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Volksinitiative «Digitalisierung jetzt!»: Regierungsrat spricht sich für den Gegenvorschlag aus
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Der Luzerner Regierungsrat empfiehlt die Volksinitiative «Digitalisierung jetzt!» der Jungfreisinnigen zur Ablehnung und macht einen Gegenvorschlag für ein neues Gesetz über E‑Government. Der Kantonsrat debattiert voraussichtlich in der Februar-Session 2026 über die Volksinitiative und den Gegenvorschlag.
Die Initiative «Digitalisierung jetzt!» der Jungfreisinnigen verlangt, dass der Grundsatz «digital first» in die Kantonsverfassung aufgenommen wird. Der Grundsatz besagt, dass der Kanton und die Gemeinden ihre Aufgaben wann immer möglich mit digitalen Mitteln erfüllen sollen. Der Regierungsrat teilt grundsätzlich das Anliegen der Initianten, lehnt jedoch eine Verfassungsänderung ab. Stattdessen soll der Digital-First-Grundsatz in das Gesetz über E‑Government integriert werden.
Der Kanton Luzern plant mit dem Gegenvorschlag ein Gesetz über E‑Government, um Behördengänge für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen digitaler, effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Finanzdirektor Reto Wyss betont: «Der Regierungsrat teilt das Ziel einer modernen, digitalen Verwaltung. Mit dem Gegenvorschlag schaffen wir dafür eine tragfähige gesetzliche Grundlage, die rasch Wirkung entfalten kann – ohne dass dafür die Kantonsverfassung geändert werden muss.» Das Gesetz soll die rechtliche Grundlage für drei Basisdienste bilden, welche es Privatpersonen und Unternehmen ermöglichen, ihre Geschäfte mit der Verwaltung elektronisch abzuwickeln:
einen Onlineschalter als zentralen Zugang zu den elektronischen Dienstleistungen des Kantons und der Gemeinden ein Identitätsverwaltungssystem für die Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer einen elektronischen Briefkasten für den Empfang von Mitteilungen der Verwaltung
Der Kanton Luzern steht in engem Austausch mit den Gemeinden und anderen Kantonen, um die Vernetzung und Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung zu fördern.
In der Vernehmlassung zum vom Regierungsrat vorgeschlagenen Gesetz über E‑Government zeigte sich, dass eine Mehrheit der Teilnehmenden im Grundsatz mit dem Gesetzesentwurf einverstanden ist.
Der Regierungsrat beantragt gleichzeitig beim Kantonsrat einen Sonderkredit in Höhe von insgesamt 12,31 Millionen Franken für den Weiterbetrieb von verschiedenen Diensten der E‑Government-Basisinfrastruktur. Als nächstes debattiert der Kantonsrat voraussichtlich in der Februar-Session 2026 über die Volksinitiative, den Gegenvorschlag sowie den Sonderkredit.
Strategiereferenz Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich - Digitaler Wandel - Gesellschaftlicher Wandel gemäss Kantonsstrategie
Anhang Botschaft B 71
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