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| Newsletter DISG |
Newsletter der Dienststelle Soziales und Gesellschaft März 2026 | Ausgabe 1
Liebe Leserin, lieber Leser Unser Newsletter informiert Sie über Aktuelles aus den vielfältigen Tätigkeitsbereichen der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG). |
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Editorial RR Michaela Tschuor: Rassismus erkennen. Verantwortung übernehmen. Zusammenhalt stärken.
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Wie offen ist unsere Gesellschaft wirklich? Diese Frage stellt sich nicht abstrakt – sie stellt sich im Schulzimmer, am Arbeitsplatz, im Vereinsleben, in der Verwaltung. Sie stellt sich dort, wo Menschen einander begegnen. 17 Prozent der Wohnbevölkerung in der Schweiz geben an, zwischen 2018 und 2022 rassistische Diskriminierung erlebt zu haben. Das entspricht rund 1,2 Millionen Menschen. 1,2 Millionen – das ist keine Randerscheinung. Das ist eine Zahl, die uns aufhorchen lassen muss. Hinter dieser Zahl stehen konkrete Erfahrungen: Benachteiligung. Herabwürdigung. Ausschluss. Rassismus zeigt sich nicht nur in lauten Parolen oder offensichtlicher Gewalt. Oft ist er subtiler – im Ton, im Blick, in Entscheidungen. Gerade diese Formen sind schwerer zu erkennen und darum umso wichtiger ernst zu nehmen.
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Zentralschweizer Woche gegen Rassismus
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Der 21. März ist der internationale Tag gegen Rassismus. In den Zentralschweizer Kantonen finden dazu im Rahmen der Zentralschweizer Woche gegen Rassismus verschiedene öffentliche Veranstaltungen statt, in denen sich Besuchende mit den Themen Rassismus und kulturelle Vielfalt auseinandersetzen können. Im Kanton Luzern erfahren Interessierte an einer Veranstaltung in Sursee mehr über antimuslimischen Rassismus. Eine Expertin stellt zentrale Ergebnisse aus einer aktuellen Studie vor, Betroffene bringen ihre Perspektive ein und es wird aufgezeigt, wie wir im Alltag konkret auf antimuslimischen Rassismus reagieren können. Die Veranstaltung wird im Auftrag der Dienststelle Soziales und Gesellschaft von Fabia – Kompetenzzentrum Migration durchgeführt.
Weitere Informationen und Anmeldung
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Nationaler Aktionsplan gegen Hate Crimes gegenüber LGBTIQ+ Personen
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Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 erstmals einen nationalen Aktionsplan verabschiedet, um LGBTIQ-Personen besser vor Hassverbrechen zu schützen. Trotz rechtlicher Fortschritte erleben viele weiterhin Diskriminierung und Gewalt. Der Aktionsplan 2026–2030 umfasst zwölf Massnahmen in den Bereichen Unterstützung und Schutz, Prävention und Monitoring – darunter Weiterbildungen, aktualisierte Materialien, bessere Zugänge zu Hilfsangeboten und ein nationales Meldetool. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) koordiniert die Umsetzung und zieht 2030 Bilanz.
Medienmitteilung EBG Nationaler Aktionsplan 2026-2030
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Info-Kompass 2026
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Der Info-Kompass ist ein Katalog mit Informationsmodulen für Migrantinnen und Migranten im Kanton Luzern. Er enthält Module zu verschiedenen alltäglichen Themen wie beispielsweise zum Gesundheitssystem. Die Inhalte werden von Fachpersonen aus Beratungs- und Fachstellen vermittelt. Info-Kompass-Module können von Organisationen und Gemeinden kostenlos gebucht werden. Bei Bedarf wird eine Übersetzung angeboten. An verschiedenen Orten im Kanton finden zudem öffentliche Veranstaltungen statt, zu denen sich auch Einzelpersonen anmelden können.
Info-Kompass
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LUSTAT Meeting vom 16. November 2026 – «Familien im Kanton Luzern»
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Das LUSTAT Meeting 2026 widmet sich dem Thema Familien im Kanton Luzern. Anlass ist das Erscheinen des kantonalen Familienberichts. Am 16. November 2026 werden von 15.00 bis 17.15 Uhr in der Messe Luzern statistische Fakten zur Situation von Familien im Kanton Luzern präsentiert und von Regierungsrätin Michaela Tschuor und Regierungsrätin Ylfete Fanaj politisch eingeordnet. Ergänzend dazu gibt es Praxisinputs und persönliche Einblicke. Die Teilnahme ist kostenlos und im Anschluss findet ein Apéro statt.
Zur Anmeldung
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Familiäre Herkunft prägt die Bildungslaufbahn wesentlich
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Wie LUSTAT in einem neuen Webartikel ausführt, zeigen sich beim Bildungserwerb verschiedene soziale Ungleichheiten. Diese Unterschiede können sich im Verlauf des Lebens kumulieren. So geben die erreichten Bildungsabschlüsse oft vor, welche weiteren Ausbildungen absolviert werden können. Ungleichheiten beim Bildungserwerb ziehen zudem häufig soziale Ungleichheiten in anderen Lebensbereichen nach sich. Abhängigkeiten zeigen sich beispielsweise in Bezug auf den Gesundheitszustand, die gesellschaftliche Partizipation oder bezüglich Lebenszufriedenheit.
