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Newsletter Freiwilligenarbeit 04/25
Wissenswertes und Informatives aus der Arbeit der Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF)
 
 
Inhalt
 Vorwort
 Aktuelles aus der Freiwilligenarbeit der DAF
 Neues aus der DAF
 Menschen & Projekte
 Wissen & Hintergründe
 Dank & Anerkennung
 
 

Vorwort

 
Geschätzte Damen und Herren Sozialvorstehende
Geschätzte Freiwillige

Das Jahr 2025 geht zu Ende – ein willkommener Anlass, um auf die vergangenen Monate zurückzublicken. Auch im 2025 haben zahlreiche Menschen im Kanton Luzern Zeit und Wissen eingebracht, um Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich auf vielfältige Weise freiwillig zu unterstützen. Wir nutzen den Jahresabschluss, um diese Beiträge zu würdigen und im Rahmen dieses Newsletters durch aktuelle Einblicke, Daten und Beispiele sichtbar zu machen. Gleichzeitig informieren wir Sie über zentrale Entwicklungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich.

Der internationale Tag der Freiwilligen vom 5. Dezember erinnert jedes Jahr an die Bedeutung dieses Einsatzes für das gesellschaftliche Zusammenleben. Dieses Engagement trägt wesentlich dazu bei, Orientierung zu ermöglichen, Begegnungen zu schaffen und Integrationsprozesse zu stärken.

Ein fester Bestandteil des Jahres war auch 2025 der Informations- und Dankesanlass im November. Die Veranstaltung bot Raum für Austausch, Fragen und Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Die Gespräche machten einmal mehr deutlich, wie vielfältig die Erfahrungen in der Freiwilligenarbeit sind und welche Bedeutung dieser Austausch weiterhin hat.

Allen, die sich in diesem Jahr in irgendeiner Form engagiert oder zur Unterstützung beigetragen haben, danke ich im Namen der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) herzlich. Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

Freundliche Grüsse

Marianne Bachmann
Leitung Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen

 
 

Aktuelles aus der Freiwilligenarbeit der DAF

 
Erfahrungsaustausch unter Freiwilligen – Rückblick
Am 28.Oktober 2025 fand der Erfahrungsaustausch für jene Freiwilligen statt, die ein Tandem begleiten. Der Anlass bot die wertvolle Gelegenheit, Erfahrungen zu teilen, Fragen zu diskutieren und voneinander zu lernen. Den Abschluss bildete ein gemütlicher Apéro, der Raum für informelle Gespräche und persönliche Vernetzung bot.

Der Erfahrungsaustausch findet zweimal jährlich statt. Das nächste Treffen ist für den Frühling 2026 geplant. Alle Freiwilligen, die ein Tandem begleiten, werden rechtzeitig eine Einladung per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen zum Tandem-Programm finden Sie unter Informationen für Freiwillige - Kanton Luzern.
 
 

Neues aus der DAF

 
Asyl- und Flüchtlingsbereich: Kanton Luzern geht von Notlage zu besonderer Lage über
Der Regierungsrat hat beschlossen, die Notlage bei der Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich per 31. Dezember 2025 zu beenden. Wie der Kanton Luzern in seiner Medienmitteilung vom 11. Dezember 2025 mitteilte, wird dieser Schritt durch die leicht entspannte Lage im Asyl- und Flüchtlingsbereich, die Prognose des Bundes für das kommende Jahr sowie durch die aktuell verfügbaren Unterbringungskapazitäten möglich.

Die gesamte Medienmitteilung können Sie hier lesen.


Verlängerung Schutzstatus S und Änderungen
Der Bundesrat hat im Oktober beschlossen, den Schutzstatus S nicht vor dem 4. März 2027 aufzuheben und die Unterstützungsmassnahmen des Programms S bis zu diesem Zeitpunkt weiterzuführen.

Weitere Änderungen betreffend Schutzstatus S:
 Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterscheidet bei der Gewährung von Schutzgesuchen, über die es ab dem 1. November 2025 entscheidet, zwischen Regionen, in welche die Rückkehr zumutbar respektive nicht zumutbar ist. Damit erfolgt die Umsetzung eines Beschlusses des Bundesparlaments.
 Seit 1. November 2025 dürfen Personen mit Schutzstatus S nur noch 15 Tage pro Halbjahr in die Ukraine reisen und nicht mehr wie bis anhin 15 Tage pro Quartal. Damit erfolgt die Umsetzung eines Beschlusses des Bundesparlaments.
 Seit 23. Oktober 2025 ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Personen mit Schutzstatus S meldepflichtig und nicht mehr wie bis anhin bewilligungspflichtig. Wenn Personen mit Schutzstatus S eine Stelle antreten wollen, muss der Arbeitgeber dies der Migrationsbehörde seines Kantons vor Stellenantritt melden. Ziel ist es, Arbeitgebende administrativ zu entlasten und somit die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S zu fördern.
Medienmitteilung des Bundes vom 8. Oktober 2025
Medienmitteilung des Bundes vom 22. Oktober 2025


Integration im Kanton Luzern auf Kurs
Der Kanton Luzern darf eine Erfolgsmeldung in der Integration verbuchen. Die Erwerbstätigenquote von Personen mit Schutzstatus S, welche im Jahr 2022 eingereist sind, betrug 50.8 Prozent per 31. Oktober 2025. Somit erfüllt der Kanton Luzern die Vorgabe des Bundes von 50 Prozent.

