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lawa – Newsletter Landwirtschaft
14. Oktober 2025

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Inhalt
 Termin Hauptzahlung der Direktzahlungsbeiträge 2025
 Meldung Hofdüngerlieferung (HODUFLU)
 Anforderungen für ZO Betriebe ab Nährstoffbilanz 2026
 Getreide in weiter Reihe
 Grundkontrolle Q II (Q II-Attest), Direktzahlungsbeiträge
 Untersuchung von PCB in landwirtschaftlichen Gebäuden
 Fokustag Wildtierkorridore: 14. November 2025
 Japankäfer
 Bovine Virus-Diarrhoe (BVD)-Ausrottung – Wer «BVD-frei» werden will, muss seinen Tierverkehr kontrollieren
 Blauzungenkrankheit (BTV) – Zunahme der Fallzahlen
 Moderhinke
 Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) – Überwachungszone unverändert
 Exporte von Pferden in die EU – wichtige Änderungen beim Vorgehen
 Radar Bulletin
 Die nächsten Termine
 
 

Termin Hauptzahlung der Direktzahlungsbeiträge 2025

Am 17. Oktober 2025 erhalten die Ganzjahresbetriebe im Kanton Luzern die Hauptzahlung der Direktzahlungsbeiträge 2025 (Valuta). Die Hauptabrechnung wird am 16. Oktober 2025 per Post zugestellt und ist gleichzeitig auf agate.ch / Kant. Datenerhebung LU unter «Dokumente» / «Beitragszahlungen» einsehbar. Sie enthält neben einer Zusammenfassung auch die Details zu den jeweiligen Beiträgen. Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige Fachperson. Die Kontaktliste finden Sie auf der Hauptabrechnung. Der Übergangsbeitrag, die Getreidezulage sowie die Beiträge an die Sömmerungsbetriebe werden mit der Schlusszahlung Mitte Dezember 2025 überwiesen.
 
 

Meldung Hofdüngerlieferung (HODUFLU)

Hofdüngerlieferungen im Jahr 2025 können noch bis am 31. Dezember 2025 erfasst werden. Ab dem 1. Januar 2026 ist keine Erfassung von Hofdüngerlieferungen für das Jahr 2025 mehr möglich. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) empfiehlt den abgebenden Landwirtinnen und Landwirten, alle Lieferungen umgehend zu melden, damit die Abnehmenden genügend Zeit haben, die Lieferungen zu bestätigen.
 
 

Anforderungen für ZO Betriebe ab Nährstoffbilanz 2026

Für Betriebe im ausgeschiedenen Zuströmbereich der Mittellandseen und des Zugersees gelten ab der Nährstoffbilanz 2026 die angepassten Anforderungen gemäss Anhang 1 Ziffer 2.1.6 DZV. Betriebe mit einem Phosphoreigenversorgungsgrad von über 100 Prozent dürfen in der Nährstoffbilanz mit maximal 80 Prozent Phosphor abschliessen. Es wird empfohlen, frühzeitig mit Ihrem Nährstoffbilanzrechner, Ihrer Nährstoffbilanzrechnerin Kontakt aufzunehmen.
 
 

Getreide in weiter Reihe

Die Vernetzungsmassnahme «Getreide in weiter Reihe» wird 2026 unverändert weitergeführt. Der Vernetzungsbeitrag beträgt weiterhin 600 Fr.–/ha, auch die Anforderungen bleiben unverändert. Bereits seit 2025 ist «Getreide in weiter Reihe» nicht mehr als BFF anrechenbar, aber besteht weiter als Vernetzungsmassnahme zur Förderung des Feldhasen und der Feldlerche.
 
 

Grundkontrolle Q II (Q II-Attest), Direktzahlungsbeiträge

Fand auf Ihrem Ganzjahresbetrieb im Herbst/Winter 2024/2025 oder im Frühling/Sommer 2025 eine Grundkontrolle Q II (Q II-Attest) statt? Dann ist das Ergebnis in die Abrechnung der Hauptzahlung 2025 eingeflossen. Wir bitten Sie, Ihre Abrechnung genau zu prüfen und sich bei Fragen bei uns zu melden. Haben Sie einen Auszahlungsfehler festgestellt, können Sie Einsprache auf die Hauptzahlung erheben. Ihre Q II-Atteste finden Sie auf www.agate.ch unter «Dokumente» / «Biodiversität». Die aktualisierten Daten Ihrer Biodiversitätsförderflächen und Bäume der Qualitätsstufe II finden Sie auf dem aktualisierten Flächenverzeichnis auf www.agate.ch unter «Abschluss» / «Druck» sowie eingezeichnet im GIS-Viewer.
 
 

Untersuchung von PCB in landwirtschaftlichen Gebäuden

In landwirtschaftlichen Gebäuden, die vor 1980 gebaut wurden, können polychlorierte Biphenyle (PCB) vorkommen. Diese giftigen Stoffe sind langlebig und können bis heute von Tieren aufgenommen werden und somit in Lebensmitteln enthalten sein. Vom Menschen aufgenommen, kann dies zu chronischen Erkrankungen führen. Der Kanton Luzern koordiniert für interessierte Betriebe die Messung von landwirtschaftlichen Gebäuden auf mögliche PCB-Belastungen. Ein Grossteil der anfallenden Kosten für die Schadstoffmessungen auf dem Betrieb wird durch Bund und Kanton übernommen.
 
