Haushalte mit geringen Einkommen entlasten
Anspruch auf Prämienverbilligung haben Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfebeziehende sowie Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen. Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden damit gezielt entlastet. Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung beträgt im Zuge der veränderten finanziellen Situation von Familien mit mittleren Einkommen neu 96'392 Franken für Paare und 77'114 Franken für Alleinerziehende (2025: 90'688 Fr. respektive 72'550 Fr.).
28 Prozent der Luzerner Bevölkerung erhalten Prämienverbilligung
Im kommenden Jahr sollen 278 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung eingesetzt werden, um die Belastung der Luzerner Bevölkerung durch die 2026 wiederum steigenden Krankenkassenprämien zu verringern. Dies unter der Voraussetzung, dass der Kantonsrat im Dezember das entsprechende Budget 2026 genehmigt. Damit können die Prämien von schätzungsweise mehr als 126'400 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen oder 28 Prozent der Bevölkerung finanziell entlastet werden.
Die drei Prämienregionen
Die Luzerner Gemeinden sind in drei Prämienregionen eingeteilt. Zur Region 1 gehören Luzern, Emmen, Kriens, Horw und Ebikon. Zur Region 2 zählen folgende Gemeinden: Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Eich, Malters, Meggen, Meierskappel, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Root, Rothenburg, Ruswil, Schenkon, Sempach, Sursee, Udligenswil, Werthenstein und Wolhusen. Die restlichen Gemeinden bilden die Prämienregion 3.