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Mitteilung
28. November 2025
 
 

Gebäudeversicherung: Regierungsrat beschliesst tiefere Präventionsbeiträge und Prämien

Der Regierungsrat hat eine Senkung der Präventionsbeiträge und der Prämien der Gebäudeversicherung Luzern beschlossen. Grund dafür sind ausreichend vorhandene Mittel für die Prävention sowie für den Grundauftrag der Versicherung aller Gebäude im Kanton Luzern. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer profitieren ab Anfang 2026 von tieferen Prämien.

Die Gebäudeversicherung Luzern (GVL) hatte beim Regierungsrat angeregt, die Präventionsbeiträge im Bereich Feuer- und Elementarschadenschutz sowie im erweiterten Objektschutz zu senken. Da die vorhandenen Mittel für die Präventionsarbeit den langfristigen Bedarf übersteigen, stimmte der Regierungsrat dem Antrag zu. Gleichzeitig beschloss der Regierungsrat auch eine generelle Prämiensenkung, da das risikotragende Kapital der GVL aktuell und mit Blick auf die nahe Zukunft ausreichend hoch ist, um zu erwartende Schwankungen auszugleichen.

Die Präventionsbeiträge in der Gebäudeversicherungsprämie werden um 0,02 Promille gesenkt. Diese Beiträge finanzieren sowohl Massnahmen zur Verhütung von Feuer- und Elementarschäden als auch den erweiterten Objektschutz gegen Naturgefahren. Die Reduktion der Präventionsbeiträge führt zusammen mit einer zusätzlichen allgemeinen Prämiensenkung von 0,02 Promille des Versicherungswertes der Gebäude zu einer spürbaren Entlastung für die Hauseigentümerinnen und -eigentümer: Die Gesamtprämie sinkt von aktuell 0,55 auf 0,51 Promille des Versicherungswerts. Die Anpassungen haben keine negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Präventionsstrategie der GVL.

Klare Regelungen für den Einsatz der Präventionsmittel
Um künftig eine übermässige Ansammlung von Mitteln im Fonds für erweiterte Objektschutzmassnahmen zu vermeiden, führt der Regierungsrat eine Obergrenze ein. Der Fonds soll maximal das Dreifache der jährlichen Einlagen betragen; bei derzeit vier bis fünf Millionen Franken pro Jahr entspricht dies rund 15 Millionen Franken. Ein allfälliger Überschuss im Fonds für erweiterte Objektschutzmassnahmen kann neu in den Fonds für den Feuer- und Elementarschadenschutz übertragen werden. Die Finanzierung von baulichen Massnahmen zum Schutz von Naturgefahren, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Klimawandels, bleibt durch diese Regelung unberührt. Die GVL bleibt weiterhin massgeblich an der Umsetzung der Präventionsmassnahmen beteiligt. Sie ist verpflichtet, wie bisher 30 Prozent der Präventionsbeiträge für den Schutz vor Naturgefahren einzusetzen.

Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
- Gesellschaftlicher Wandel
gemäss Kantonsstrategie

Anhang
Website der Gebäudeversicherung Luzern
 
 
Larissa Probst
Kommunikationsverantwortliche JSD
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Telefon 041 228 45 87
medien.jsd@lu.ch
 
 
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