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Regierungsrat legt überarbeiteten Voranschlag 2026 vor
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Der Kantonsrat hat in der Oktober-Session den Voranschlag 2026 sowie den Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 beraten. Dabei wurde das Ausgaben- und Leistungswachstum sowie insbesondere das Personalwachstum kritisch beurteilt. Daher hat der Kantonsrat den Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 nicht genehmigt und den Voranschlag 2026 an den Regierungsrat zurückgewiesen. Der Regierungsrat hat den Voranschlag 2026 überarbeitet und den betrieblichen Aufwand insgesamt um 28,2 Millionen Franken gekürzt. Das Personalwachstum wurde in verschiedenen Hauptaufgaben um 83 Stellen reduziert.
In der Oktobersession hat der Kantonsrat den Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 sowie den Voranschlag 2026 beraten. Der Kantonsrat hat den Voranschlag 2026 mit dem Auftrag zur Überarbeitung an die Regierung zurückgewiesen. Dies mit der Forderung, sich auch für das Jahr 2026 am Wirtschaftswachstum von 1,2 Prozent zu orientieren. Das Personalwachstum wurde dabei in verschiedenen Hauptaufgaben um 83 Stellen reduziert.
Weiter hat das Parlament jedoch Bereiche definiert, die von der Reduktion ausgenommen werden sollen: Mobilitätsfinanzierung, Standortförderung sowie Ausbau Justiz und Polizei. Ebenfalls nicht überarbeitet werden sollen gemäss den Ausführungen des Kantonsrates Aufwandsteigerungen, die auf einem Mengenwachstum basieren oder durch gebundenes Wachstum verursacht werden.
Der überarbeitete Voranschlag 2026 wird in der Dezembersession im Kantonsrat behandelt. Der Aufgaben- und Finanzplan wurde einstimmig nicht genehmigt. Der Kantonsrat erwartet für die nächste Beratung im Herbst 2026 einen Aufgaben- und Finanzplan 2027–2030, der sich hinsichtlich dem Ausgabenwachstum am Wachstum der Wirtschaft (BIP) orientiert.
Ausgabenwachstum um rund 30 Millionen Franken reduziert Der Regierungsrat hat den Voranschlag 2026 im Hinblick auf die Beratung überarbeitet und ist dabei den Leitlinien gefolgt, die von einer Mehrheit des Parlaments definiert wurden. Im überarbeiteten Voranschlag wurde das Ausgabenwachstum beim betrieblichen Aufwand um 28,2 Millionen Franken reduziert.
Bei der Überarbeitung des Voranschlags 2026 wurden zwei Forderungen des Parlaments aufgenommen sowie eine Aktualisierung vorgenommen. Wie vom Kantonsrat gefordert, wird die Ausgleichszahlung an die Gemeinden für den Wasserbau anteilsmässig auch im Jahr 2026 ausbezahlt, was den Aufwand um rund 3,8 Millionen Franken erhöht. Weiter wird dem Wunsch des Parlaments teilweise Rechnung getragen, indem die Gemeinden bei den Volksschulen um 6,45 Millionen Franken entlastet werden. Das entspricht der Hälfte des Betrags für die Neufestsetzung der Standardkosten für Schulinfrastrukturen. Dieser Betrag setzt sich hauptsächlich aus einem einmaligen Kantonsbeitrag von rund 5,0 Millionen Franken im Zusammenhang mit der Neufestsetzung der Standardkosten der Volksschule und Einsparungen im Sonderschulbereich zusammen.
Aufgrund der zwischenzeitlich bekannten Erhöhung der Krankenkassenprämien wird die Summe für die Auszahlung der individuellen Prämienverbilligung um 9,4 Millionen Franken zugunsten der Bevölkerung erhöht. Der Anteil, den der Kanton neben dem Bund sowie den Gemeinden an die Summe zu leisten hat beläuft sich auf 3,8 Millionen Franken und führt zu einer entsprechenden Aufwandsteigerung.
Insgesamt verbessert sich das Gesamtergebnis unter Berücksichtigung aller Faktoren somit um 19,6 Millionen Franken. Die wesentlichen Veränderungen in den einzelnen Hauptaufgaben können der Auflistung im Anhang entnommen werden.
Fülle und Komplexität der Aufgaben in der Verwaltung nehmen zu Finanzdirektor Reto Wyss ordnet die überarbeitete Vorlage wie folgt ein: «Die Aufgaben des Kantons nehmen an Fülle und Komplexität laufend zu, was in der vergangenen Session unbestritten war. Ebenso unbestritten war, dass die Verwaltung die Leistungen erbringen muss, die zur gesetzeskonformen Aufgabenerfüllung sowie aufgrund der politischen Vorgaben erforderlich sind. Der Regierungsrat ist überzeugt, mit dem überarbeiteten Voranschlag 2026 den Vorgaben des Parlaments zu entsprechen und so einen budgetlosen Zustand verhindern zu können.»
Anhang Wesentliche Veränderungen in den Hauptaufgaben Botschaft B 63a Überarbeiteter Voranschlag 2026
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