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Mitteilung
16. Oktober 2025
 
 

Verordnung für ein einheitliches Melde- und Reinigungsverfahren für Schiffe

Die invasive Quaggamuschel verbreitet sich schnell in den Schweizer Seen. Bis heute wurde sie im Kanton Luzern erst im Vierwaldstättersee gefunden. Um eine Verschleppung in andere Luzerner Seen zu verhindern, beschloss der Kanton Luzern Ende 2024 ein Einwasserungsverbot für den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee. Dieses soll nun durch eine Schiffsmelde- und -reinigungsverordnung abgelöst werden. Der Verordnungsentwurf befindet sich vom 16. Oktober 2025 bis 16. Januar 2026 in der Vernehmlassung.

Sie ist klein, stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und wurde bereits in einige Schweizer Seen verschleppt: die Quaggamuschel. Die invasive Art bedroht die Biodiversität sowie Trinkwasser- und Energieversorgungen in Schweizer Seen. Im Kanton Luzern wurde sie bis heute erst im Vierwaldstättersee gefunden. Nach aktuellem Wissensstand gelten Schiffe, die in verschiedenen Gewässern unterwegs sind, als wichtigste Verbreiter der Quaggamuschel. Deshalb wurde im Mai 2024 – wie in den anderen Zentralschweizer Kantonen – im Kanton Luzern eine Reinigungspflicht für gewässerwechselnde Schiffe eingeführt, um eine Verschleppung in andere Luzerner Seen zu verhindern. Am 10. Dezember 2024 hat der Kanton Luzern zudem ein Einwasserungsverbot für den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee beschlossen (Umsetzung Postulat P 214). Nun wird das Einwasserungsverbot durch die Schiffsmelde- und -reinigungsverordnung (SMRV) abgelöst. Die Verordnung verankert das einheitliche Melde- und Reinigungsverfahren über eine dafür zur Verfügung stehende digitale Meldeplattform, um die Ausbreitung invasiver aquatischer Arten (wie die Quaggamuschel) in den Luzerner Seen soweit möglich zu verhindern beziehungsweise die Weiterverbreitung zu mindern. Der Entwurf der Schiffsmelde- und -reinigungsverordnung befindet sich vom 16. Oktober 2025 bis 16. Januar 2026 in der Vernehmlassung.

Digitale Abwicklung
Gemäss der neuen Verordnung müssen Schiffshalterinnen und -halter vor dem Einwassern in ein Luzerner Gewässer den Wechsel melden und ihr Schiff von einer autorisierten Stelle reinigen lassen. In der Folge erhalten sie eine Freigabe zur Einwasserung. Die Verordnung gilt für alle schiffbaren Gewässer im Kanton Luzern und betrifft kennzeichnungs- respektive immatrikulationspflichtige Schiffe. Die Meldung und Freigabe werden über die oben erwähnte, in der Zentralschweiz und weiteren Kantonen verwendete Plattform digital abgewickelt. Bei nautischen Veranstaltungen wie Regatten ist es erlaubt, bestimmte Schiffstypen selbst zu reinigen. Die Reinigung muss aber von einer dafür geschulten Person kontrolliert werden.

Anhang
Die Unterlagen zur Vernehmlassung sowie der Link zur E-Mitwirkung finden Sie hier: Vernehmlassungen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
 
 
Koordination der Medienanfragen:
Andrea Muff
Leiterin Kommunikation
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
medien.buwd@lu.ch
Telefon 041 228 53 52
(erreichbar am Donnerstag, 16. Oktober 2025, 10.00 bis 12.00 Uhr)
 
 
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