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Familienergänzende Kinderbetreuung: Gegenentwurf wurde angenommen
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Die Luzerner Stimmbevölkerung hat am heutigen Abstimmungssonntag den Gegenentwurf zur familienergänzenden Kinderbetreuung mit 57.25 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Volksinitiative wurde hingegen mit 77.52 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Damit tritt das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung am 1. Januar 2026 in Kraft.
Am heutigen Sonntag gelangten sowohl die Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» wie auch der Gegenentwurf in Form eines neuen Gesetzes über die familienergänzende vorschulische Kinderbetreuung zur Abstimmung. 57.25 Prozent der Stimmbevölkerung haben den Gegenentwurf angenommen, während die Initiative mit 77.52 Prozent abgelehnt wurde. Regierungspräsidentin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartementes: «Ich freue mich sehr über das heutige Abstimmungsresultat. Damit haben wir jetzt eine zeitgemässe, massvolle und bezahlbare Lösung auf dem Tisch, was die familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Luzern angeht. Gleichzeitig hat die Bevölkerung zum Ausdruck gebracht, dass ihr die Initiative zu weit geht.»
Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird verbessert Damit wird im Kanton Luzern per 1. Januar 2026 das Kinderbetreuungsgesetz in Kraft treten und das Angebot an Kindertagesstätten (Kitas) kantonsweit harmonisiert. Bislang war die Kinderbetreuung Sache der Gemeinden. Je nachdem, wo die Eltern wohnen, werden sie von ihrer Wohngemeinde finanziell unterschiedlich unterstützt. «Mit dem heutigen Ja zum Gegenentwurf verbessern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem werden diejenigen Familien, die es nötig haben, gezielt finanziell entlastet», so die Regierungspräsidentin. Wichtig sei auch, dass ein Fehlanreiz beseitigt werde: Denn heute lohne es sich für viele Familien kaum, dass beide Elternteile arbeiten würden, da das Zusatzeinkommen zur Finanzierung der Kita-Kosten benötigt werde.
Kosten werden zwischen Kanton und Gemeinden fair aufgeteilt Mit den Betreuungsgutscheinen wird auf ein bewährtes System gesetzt, welches bereits heute viele Luzerner Gemeinden kennen. Die Höhe der Gutscheine wird sich nach der Höhe des Einkommens und des Vermögens der Eltern richten und sie sind sowohl für Kitas wie auch für Tagesfamilien gültig. Die Aufgaben und die Kosten werden zwischen Kanton und Gemeinden hälftig übernommen. Der Kanton ist neu für die Bewilligung und Aufsicht von Kitas und Tagesfamilien zuständig sowie für einheitliche Mindestqualitätsvorgaben. Damit werden verbindliche kantonale Qualitätsrichtlinien geschaffen. Die Gemeinden sind weiterhin für den Versorgungsauftrag, die Anspruchsprüfung und die Auszahlung der Betreuungsgutscheine zuständig.
Inkrafttreten am 1. Januar 2026 Der Regierungsrat wird nach dem heutigen Ja zum Gegenentwurf voraussichtlich im Dezember die zum Kinderbetreuungsgesetz zugehörige Verordnung verabschieden. Das Kinderbetreuungsgesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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