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Werthenstein: Regierung genehmigt einen Teil der Gewässerräume
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| An der Gemeindeversammlung vom 30. Oktober 2023 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Werthenstein eine Gesamtrevision der Ortsplanung. Mit seinem Entscheid vom 24. Januar 2025 hat der Regierungsrat die Gesamtrevision genehmigt (vgl. Kurzmitteilung vom 31. Januar 2025). Von der Genehmigung ausgenommen blieben dabei die Gewässerräume im ganzen Gemeindegebiet. Grund dafür war eine von Naturschutzverbänden erhobene Verwaltungsbeschwerde gegen die Ausscheidung der Gewässerräume entlang der grossen Fliessgewässer Rümlig und Kleine Emme ausserhalb des Siedlungsgebiets. Auf Antrag der Gemeinde Werthenstein hat der Regierungsrat nun über die Ausscheidung der Gewässerräume innerhalb der Bauzone sowie über jene ausserhalb der Bauzone befunden, die von der Verwaltungsbeschwerde nicht betroffen sind. Die Behandlung der Verwaltungsbeschwerde sowie der damit verbundenen Teile der Teilzonenpläne Gewässerraum werden in einem separaten Entscheid behandelt. Dabei beurteilt der Regierungsrat die Teilzonenpläne Gewässerraum mit einer Ausnahme als recht- und zweckmässig und hat diese entsprechend genehmigt.
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Ruswil/Werthenstein: Regierungsrat bewilligt Hochwasserschutzmassnahmen an der Kleinen Emme
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| Die Ufersicherung der Kleinen Emme zwischen der Einmündung Bielbach und Pfisterweidbach ist teilweise unterspült. Zudem ist die Fischaufstiegshilfe im Bereich der Schwelle vor dem Zufluss des Pfisterweidbachs teilweise kollabiert und nicht mehr funktionstüchtig. Mit einem Hochwasserschutzprojekt will der Kanton die Ufersicherung in diesem Abschnitt ersetzen und die Strömung mit Steinblöcken abschwächen. Die vorhandene Schwelle wird zurückgebaut. Dadurch wird die bereits beschädigte Fischaufstiegshilfe nicht mehr benötigt, sie wird ebenfalls demontiert. Die Gesamtkosten für die Massnahmen betragen 1,76 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat das Wasserbauprojekt bewilligt, die Realisierung ist im Jahr 2026 geplant.
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Änderung der Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden
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| Im Auftrag des Regierungsrates und gestützt auf das Gebührengesetz haben im vergangenen Jahr alle Departemente und Dienststellen ihre Gebührenregelungen überprüft. Zur Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden hat das Finanzdepartement dieses Jahr eine Vernehmlassung durchgeführt, bei welcher sich alle Luzerner Gemeinden und Parteien äussern konnten. Nach der Auswertung schlägt der Regierungsrat verschiedene Anpassungen vor. Die wesentlichste Änderung besteht darin, dass gewisse Gebührenberechnungen neu nach Zeitaufwand verrechnet werden anstelle der Verrechnung einzelner Arbeitsschritte. Zudem werden diverse Gebühren wie zum Beispiel die Ausstellung einer Wohnsitzbestätigung (neu 13 statt 12 Franken) an die Teuerung angepasst. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
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