime sind gesetzlich verpflichtet, dem Bundesamt für Gesundheit jährlich Daten zur Pflegequalität einzureichen. Dazu werden sechs medizinische Qualitätsindikatoren (MQI) erfasst: Mangelernährung, Rumpffixation, Bettgitter, Polymedikation sowie Selbst- und Fremdeinschätzung des Schmerzes. Ab Oktober 2025 kommen testweise drei weitere Indikatoren dazu: Dekubitus, Gesundheitliche Vorausplanung und Medikationsreview. Mit den drei neuen Qualitätsindikatoren und der Weiterentwicklung der bestehenden MQI wird ein noch umfassenderes Bild der Pflegequalität in den Pflegeheimen gewonnen. Die MQI tragen dazu bei, die Pflege kontinuierlich weiterzuentwickeln und das Wohlbefinden der Bewohnenden zu stärken, weshalb die Dienststelle Soziales und Gesellschaft die Erfassung der Indikatoren fördert.
Informationen zu den medizinischen Qualitätsindikatoren für Pflegeheime
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KMU-Handbuch «Beruf und Familie» wurde überarbeitet
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Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in der Schweiz zunehmend wichtig und stärkt sowohl den Arbeitsmarkt als auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Familienorientierte Personalpolitik motiviert Mitarbeitende, erhöht die Produktivität, reduziert Fluktuation und Absenzen. Das überarbeitete Handbuch «Beruf und Familie» des SECO unterstützt KMU dabei, passende Strategien zu entwickeln.
KMU-Handbuch «Familie und Beruf»
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Vernehmlassung – Planungsbericht Gleichstellung 2026-2029
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Der erste Planungsbericht 2022-2025 zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen im Kanton Luzern wird Ende dieses Jahres abgeschlossen. Für die nächste Periode 2026-2029 hat der Regierungsrat bereits einen neuen Bericht in die Vernehmlassung gegeben. Der zweite Planungsbericht enthält eine Wirkungsüberprüfung der bisherigen Massnahmen und leitet daraus neue und konkrete Schritte für die kantonale Gleichstellungspolitik der kommenden Jahre ab. Das öffentliche Vernehmlassungsverfahren dazu läuft bis am 30. Januar 2026.
Medienmitteilung Vernehmlassungsunterlagen Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen
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Finanzielle Unterstützung für Projektvorhaben
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Haben Sie ein Projektvorhaben und benötigen dafür finanzielle Unterstützung? Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft unterstützt Projektvorhaben in den Bereichen der Kinder- und Jugendförderung, der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen sowie Integration-Migration. Informationen zu den Förderkriterien der verschiedenen Bereiche finden Sie auf den jeweiligen Webseiten.
Förderung Kinder- und Jugendprojekte Förderung Projekte Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen Projektförderung Integration-Migration
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Umfrage – zu den Dienstleistungen der DISG
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Gesund durch den Winter – Wichtige Hygiene- und Schutzmassnahmen gegen Atemwegserkrankungen
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Mit dem Herbst beginnt die Erkältungs- und Grippesaison. Immer mehr Menschen leiden an Husten, Schnupfen oder Fieber. Viren verbreiten sich rasch über Tröpfchen beim Husten, Niesen oder Sprechen sowie über die Hände. Um sich und andere zu schützen, empfiehlt die Dienststelle Gesundheit und Sport des Kantons Luzern: Hände regelmässig waschen, Innenräume gut lüften, Immunsystem stärken, Impfschutz prüfen und bei Symptomen zu Hause bleiben.
Weitere Informationen – Dienststelle Gesundheit und Sport
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KANTON LUZERN
Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Rösslimattstrasse 37
Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 68 78
E-Mail disg@lu.ch |
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