Zur Webansicht
lawa – Newsletter Wald
6. November 2025

Liebe Leserin, lieber Leser
Viermal pro Jahr senden wir Ihnen Neuigkeiten zum Luzerner Wald. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie auf diesem Weg über den naturnahen Waldbau, die Holznutzung, weitere Waldleistungen oder die politischen Prozesse.
 
 

Ab 1. Januar 2026: Neuerungen für Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Wer beruflich oder gewerblich Pflanzenschutzmittel einsetzt (z. B. für die Behandlung von Rundholz), benötigt bereits heute eine Fachbewilligung (FaBe). Künftig wird diese FaBe in einem digitalen Format geführt.
Pflichtnachweis beim Kauf ab 1.1.2027
Der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln für den beruflichen und gewerblichen Gebrauch ist ab 2027 nur noch gegen Vorweisen einer gültigen digitalen FaBe gestattet.
Frist für den Umtausch der alte in die neue, digitale FaBe
Die bestehende Bewilligung muss bis am 30. Juni 2026 gegen die neue digitale FaBe umgetauscht werden. Eine Anleitung für den Umtausch befindet sich unter dem untenstehenden Link.
Verlängerung der Fachbewilligung: Nur durch Weiterbildung
Ab dem Jahr 2027 ist für die Verlängerung der Fachbewilligung eine mehrstündige Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren erforderlich.
 
 

Pflanzenkohle – ein Blick auf CO₂-Speicherung und Waldwirtschaft

Der Abschlussbericht «Pflanzenkohle» beleuchtet die zentralen Fragen zur Herstellung von Pflanzenkohle: Was muss beim Holz als Ausgangsmaterial beachtet werden? Gibt es mögliche Konflikte bei der Nutzung von Biomasse? Und wie schneiden CO₂- und Energiebilanz ab?
Die Ergebnisse zeigen: Pflanzenkohle kann unter bestimmten Voraussetzungen CO₂ langfristig speichern und eröffnet der Waldwirtschaft neue Chancen – zum Beispiel durch die Verwendung von Restholz und die Förderung geschlossener Kreisläufe. Der fachgerechte Umgang mit Pflanzenkohle ist dabei entscheidend.
 
 

Haftung bei Mountainbike-Unfällen

Mountainbiker und Mountainbikerinnen sind grundsätzlich auf eigene Verantwortung unterwegs. Ereignet sich ein Unfall, haben die Bikenden diesen in der Regel selbst zu verantworten. Eine Haftung Dritter fällt dort in Betracht, wo atypische, fallenartige Gefahren bestehen, die für die Bikenden auch bei sorgfältigem und umsichtigem Fahrverhalten nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind. Mit der offiziellen Signalisation von Mountainbike-Wegen (MTB) übernimmt die zuständige Stelle (Trägerschaft/Werkeigentümerin) die Wegsicherungspflicht. Die Waldeigentümerschaft trägt diesbezüglich keine Verantwortung. Ausserhalb der signalisierten MTB-Wege besteht keine MTB-spezifische Sicherungs- oder Kontrollpflicht. Zu beachten ist, dass nach Luzerner Recht das Biken nur auf mit Kies befestigten Waldwegen sowie auf signalisierten Bikewegen erlaubt ist.
Mit der Erarbeitung der kantonalen Strategie Mountainbike-Lenkung sowie der Anschlussgesetzgebung zum Veloweggesetz ist die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) daran, zusammen mit den betroffenen Gruppierungen eine kantonale Grundlage für mehr legale Mountainbike-Wege zu schaffen. Aufgrund der vielen Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind, braucht dies Zeit.
 
 

Forstliche Berufsabschlüsse

Verleihung Label Schweizer Holz
Herzliche Gratulation zum erfolgreichen Abschluss der Forstwartlehre (im Bild von links nach rechts vorne, dann hinten): Schöpfer Marco, Baumgartner Forstunternehmung Marbach LU; Pfrunder Adrian, Waldis Forst und Garten Weggis LU; Graber Silvan, Korporation Sursee LU; Graber Simon, Korporation Willisau LU; Birrer Patrick, Waldis Forst und Garten Weggis LU; Bossert Simon, Landwirtschaft und Wald Staatsforstbetrieb LU; Glanzmann Angelo, Bieri-Felder Forst und Umwelt Schüpfheim LU; Christen Silvan, Schaller Forstunternehmung Altbüron LU; Wechsler Luca, Korporation Luzern Stadtforstamt LU.

Herzliche Gratulation an Dieter Winkler, Jan Herzog und Joel Kaesmacher zum Bachelor in Waldwissenschaften (HAFL Zollikofen) sowie an Julia Murer und Nadine Reinart zum MSc Umwelt und Naturwissenschaften, Vertiefung Wald- und Landschaftsmanagement (ETH Zürich).
 
 

ZEBI 2025: Die Wald- und Holzberufe zeigen ihre ganze Vielfalt

Die Zentralschweizer Bildungsmesse (ZEBI) findet vom 6. bis 9. November 2025 in der Messe Luzern statt. Sie ist die zentrale Bildungsplattform für Jugendliche in der Berufswahl und Weiterbildung. Die Wald- und Holzberufe sind mit einem gemeinsamen Stand vertreten. Ob Forstwart/in, Schreiner/in oder Zimmermann/Zimmerin: die Branche präsentiert sich zukunftsorientiert, praxisnah und voller Perspektiven.
 
 

Rückblick Tage des Schweizer Holzes

Am12. und 13. September 2025 wurden an den beiden Standorten Hellbühl und Marbach rund 1'500 Besuchende empfangen und über 250 Schulkinder durch das Programm geführt. Die Bedeutung des Schweizer Holzes, die Nutzung des Holzes vom Wald bis zur Verarbeitung in den Werken wurde eindrücklich demonstriert. Ergänzend wurden die Berufe sowie die weiteren Waldleistungen anschaulich und erlebnisorientiert vermittelt. Herzlichen Dank an alle, die diese Anlässe ermöglicht haben. Es bleibt wichtig: Helfen Sie mit, den Wert des Schweizer Holzes nach aussen zu tragen und damit die nachhaltige Waldbewirtschaftung zu stärken.
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
lawa.lu.ch