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Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft
Luzern, 02. Dezember 2025
 
 

180 Tage Freiheitsstrafe für «TWINT-Betrüger»

Kanton Luzern

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern hat eine Untersuchung gegen einen 45-jährigen Mann aus Rumänien abgeschlossen.

Der Mann brachte Ende 2024 bis ins Frühjahr 2025 in Luzern, Bern und Lausanne an Parkuhren mindestens 48 gefälschte QR-Code-Klebeetiketten an. Diese erhielt er von einem unbekannten Hintermann, der die Etiketten jeweils grafisch so gestaltete, dass kaum ein Unterschied zu den echten Etiketten erkennbar war.
Automobilistinnen und Automobilisten, die an den Parkuhren für ihr parkiertes Fahrzeug bezahlen wollten und dazu die gefälschten QR-Codes mit ihrem Mobiltelefon scannten, gelangten auf eine täuschend echt wirkende, gefälschte Internetseite. Dort wurden sie aufgefordert, private Daten anzugeben. Dadurch wurden ihre Kreditkartendaten kopiert und gesammelt. Unbekannte Hintermänner bereiteten diese Daten auf (siehe Medienmitteilung vom 10. Dezember 2024).

Der Verurteilte hob anschliessend damit Bargeld ab und kaufte Krypto-Wertkarten. Der Gesamtdeliktsbetrag beläuft sich auf rund 9'500 Franken. Mit dem Geld erwarb er unter anderem Betäubungsmittel.

Der Betrüger konnte im Mai 2025 am Grenzübergang Allschwil von Mitarbeitenden des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit festgenommen werden. In seinem Auto wurden weitere Klebeetiketten sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern hat den Mann des mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, des mehrfachen versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der mehrfachen Urkundenfälschung sowie der mehrfachen Geldwäscherei schuldig gesprochen. Er wurde mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen bestraft. Zudem hat er Untersuchungskosten von mehreren tausend Franken zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.


Tipps der Strafuntersuchungsbehörden


So schützen Sie sich!
Damit Sie nicht in die Falle tappen, gibt es ein paar Tricks, um die Echtheit eines Twint-Codes an der Parkuhr zu überprüfen.
•Bei den gefälschten Klebern wird explizit dazu aufgefordert, den QR-Code mit der Kamera zu scannen. Nutzen Sie für das Scannen des Bezahlcodes aber immer direkt die Twint- oder jeweilige Park-App. Bei einem gefälschten Code erscheint in der App eine Fehlermeldung.
•Die gefälschten Aufkleber weisen meist qualitative Mängel auf, beispielsweise Rechtschreibfehler oder minderwertige Druckqualität.
•Die gefälschten Kleber werden über die originalen Kleber geklebt und lassen sich in der Regel leicht ablösen oder der Kleber darunter ist sichtbar.
•Geben Sie auf Ihnen unbekannten Internetseiten niemals Bankdaten von sich preis.

Was muss ich machen, wenn ich Opfer wurde oder unsicher bin?
•Haben Sie bereits eine Überweisung getätigt, lassen Sie Ihre Kreditkarte und allenfalls Ihr Bankkonto sperren.
•Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
•Melden Sie sich auf einem Polizeiposten in Ihrer Nähe und stellen Sie eine Anzeige.
 
 
KANTON LUZERN
Simon Kopp
Kommunikationsverantwortlicher Staatsanwaltschaft Luzern
Zentralstrasse 28
6003 Luzern
Tel + 41 41 248 80 52
E-Mail simon.kopp@lu.ch
 
 
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