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Mitteilung
6. November 2025
 
 

Prämienverbilligung: Richtprämien für 2026 festgesetzt

Der Luzerner Regierungsrat hat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2026 festgelegt. Im Zuge des erneut überdurchschnittlichen Prämienanstiegs sind im kommenden Jahr gut 278 Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung vorgesehen.

Die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenkasse ist ein wichtiges sozial- und gesundheitspolitisches Instrument zur Entlastung von Haushalten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Der Regierungsrat legt in der entsprechenden Verordnung die Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung jährlich fest.

Richtprämien werden aufgrund des Prämienanstiegs erhöht
Der Regierungsrat definiert jährlich die Parameter für die Berechnung der Prämienverbilligung unter Berücksichtigung der Prämienentwicklung und der zur Verfügung stehenden Mittel. Zur Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung für das Jahr 2026 gelten in den einzelnen Prämienregionen die folgenden Richtprämien in Franken:
Haushalte mit geringen Einkommen entlasten
Anspruch auf Prämienverbilligung haben Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfebeziehende sowie Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen. Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden damit gezielt entlastet. Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung beträgt im Zuge der veränderten finanziellen Situation von Familien mit mittleren Einkommen neu 96'392 Franken für Paare und 77'114 Franken für Alleinerziehende (2025: 90'688 Fr. respektive 72'550 Fr.).

28 Prozent der Luzerner Bevölkerung erhalten Prämienverbilligung
Im kommenden Jahr sollen 278 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung eingesetzt werden, um die Belastung der Luzerner Bevölkerung durch die 2026 wiederum steigenden Krankenkassenprämien zu verringern. Dies unter der Voraussetzung, dass der Kantonsrat im Dezember das entsprechende Budget 2026 genehmigt. Damit können die Prämien von schätzungsweise mehr als 126'400 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen oder 28 Prozent der Bevölkerung finanziell entlastet werden.

Die drei Prämienregionen
Die Luzerner Gemeinden sind in drei Prämienregionen eingeteilt. Zur Region 1 gehören Luzern, Emmen, Kriens, Horw und Ebikon. Zur Region 2 zählen folgende Gemeinden: Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Eich, Malters, Meggen, Meierskappel, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Root, Rothenburg, Ruswil, Schenkon, Sempach, Sursee, Udligenswil, Werthenstein und Wolhusen. Die restlichen Gemeinden bilden die Prämienregion 3.

 
 
Edith Lang
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Telefon 041 228 57 79
edith.lang@lu.ch
(erreichbar am Donnerstag, 6. November 2025 zwischen 14 und 15 Uhr)
 
 
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