 

Fokustag Wildtierkorridore: 14. November 2025

Wildtierkorridore stellen den Fernwechsel der Wildtiere zwischen ihren Le-bensräumen sicher. Um ihre Funktion sicherzustellen, gelten für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung innerhalb der Perimeter bestimmte Voraussetzungen. Der Fokustag vom 14. November 2025 thematisiert die aktuellen Vorgaben und Handlungsspielräume bei Bauten und Anlagen innerhalb der Wildtierkorridore, gibt Einblick in einzel- und überbetriebliche Lösungen für das Bauen innerhalb der Wildtierkorridore und erläutert die aktuellen Vorgaben und Möglichkeiten im Bereich der Wildschadensverhütung und -vergütung. Anmeldefrist 7. November 2025.
 
 

Japankäfer

Ende September ist die Flugsaison des Japankäfers vorüber. Damit entfallen auch die Auflagen zum Verbringungsverbot von Grüngut/Grünfutter im Befallsherd und von Grüngut in der Pufferzone. Alle weiteren Massnahmen im Befallsherd bleiben aktiv (Massnahmen Befallsherd).
Weitere Japankäferfänge seit Mitte August erforderten eine Anpassung des abgegrenzten Gebiets (Befallsherd und Pufferzone). Der Befallsherd und die Pufferzone wurden entsprechend ausgedehnt. Das abgegrenzte Gebiet ist unter Pflanzenschutz - Landwirtschaft - Geoportal Kanton Luzern einsehbar.
 
 

Bovine Virus-Diarrhoe (BVD)-Ausrottung – Wer «BVD-frei» werden will, muss seinen Tierverkehr kontrollieren

Es gilt ernst: Wer am 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» erhalten will, darf ab dem 1. November 2025 nur noch Tiere aus Betrieben mit einer grünen BVD-Ampel zukaufen. Der Status «BVD-frei» ist wichtig, weil nur dieser einen Tierverkehr ohne Einschränkungen erlaubt.
 
 

Blauzungenkrankheit (BTV) – Zunahme der Fallzahlen

Die Meldungen von Blauzungen-Fällen im Kanton Luzern haben erneut zugenommen. Meist wird BTV-3 nachgewiesen, es treten aber auch Fälle von BTV-8 auf.
Nach wie vor gilt die dringende Empfehlung die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Die Impfung verhindert zwar nicht die Erkrankung, kann jedoch vor einem schweren Verlauf schützen und Todesfälle vorbeugen. In Einzelfällen kann dies dennoch vorkommen. Bitte beachten Sie, dass für die Auszahlung von Entschädigungen bei Tierverlusten infolge Blauzungenkrankheit zwingend ein positiver Virusnachweis für jedes betroffene Tier vorliegen muss.
 
 

Moderhinke

Die 2. Untersuchungsperiode hat am 1. Oktober2025 begonnen. Die Untersuchung aller Schafhaltungen muss bis zum 31. März 2026 erfolgen. Für einen Termin melden Sie sich direkt bei Ihrer Bestandestierärztin oder Ihrem Bestandestierarzt. Sollten Sie diese/n gewechselt haben, bitten wir um rasche Mitteilung an den Veterinärdienst Luzern, damit die Aufträge zur Beprobung korrekt zugewiesen werden können.
 
 

Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) – Überwachungszone unverändert

In Italien und Frankreich ist der Ausbruch der Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) festgestellt worden. Schutz- und Überwachungszonen wurden eingerichtet, so auch in der Schweiz.
Zur Bekämpfung der Tierseuche hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Massnahmen verordnet. Alle betroffenen Rinderhaltungen in der Überwachungszone werden kontrolliert und die Tiere geimpft. Bei der Krankheit handelt es sich um eine durch Insekten übertragene Viruskrankheit, welche Rinder, Büffel und Bisons betrifft. Sie führt zu Milchleistungsabfall, Fruchtbarkeitsstörungen, Aborten und Hautschäden.
Die LSD gilt als hochansteckende Tierseuche und Verdachtsfälle sind umgehend dem Bestandestierarzt, der Bestandestierärztin oder dem Veterinärdienst Luzern zu melden. Bisher ist kein Fall der LSD in der Schweiz aufgetreten. Der Kanton Luzern ist zurzeit von keinen Zonen oder Massnahmen betroffen. Für den Menschen ist die LSD ungefährlich. Auch der Verzehr von Milch und Fleisch infizierter Tiere ist unproblematisch.
 
 

Exporte von Pferden in die EU – wichtige Änderungen beim Vorgehen

Seit dem 1. Oktober 2025 erstellt der Veterinärdienst Luzern amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen (TRACES) für Exporte von Pferden ausschliesslich auf der Grundlage von privattierärztlichen Vorzeugnissen. Dies bedeutet, dass der Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit der Pferde vollständig durch die privat praktizierende Tierärzteschaft bestätigt wird. Das amtstierärztliche TRACES wird nach wie vor durch den Veterinärdienst erstellt und elektronisch visiert versendet. Die Untersuchung von Equiden vor Ort durch amtliche Tierärztinnen und Tierärzte wird hingegen nicht mehr angeboten.
 
 
Radar Bulletin
Mit dem Radar Bulletin publiziert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Informationen zur internationalen Tierseuchenlage und beurteilt die Gefahren für die Schweiz. Das Bulletin erscheint monatlich.
 
 

Die nächsten Termine

Hauptzahlung Direktzahlungen 2025
17. Oktober 2025

Schlusszahlung Direktzahlungen 2025
Dezember 2025

Überblick Termine 2025
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
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