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Wasserversorgung St. Urban wird an die Gemeinde Pfaffnau übertragen
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An der Gemeindeversammlung der Gemeinde Pfaffnau wurde am 11. Dezember 2025 dem neuen Reglement für die Wasserversorgung zugestimmt. Damit wird die Wasserversorgung vom Kanton an die Gemeinde Pfaffnau übertragen. Vorher hatten bereits die Luzerner Regierung, der Verwaltungsrat der Luzerner Psychiatrie sowie der Gemeinderat Pfaffnau grünes Licht gegeben für den Übertrag.
Aus historischen Gründen hat der Kanton Luzern vier Wasserversorgungen in seiner Verantwortung: Die Sennweid in der Gemeinde Hohenrain, jene des Klosters Werthenstein, jene des Schlosses Heidegg im Orteisteil Gelfingen in Hitzkirch und die Wasserversorgung St. Urban in Pfaffnau.
Die vier Wasserversorgungen entstanden ursprünglich mit dem Ziel, die in diesen Gemeinden ansässigen kantonalen Institutionen mit Wasser zu versorgen. Mit der Zeit entwickelte sich insbesondere in St. Urban eine grössere Wasserversorgung auch für private Bezügerinnen und Bezüger. Da die Wasserversorgung eine kommunale Aufgabe ist, führt die zuständige Dienststelle Immobilien des Kantons Luzern im Auftrag des Regierungsrates Gespräche mit den erwähnten Gemeinden, um die Wasserversorgungen an die Gemeinden zu übertragen.
Mit der Gemeinde Pfaffnau hat sich der Kanton Luzern auf einen Übertrag geeinigt. Nachdem am 11. Dezember 2025 nun abschliessend die Gemeindeversammlung von Pfaffnau dem neuen Reglement zugestimmt hat, wird die Wasserversorgung St. Urban definitiv per 1. Januar 2026 an die Gemeinde Pfaffnau übertragen. Der Betrieb und der Unterhalt der Wasserversorgung wird über die Grund- sowie die Wassergebühren finanziert. Ein Kaufpreis wurde nicht vereinbart, da die Wasserversorgung über eine Spezialfinanzierung finanziert wird, welche an die Aktiven und Passiven der Wasserversorgung gebunden ist.
Die Wassergebühren in der Gemeinde Pfaffnau werden mit dem neuen Reglement vereinheitlicht. Für die Anschlussgebühr wird ein neues Tarifsystem eingeführt. Dieses orientiert sich nicht wie bislang am Gebäudeversicherungswert, sondern wird mittels Flächenberechnung kalkuliert. Die Grundgebühr beträgt für Pfaffnau neu 90 Franken pro Jahr wie im Ortsteil St. Urban (Pfaffnau bislang 50 Franken, St. Urban 90 Franken pro Jahr). Die Mengengebühr wird auf 2.00 Franken pro Kubikmeter vereinheitlicht (Pfaffnau bislang 2.30/m3 und St. Urban 2.00/m3).
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