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Mitteilung
2. Dezember 2025
 
 

Luzerner Gemeinden sollen mit 25 Prozent an den OECD-Mehrerträgen des Kantons beteiligt werden

Nach der Auswertung der Vernehmlassung verzichtet der Kanton Luzern vorerst auf die Einführung eines Mehrstufentarifs zur Gewinnsteuer. Mit der Änderung des Steuergesetzes soll die Beteiligung der Luzerner Gemeinden an den Mehrerträgen aus der OECD-Mindeststeuer neu geregelt und sichergestellt werden. Diese Gesetzesänderung soll per 1. Oktober 2026 in Kraft treten.

Seit dem Jahr 2024 gilt in der Schweiz die OECD-Mindestbesteuerung für grosse internationale Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz über 750 Millionen Euro. Sie müssen eine Gewinnsteuer von mindestens 15 Prozent entrichten. Die Erträge aus der nationalen Ergänzungssteuer werden zu 75 Prozent an die Kantone und zu 25 Prozent an den Bund verteilt.

Dieser Verteilschlüssel gilt nach wie vor, auch wenn gegen Ende des Jahres 2024 Befürchtungen aufkamen, dass der Bund diesen Schlüssel allenfalls zu seinen Gunsten ändern möchte. Daraufhin arbeitete der Regierungsrat zur Sicherung der Steuererträge im Kanton Luzern einen Mehrstufentarif zur Gewinnsteuer aus und liess diesen in die Vernehmlassung geben. Aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen und da zurzeit nicht von einer Anpassung des Verteilschlüssels auszugehen ist, wird vorerst auf die Einführung eines Mehrstufentarifs verzichtet.

Grosse Zustimmung für neue Beteiligung der Gemeinden an Mindestbesteuerung
Die bisher festgelegte Gemeindebeteiligung an den OECD-Geldern soll an die Mehrerträge angepasst werden, welche in den kommenden Jahren erwartet werden. Für das Jahr 2026 sind das 300 Millionen Franken und für die Folgejahre jeweils 400 Millionen Franken, wobei wesentliche Ertragsschwankungen zu erwarten sind. Der Regierungsrat schlägt daher vor, dass die Luzerner Gemeinden ab dem Jahr 2026 mit 25 Prozent an den definitiven Mehreinnahmen beteiligt werden sollen. Dieser Vorschlag fand in der Vernehmlassung eine grosse Zustimmung.

Am bisher festgelegten Gemeindeanteil von 26,6 Millionen Franken für die Jahre 2025 – 2029 und von 23,5 Millionen Franken für die Jahre ab 2030 soll als Minimum festgehalten werden. Damit die Gemeinden bereits für das Rechnungsjahr 2026 die höhere Beteiligung an den Mehrerträgen erhalten, tritt die Änderung des Steuergesetzes per 1. Oktober 2026 in Kraft. Der Kantonsrat entscheidet voraussichtlich in der März-Session 2026 in erster Lesung über die Änderung des Steuergesetzes.

Zudem erfolgen per 1. Januar 2027 kleinere Anpassungen an das Bundesrecht.

Strategiereferenz
Luzern steht für Offenheit gemäss der Kantonsstrategie

Anhang
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Sämi Deubelbeiss
Leiter Kommunikation
Finanzdepartement des Kantons Luzern
Telefon 041 228 77 56
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