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| lawa – Newsletter Landwirtschaft |
4. Dezember 2025
Sehr geehrte Damen und Herren Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. |
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ASP-Risikoampel Schweiz
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Bisher sind wir in der Schweiz noch von vielen Tierseuchen verschont geblieben. Allerdings steigt unter anderem die Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest (ASP): In Deutschland hat die ASP das Bundesland Hessen erreicht. In Norditalien ist die ASP nur knapp 45 km von der Schweizer Grenze entfernt. Deshalb lohnt es sich, vorbeugend die nötigen Massnahmen bezüglich Biosicherheit zu treffen. Die SUISAG hat in Zusammenarbeit mit der Universität Vechta (D) und der Transformationsforschung Agrar Niedersachsen (trafo agrar) die ASP-Risikoampel für die Schweiz entwickelt. Die ASP-Risikoampel ist ein Tool, das der Betriebsleitung eine Einschätzung der Gefahr des Eintrags der ASP im jeweiligen Betrieb gibt. Nach Ausfüllen des Online-Fragebogens erhält die Betriebsleitung eine Übersicht, in der die Risiken priorisiert und Lösungsansätzen vorgeschlagen sind. sind. So werden wichtige Handlungsfelder sichtbar und können proaktiv angegangen werden. Die Handlungsfelder können auch im Rahmen des Besuchs des Schweinegsundheitsdiensts (SGD) der SUISAG- besprochen werden.
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Vogelgrippe – Fälle bei Wildvögeln in der Schweiz
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Anfang November 2025 trat der erste positive Vogelgrippe-Befund bei einem Wildvogel auf. Unterdessen wurden in weiteren Kantonen Wildvögel positiv auf die Vogelgrippe (H5N1) getestet. Angesichts der starken Zirkulation des Virus in Europa hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) entschieden, die gesamte Schweiz als Beobachtungsgebiet auszuweisen. In diesem Gebiet gelten besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen, mit welchen jeglicher Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermieden werden soll.
Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz werden aufgefordert, wachsam zu sein und Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden. Hinweise auf eine Infektion können Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen sowie eine erhöhte Sterblichkeit sein.
Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und nur durch sehr engen Kontakt möglich. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.
Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen nicht berührt werden. Sie sind im Kanton Luzern der Wildhut oder der Polizei zu melden.
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BVD-Ausrottung bei Rindern
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BVD steht für Bovine Virus Diarrhoe. Es gilt ernst: Wer am 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» erhalten will, darf seit dem 1. November 2025 nur noch Tiere aus Betrieben mit einer grünen BVD-Ampel zukaufen. Der Status «BVD-frei» ist wichtig, weil nur dieser einen Tierverkehr ohne Einschränkungen erlaubt.
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Blauzungenkrankheit (BTV) – Fälle im Kanton Luzern
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Im Kanton Luzern werden weiterhin Fälle von Blauzungenkrankheit gemeldet. Meist wird BTV-3 nachgewiesen, rund ein Viertel der Fälle sind aber auch durch BTV-8 verursacht. Nach wie vor gilt die dringende Empfehlung, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen! Die Impfung verhindert zwar nicht die Erkrankung, kann jedoch einem schweren Verlauf vorbeugen oder die Anzahl Todesfälle minimieren. Vereinzelt kann dies dennoch vorkommen.
Bitte beachten Sie, dass für die Auszahlung von Entschädigungen bei Tierverlusten infolge Blauzungenkrankheit zwingend ein positiver Virusnachweis für jedes betroffene Tier vorliegen muss. Impfung dringend empfohlen Die Impfung von Rindern, Schafen, Ziegen und Neuweltkameliden wird in der ganzen Schweiz dringend empfohlen. Für verabreichte Impfungen können zudem Verbilligungen geltend gemacht werden Weiterlesen
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Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) – Rückstufung der Überwachung
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In Italien und Frankreich ist Ende Juni 2025 der Ausbruch der LSD festgestellt worden. Die Situation in Frankreich hat sich unterdessen etwas beruhigt. In der Schweiz konnten die Überwachungszonen in eine Impfzone zurückgestuft werden. Die aktuelle Karte ist hier einsehbar: Impfzone
Die LSD gilt als hochansteckende Tierseuche und Verdachtsfälle sind umgehend dem/r Bestandestierarzt/-ärztin oder dem Veterinärdienst Luzern zu melden. Bisher ist kein Fall der LSD in der Schweiz aufgetreten. Der Kanton Luzern ist zurzeit von keinen Zonen oder Massnahmen betroffen.
Bei der Krankheit handelt es sich um eine durch Insekten übertragene Viruskrankheit, welche Rinder, Büffel und Bisons betrifft. Sie führt zu Milchleistungsabfall, Fruchtbarkeitsstörungen, Aborten und Hautschäden.
Für den Menschen ist die LSD gänzlich ungefährlich. Auch der Verzehr von Milch und Fleisch infizierter Tiere ist unproblematisch.
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Moderhinke – Untersuchung aller Schafhaltungen
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Die 2. Untersuchungsperiode hat am 1. Oktober 2025 begonnen. Die Untersuchung aller Schafhaltungen muss bis zum 31. März 2026 erfolgen. Für einen Termin melden Sie sich direkt bei Ihrem/r Bestandestierarzt/-ärztin. Sollten Sie diese/n gewechselt haben, bitten wir um rasche Mitteilung an den Veterinärdienst Luzern, damit die Aufträge zur Beprobung korrekt zugewiesen werden können.
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Exporte von Pferden in die EU – wichtige Änderungen beim Vorgehen
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Seit dem 1. Oktober 2025 erstellt der Veterinärdienst Luzern amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen (TRACES) für Exporte von Pferden ausschliesslich auf der Grundlage von privattierärztlichen Vorzeugnissen. Dies bedeutet, dass der Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit der Pferde vollständig durch die privat praktizierende Tierärzteschaft bestätigt wird. Das amtstierärztliche TRACES wird nach wie vor durch den Veterinärdienst erstellt, elektronisch visiert und versendet. Die Untersuchung von Equiden vor Ort durch amtliche Tierärztinnen und Tierärzte wird hingegen nicht mehr angeboten.
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Radar Bulletin
Mit dem Radar Bulletin publiziert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Informationen zur internationalen Tierseuchenlage und beurteilt die Gefahren für die Schweiz. Das Bulletin erscheint monatlich.
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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