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| lawa – Newsletter Landwirtschaft |
2. Dezember 2025
Sehr geehrte Damen und Herren Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. |
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| Inhalt |
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Versicherungsschutz wird Voraussetzung
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Ab 2027 wird als Voraussetzung für Direktzahlungen eine minimale Absicherung von mitarbeitenden Partnerinnen und Partnern vorausgesetzt. Der Versicherungsschutz ist für regelmässig und in erheblichem Ausmass im Betrieb mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Partnerinnen und Partner erforderlich. Diese müssen gegen die Risiken Verdienstausfall, Invalidität und Tod wegen Krankheit oder Unfall abgesichert sein. Informationsanlässe finden an folgenden Daten statt: Dienstag, 13. Januar 2026, BBZN Schüpfheim Montag, 19. Januar 2026, BBZN Hohenrain Mittwoch, 28. Januar 2026, Pfarreizentrum Sursee
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Meldung Hofdüngerlieferung (HODUFLU)
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Hofdüngerlieferungen im Jahr 2025 können noch bis am 31. Dezember 2025 erfasst werden. Ab dem 1. Januar 2026 ist keine Erfassung von Hofdüngerlieferungen für das Jahr 2025 mehr möglich. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) empfiehlt den abgebenden Landwirtinnen und Landwirten, alle Lieferungen umgehend zu melden, damit die Abnehmenden genügend Zeit haben, die Lieferungen zu bestätigen.
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Bewirtschafterwechsel 2026
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Steht in Ihrem Betrieb im Jahr 2026 eine Betriebsübergabe oder die Auflösung einer Generationengemeinschaft an? Bitte melden Sie uns dies mit dem jeweiligen Online-Formular «Bewirtschafterwechsel» bis spätestens 31. Dezember 2025. Formulare, die nach dem 31. Dezember 2025 bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) eintreffen, können nur gegen Gebühr verarbeitet werden.
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Betriebsaufgabe
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Eine Betriebsaufgabe ist der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) mit dem Online-Formular «Meldung Betriebsaufgabe» mitzuteilen. Beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Formular. Betriebe, die nach einer Betriebsaufgabe weiterhin kleinere Flächen bewirtschaften und/oder Tiere halten, werden nicht aufgelöst, sondern als Hobbybetrieb/Nichtkommerzielle Tierhaltung weiter registriert bleiben. Bei diesen Betrieben wird zukünftig eine vereinfachte Datenerhebung durchgeführt.
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Umgang mit Hof- und Recyclingdüngern im Winter
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Die Temperaturen sinken und damit auch die Aufnahmefähigkeit der Pflanzen für Nährstoffe. Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Dezember die Temperaturregel zur Beurteilung der Vegetationsruhe angewandt wird. Aufgrund einer erreichten durchschnittlichen Tagesmitteltemperatur von über 5° C während sieben Tagen können gegebenenfalls spezielle Bedürfnisse des Pflanzenbaus geltend gemacht werden. Ob diese Kriterien erfüllt werden, ist mithilfe der Checkliste und dem Präzisierungsdokument zu prüfen. Nebst den Temperaturanforderungen sind immer auch die grundlegenden Punkte gemäss Checkliste zu überprüfen.
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Regelung Maiswurzelbohrer 2026
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Die Kommunikation der neuen Regelung zur Regulierung des Maiswurzelbohrers ist sehr spät erfolgt, darum wird für den Kanton Luzern im Jahr 2026 eine Übergangsregelung eingeführt. Die bisherige Ausnahmeregelung bleibt somit für ein weiteres Jahr bestehen. Mais nach Mais ist im Jahr 2026 nochmals gemäss den bisherigen Auflagen möglich (Ausnahmeregelung 2019–2025). Nach den Vorgaben der neuen Verordnung ist ab dem 1. Januar 2027 Mais nach Mais nur noch möglich, wenn im Vorjahr Wiese als Vorkultur angebaut wurde und wenn die Parzelle in einer Region liegt, in der die Zahl von 250 Käfern pro Falle nicht überschritten wurde. Da das Auftreten von Maiswurzelbohrern sehr schwankend ist, muss die Situation jedes Jahr neu beurteilt werden. Es wird jeweils nach Abschluss des Monitorings über die Fallenfänge und den Entscheid zum Anbau von Mais nach Mais informiert.
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Weihnachten/Neujahr: Dienststelle geschlossen
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Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) ist über Weihnachten/Neujahr vom 24. Dezember 2025 bis und mit 2. Januar 2026 geschlossen. Wir sind ab dem 5. Januar 2026 wieder für Sie erreichbar.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle, insbesondere das Team der Abteilung Landwirtschaft, bedanken sich für die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen eine angenehme Adventszeit und schöne Festtage.
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Die nächsten Termine
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Schlusszahlung Direktzahlungen 2025 Dezember 2025
Überblick Termine 2025
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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