Auch sonst ist der Kanton Luzern auf Kurs. Die Erwerbstätigenquote von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich lag per Ende Oktober 2025 für alle Status deutlich über dem nationalen Durchschnitt, wie folgende Tabelle zeigt:
Quelle: Asylstatistik des Staatssekretariats für Migration (SEM)
 
 

Menschen & Projekte

 
Interview mit Nasim Afzali
Im Alter von 16 Jahren kam Nasim Afzali allein in die Schweiz – und fand eine Unterstützerin, die seinen Weg entscheidend prägte. Im Interview erzählt er, welche Hürden ihn fast zum Lehrabbruch brachten und warum ein freiwilliges Engagement für ihn den Unterschied machte.
 
 

Wissen & Hintergründe

 
Freiwilligenarbeit im Wandel: Was nationale und lokale Daten zeigen
Der Freiwilligen-Monitor Schweiz 2025 zeichnet ein stabiles Bild des freiwilligen Engagements: Zwei Drittel der Bevölkerung leisten einen gemeinwohlorientierten Beitrag, wobei Begleitungen und direkte Unterstützungsformen im Alltag zu den häufigsten Einsatzbereichen gehören – im Unterschied zu eher organisatorischen oder projektbezogenen Tätigkeiten.

Die Statistiken der Freiwilligenarbeit der DAF der letzten vier Jahre zeigen ein ähnliches Muster auf lokaler Ebene. Besonders auffällig ist die konstante Zahl an Erwachsenen-Tandems, die sich je nach Quartal zwischen 17 und 22 laufenden Begleitungen bewegt. Auch das Mentoring für unbegleitete minderjährige Asylsuchende zeigt über den gesamten Zeitraum kaum Ausschläge. Diese Stabilität entspricht einem zentralen Ergebnis des Freiwilligenmonitors: Kontinuierliche 1:1-Begleitungen gehören schweizweit zu den beständigsten Formen freiwilligen Engagements.

Dort, wo Veränderungen auftreten, lassen sich klare Zusammenhänge mit gesellschaftlichen Ereignissen beobachten. So registrierte die DAF im 2. Quartal 2022 aussergewöhnlich viele Angebote durch Freiwillige – ein Muster, dass der Monitor ebenfalls dokumentiert: In Krisenzeiten steigt die Bereitschaft zur spontanen Unterstützung deutlich an.

Die parallele Betrachtung beider Datenquellen zeigt damit zwei Ebenen freiwilligen Engagements: Einerseits eine klare Beständigkeit in den langfristigen Begleitungen und andererseits eine gut erkennbare Dynamik in den Bereichen, die auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren. Insgesamt wird sichtbar, wie konstant sich Freiwillige in der direkten Begleitung engagieren – und wo sich Engagement je nach Bedarf und Ereignislage verstärkt.

 
 

Dank & Anerkennung

 
Anerkennung für das Engagement unserer Freiwilligen
Am Mittwoch, 12. November 2025, lud die DAF Freiwillige und Interessierte zum jährlichen Informations- und Dankesanlass ein.

Im Grusswort würdigte Regierungspräsidentin Michaela Tschuor den wichtigen Einsatz der Freiwilligen. In Anlehnung an ihr präsidiales Jahresmotto «Zäme wachse» betonte sie, wie tragend das freiwillige Engagement ist – und wie wichtig es bleibt, dieses weiter zu stärken.

Kurze fachliche Inputs von Silvia Bolliger (Dienststellenleitung/DAF), Judith Koch (Leitung Sozialdienst/DAF) und Ladina Käppeli (Projektleitung Sport- und Bewegungsangebote MNA/DIGE) gaben einen Einblick in die aktuelle Lage, die Arbeit der DAF und zentrale Angebote im Asylbereich.

Beim anschliessenden Apéro riche ergaben sich viele persönliche Gespräche. Wir danken allen Teilnehmenden für ihr Kommen und ihren wertvollen Einsatz.
 
 
KANTON LUZERN
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Brünigstrasse 25
Postfach 2544
6002 Luzern
Telefon 041 228 57 78
E-Mail daf@lu.ch
 
 
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