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Mitteilung
3. Dezember 2025
 
 

Botschaft zur Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe im Kanton Luzern liegt vor

Ab 2027 sollen mittelgrosse Kulturbetriebe im Kanton Luzern von festen Strukturbeiträgen profitieren können. Der Luzerner Regierungsrat hat dazu die Botschaft «Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern (Weiterentwicklung regionale Kulturförderung)» ausgearbeitet – gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung. Ziel der neuen Vorlage ist eine verbindliche Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe, bei der Kanton und Standortgemeinden die Kosten je zur Hälfte tragen.

Die strukturelle Förderung von mittelgrossen Kulturbetrieben im Kanton Luzern soll neu geregelt werden. Der Regierungsrat legt dazu eine neue, überarbeitete Botschaft vor. Dies nachdem der Kantonsrat im Frühjahr 2023 die Botschaft B 126 «Weiterentwicklung regionale Kulturförderung» an den Regierungsrat zurückgewiesen hatte und ihn mit der Ausarbeitung eines Vorschlags zur künftigen Organisation und Mitfinanzierung der Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern beauftragte (siehe Medienmitteilung vom 30.1.2023).

Breite Zustimmung in der Vernehmlassung
Die Vorschläge der Regierung zur Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe waren von Februar bis Mai 2025 bei Gemeinden, regionalen Entwicklungsträgern, Parteien, Kulturinstitutionen und -organisationen in einer breiten Vernehmlassung. Das vorgeschlagene partnerschaftliche Modell und die mehrjährigen Leistungsvereinbarungen stossen bei den Vernehmlassungspartnerinnen und -partnern auf grosse Zustimmung.

Auch der systematische Auswahlprozess anhand eines öffentlich publizierten Kriterienkatalogs findet breite Anerkennung. Kritisiert wurde hauptsächlich die zu schwache Einbindung der Standortgemeinden und die Schaffung bzw. Ausgestaltung eines neuen Gremiums zur Begleitung des neuen Fördergefässes. Mit Blick auf die Praxis erhoffen sich die Stellungnehmenden eine stabilere Kulturlandschaft, die dank höherer Beiträge und mehrjähriger Leistungsvereinbarungen verlässliche Planungssicherheit erhält und strategische Weiterentwicklungen vorantreiben kann.

Nun unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat die entsprechende Botschaft, welche basierend auf den Ergebnissen der Vernehmlassung erarbeitet wurde. Bildungs- und Kulturdirektor Dr. Armin Hartmann und Marco Castellaneta, Leiter der Dienststelle Kultur, stellen die Botschaft heute an einer Medienkonferenz vor.

Neues Fördermodell für mittelgrosse Kulturbetriebe
Kernstück der neuen Vorlage ist die neue Strukturförderung, die finanzielle Beiträge des Kantons an wiederkehrende strukturelle und betriebliche Kosten ausgewählter Kulturinstitutionen vorsieht. Auf Basis klarer Kriterien und in Zusammenarbeit mit den Standort- bzw. Trägergemeinden schliesst der Kanton mit ausgewählten Kulturbetrieben trilaterale Leistungsvereinbarungen ab. Voraussetzung für einen kantonalen Beitrag ist, dass die jeweilige Standortgemeinde einen Strukturbeitrag in mindestens gleicher Höhe leistet. Die Standortgemeinden können für ihren Anteil weitere Gemeinden als Partner gewinnen, um die Last zu teilen. Den Standortgemeinden bleibt es freigestellt, ergänzende Beiträge oder Sachleistungen zu leisten. Eine neu zusammengestellte Kommission begleitet den Prozess. Die Strukturförderung schliesst eine Förderlücke und ermöglicht es mittelgrossen Kulturbetrieben, sich nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. Damit stärkt der Kanton die Kultur in den Regionen und entlastet die Gemeinden.

Regionale Kulturförderung
Ebenfalls Teil der Botschaft ist die Projekt- und Programmförderung in den Regionen, die «regionale Kulturförderung». Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung aus dem Jahr 2020 sowie die Debatte im Kantonsrat im Jahr 2023 zeigten ebenfalls eine breite Zustimmung zu diesem Vorhaben: Die Weiterführung der regionalen Kulturförderung wurde als ein wirksames Mittel zur Förderung einer vielseitigen Kulturlandschaft in den Regionen erachtet, und die Rolle des Kantons als Mitfinanzierer begrüsst. Die regionale Kulturförderung wurde seither basierend auf bilateralen Leistungsvereinbarungen zwischen Kanton und regionalen Entwicklungsträgern fortgeführt. Mit der Gesetzesänderung geht die Förderung regionaler Kulturprojekte und -programme auf Gesuchsbasis nun definitiv in die Verantwortung der Gemeinden über und wird mit Beiträgen des Kantons unterstützt.

Kosten partnerschaftlich aufteilen
Die Kosten für die neue Strukturförderung sollen vom Kanton und der jeweiligen Standort- bzw. Trägergemeinde des geförderten Kulturbetriebes partnerschaftlich zu je 50 Prozent getragen werden. Das Modell sieht eine finanzielle Entlastung vieler Gemeinden sowie eine Mehrinvestition des Kantons von jährlich maximal sechs Millionen Franken vor. Für die Mitfinanzierung der aktuell im Pilot mit den regionalen Entwicklungsträgern betriebenen Projektförderung werden weiterhin CHF 420'000 aufgewendet. Mit der Beteiligung des Kantons an den beiden Fördergefässen wird die mit der Finanzreform 2008 festgelegte Aufgabenteilung angepasst, wonach die Verantwortung für die lokale und regionale Kulturförderung bei den Gemeinden lag.

Eine starke Kulturlandschaft für Luzern
«Mit der neuen Strukturförderung als Ergänzung zur regionalen Kulturförderung schliessen wir eine langjährige Förderlücke, entlasten die Gemeinden und geben mittelgrossen Kulturhäusern die Planungssicherheit, die sie für Qualität und Weiterentwicklung brauchen», ist sich Bildungs- und Kulturdirektor Dr. Armin Hartmann sicher. Marco Castellaneta, Leiter der zuständigen Dienststelle Kultur ergänzt: «Die neue Strukturförderung stellt sicher, dass die Unterstützung transparent, nachvollziehbar und partnerschaftlich organisiert ist. Durch klare Kriterien, Leistungsvereinbarungen und die Begleitung durch eine Fachkommission schaffen wir eine solide Grundlage für die langfristige Sicherung unserer Kulturbetriebe.»

Nächste Schritte
Die Vorlage geht nun in den Kantonsrat, der das Geschäft in den kommenden Monaten beraten wird. Die notwendige Gesetzesänderung unterliegt dem fakultativen Referendum und soll auf 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Vernetzung von Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft / Kultur gemäss Kantonsstrategie

Anhang
Botschaft «Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern» und Weiterentwicklung regionale Kulturförderung»
 
 
Regierungsrat Dr. Armin Hartmann
Bildungs- und Kulturdirektor
Telefon 041 228 52 03
armin.hartmann@lu.ch
 
 
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