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Regierungsrat setzt geänderte Reklameverordnung in Kraft
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Der Regierungsrat setzt die revidierte Reklameverordnung per 1. Dezember 2025 in Kraft. Diese regelt das Anbringen von Reklamen im Freien und soll insbesondere die Verkehrssicherheit und den Schutz des Ortsbildes gewährleisten. Bereits heute sieht die Reklameverordnung Ausnahmen vor. Diese werden nun mit dem Ziel erweitert, die Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und das Anbringen von Fahnen und Plakaten der freien Meinungsäusserung an privaten Gebäudefassaden sowie von Eigenreklamen und Firmenanschriften unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungsfrei zu erlauben. Ebenso wird die Frist für das Aufstellen von Plakaten vor und nach Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen künftig – der politischen Praxis entsprechend – verlängert. Eine entsprechende Vernehmlassung dauerte vom 4. April bis zum 4. Juli 2025 (Kurzmitteilung vom 4. April 2025). Mit der Anpassung setzt der Regierungsrat zwei Postulate (P 935 und P 973) aus dem Kantonsrat um.
Anhang Reklameverordnung ab 1.12.2025
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