| |
| |
Objekt.lu: Gesetzliche Grundlagen treten per 1. Januar 2026 in Kraft
|
| Objekt.lu ist ein kantonales E-Government-Projekt, welches das sogenannte Objektwesen digital weiterentwickelt. Das Objektwesen befasst sich mit dem Lebenszyklus von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen. Beteiligt sind die Domänen Grundbuch, Steuern, Versicherung, Bau und amtliche Vermessung sowie die Bereiche Statistik und Geoinformation. Mit Objekt.lu wird der Datenaustausch unter den beteiligten Fachbereichen geregelt und vereinfacht. Zudem werden die wichtigsten Informationen über objektbezogene Daten zentral an einem Ort verfügbar. Der Kantonsrat hat am 20. Oktober 2025 mit dem Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWG) die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen und das Inkrafttreten per 1. Januar 2026 beschlossen. Ergänzend hat der Regierungsrat auch die Verordnung zum OWG verabschiedet und setzt sie gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft.
|
| |
| |
Verkehrsorientierte Strassen innerorts: Vorschläge werden grundsätzlich begrüsst
|
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat die Vernehmlassung zur Revision der Signalisations- und Lärmschutzverordnung eröffnet. Diese soll die Motion Schilliger zum Erhalt von Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen umsetzen. Der Kanton Luzern begrüsst die Vorlage grundsätzlich. Sie schliesst eine Geschwindigkeitsherabsetzung auf verkehrsorientierten Strassen nicht aus, sondern legt den Fokus auf die Sicherstellung der Hierarchie des Strassennetzes. Dies entspricht auch dem Ansatz in der kürzlich angepassten kantonalen Strassenverkehrsverordnung. Kritisch steht der Kanton Luzern der vorgesehenen Pflicht für lärmarme Beläge auf verkehrsorientierten Strassen innerorts gegenüber. Zwar setzt der Kanton diese Beläge bereits standardmässig als wirksames Mittel gegen Lärm ein, die Verpflichtung von Kantonen und Gemeinden durch den Bund geht aber zu weit. Es soll weiterhin den Kantonen wie auch den Gemeinden überlassen bleiben, wann und auf welcher Länge ein lärmarmer Belag sinnvoll ist.
Stellungnahme
|