Zur Webansicht
Newsletter Steuern Luzern
7 / 2025 Steuer+Praxis
02.12.2025
 
 

Spesenreglemente – Erhöhung Fahrkostenpauschale ab 1.1.2026 / Keine Neugenehmigung erforderlich

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) erhöht den Kilometersatz für die Fahrkosten auf 75 Rappen. Unternehmen, welche über ein von der Steuerbehörde genehmigtes Spesenreglement verfügen, können ohne neues Genehmigungsverfahren die höhere Pauschale anwenden.
 
 
Dienststelle Steuern
Buobenmatt 1
Postfach 3464
6002 Luzern
Telefon 041 228 56 56
E-Mail steuern@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
steuern.lu.ch