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Mitteilung
27. November 2025
 
 

Regierungsrat verabschiedet neue Pflegeheimliste

Die Anzahl älterer, pflegebedürftiger Personen wird im Kanton Luzern in den nächsten Jahrzehnten aufgrund des demografischen Wandels zunehmen. Dieser Anstieg fliesst in die Versorgungsplanung Langzeitpflege 2026-2035 des Kantons Luzern ein. Dementsprechend steigt auch der Bedarf an stationärer und ambulanter Langzeitpflege. Der Regierungsrat hat daher die Kontingente für Pflegeheimplätze erhöht und die neue Pflegeheimliste verabschiedet.

Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung zeigen, dass die Anzahl der 65-Jährigen oder älteren Personen schweizweit zunimmt. Der Grund liegt darin, dass die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge älter werden. Gleichzeitig möchten pflegebedürftige Personen vermehrt möglichst lange zu Hause leben und treten immer später in ein Pflegeheim ein. Diese Entwicklungen führen auch im Kanton Luzern zu einem Bedarfsanstieg sowohl an ambulanten als auch an stationären Leistungen der Langzeitpflege.

Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) hat verschiedene Szenarien für die Entwicklung des Bedarfs an Pflegeplätzen und Prognosen für den ambulanten Bereich in den Planungsregionen des Kantons Luzern erstellt. Auf dieser Basis hat die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) in Zusammenarbeit mit Vertretenden aus Gemeinden und Leistungserbringenden den Grundlagenbericht zur Versorgungsplanung 2026-2035 erarbeitet. Der Regierungsrat hat nun den Grundlagenbericht zur Versorgungsplanung sowie die kantonale Pflegeheimliste per 1. Januar 2026 verabschiedet.

Kontingent für Pflegeheimplätze erhöht
In die kantonalen Pflegeheimliste wird die maximale Anzahl Plätze pro Institution in der regionalen Grundversorgung, der überregionalen Spezialversorgung und der stationären Akut- und Übergangspflege festgelegt, welche zur Abrechnung der Pflegeleistungen berechtigen. Bis 2035 werden für die regionale Grundversorgung maximal 5925 Plätze in die Pflegeheimliste aufgenommen. Das ist eine Erhöhung von etwa 800 Pflegeheimplätzen in den nächsten zehn Jahren, die sich auf die fünf Planungsregionen des Kantons Luzern (Luzern, Seetal, Sursee, Willisau und Entlebuch) verteilt. Für die überregionale Spezialversorgung sind maximal 296 Plätze, für die Akut- und Übergangspflege 5 Plätze sowie für Ordensfrauen 36 Plätze vorgesehen.

Kanton schafft gute Rahmenbedingungen für die Angebotsentwicklung
Der Kanton Luzern setzt vier Schwerpunkte, um das Angebot an Pflege und Betreuung durch die Gemeinden auch künftig sicherzustellen. Erstens möchte der Kanton die Planungs- und Versorgungsregionen stärken, um die interdisziplinäre Koordination zu verbessern und die spezifischen Bedürfnisse der Regionen besser berücksichtigen zu können. Diese Massnahme wird im Rahmen der Strategie «Integrierte Gesundheitsversorgung Kanton Luzern 2035ff.» umgesetzt. Eine integrierte Gesundheitsversorgung trägt dazu bei, dass Menschen mit Pflegebedarf über den gesamten Behandlungs-, Pflege- und Betreuungspfad personenbezogene Angebote erhalten. Dabei steht immer die Patientin respektive der Patient im Zentrum. Das Ziel der integrierten Gesundheitsversorgung ist es unter anderem auch, Doppelspurigkeiten und Lücken in der Versorgung zu reduzieren. Zweitens soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, um die Angebote für die spezialisierte Langzeitpflege und damit auch die qualifizierte Nachsorge nach einem Klinikaufenthalt sicherzustellen. Drittens wird der Kanton Luzern im Rahmen der Strategie «Integrierte Gesundheitsversorgung Kanton Luzern 2035ff.» den Auf- und Ausbau von Gesundheitszentren und Gesundheitsnetzwerken unterstützen. Viertens wird das Gesundheits- und Sozialdepartement im Jahr 2029 ein Monitoring der Versorgungsplanung Langzeitpflege durchführen.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Gesellschaftlicher Wandel gemäss Kantonsstrategie.
Anhang
Versorgungsplanung Langzeitpflege 2026-2035
 
 
Edith Lang
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Telefon 041 228 57 79
edith.lang@lu.ch
(erreichbar am 27. November 2025 von 11.00 bis 12.00 Uhr)
 
 
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