LUSTAT-Webartikel
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Monitoringbericht zur Armut in der Schweiz
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Rund acht Prozent der Menschen in der Schweiz kommen mit ihrem Einkommen nicht auf das Existenzminimum. Somit konnte das Ziel, die Armut in der Schweiz zu reduzieren, bisher nicht erreicht werden. Dies hält der erste Bericht des nationalen Armutsmonitorings fest. Der Bericht enthält eine umfassende Analyse der Armutssituation und Armutspolitik in der Schweiz und bildet die Grundlage für die Erarbeitung einer Nationalen Armutsstrategie bis 2027.
Armutsmonitoring der Schweiz Finanzielle Armut im Kanton Luzern
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Individueller Betreuungsbedarf ermitteln
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Eine auf den individuellen Bedarf abgestimmte Betreuung trägt massgeblich zur Lebensqualität von unterstützungsbedürftigen älteren Menschen oder Personen mit Behinderungen bei. Für die Einschätzung des individuellen Betreuungsbedarfs und die Erarbeitung eines Betreuungsplans stehen zwei digitale Tools kostenlos zur Verfügung: Der Zentralschweizer Unterstützungsplan (ZUP) ermöglicht es, den eigenen, behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf einzuschätzen. Das kürzlich von der Paul Schiller Stiftung publizierte Abklärungsinstrument für psychosoziale Betreuung im Alter sowie der dazugehörige Leitfaden richten sich an alle Interessierten und insbesondere an Personen, die eine Betreuungsabklärung konzipieren und/oder durchführen.
Zum ZUP Unterstützungsplan und Paul Schiller Stiftung Abklärungsinstrument Informationen zu ambulanten Leistungen für erwachsene Personen mit Behinderungen
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Liste anerkannter sozialer Einrichtungen 2026
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Sie suchen eine geeignete soziale Einrichtung für die Betreuung eines Kindes oder Erwachsenen? Oder möchten Sie wissen, welche Anbieter ambulanter Leistungen es im Kanton Luzern gibt? Die Kommission über soziale Einrichtungen (KOSEG) publiziert jährlich die Liste aller SEG-anerkannten Einrichtungen im Kanton Luzern (barrierefrei).
Liste der sozialen Einrichtungen im Kanton Luzern
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meinplatz.ch – Angebotsplattform für Menschen mit Behinderung
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meinplatz.ch ist eine Online-Plattform, die Menschen mit Behinderungen in ihrer Wahlfreiheit und Selbstbestimmung unterstützt. Betroffene wie auch Zuweisende können sich einfach über Angebote und freie Plätze in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Tagesstrukturen informieren. Die Plattform enthält stationäre wie auch ambulante Angebote. meinplatz.ch
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Kurzimpuls «Diversity – mehr als nur ein Genderstern»
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Wie kann Diversität im Arbeitskontext reflektiert und konkret umgesetzt werden? Weiterbildung Zentralschweiz bietet mit dem Kurzimpuls «Diversity – mehr als nur ein Genderstern» eine praxisnahe Auseinandersetzung mit Geschlechtervielfalt und weiteren Diversitätsdimensionen. Thematisiert werden gesellschaftliche Normen, Stereotype sowie deren Wirkung im beruflichen Alltag. Der zweistündige Online-Kurzimpuls findet am 18. März 2026 von 15.00-17.00 Uhr statt und steht allen Interessierten offen. Der Kurzimpuls vermittelt praxisnahes Wissen für den Umgang mit Vielfalt im Arbeitsalltag und unterstützt dabei, ein inklusives Arbeitsumfeld zu fördern.
Informationen und Anmeldung / Anmeldefrist 6.3.2026
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Beitritt des Kantons Luzern zu KMU-konkret+
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Der Kanton Luzern ist neu der Trägerschaft von «KMU konkret+» beigetreten. Das Präventionsangebot stellt KMU zielgerichtete Massnahmen und Angebote zur Verhinderung sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz bereit. Dazu gehören Weiterbildungen für Führungspersonen von drei Stunden, Schulungen für Mitarbeitende von eineinhalb Stunden sowie die Entwicklung oder Überarbeitung eines betriebsinternen Leitfadens von jeweils eineinhalb Stunden. Das Angebot wird vom Bund finanziell unterstützt.
KMU konkret+
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Aktualisierte Ratgeber zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
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Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) haben Anfang Februar ihre Informationsmaterialien zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz aktualisiert. Die neu überarbeiteten Ratgeber und Checklisten erläutern die rechtlichen Grundlagen, zeigen zentrale Präventionsprinzipien auf und beschreiben mögliche Schritte im Umgang mit konkreten Vorfällen. Die Publikationen stehen ab sofort auf der Website des EBG als PDF zum Download bereit.
Medienmitteilung EBG: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Publikationen zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz
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KANTON LUZERN
Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Rösslimattstrasse 37
Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 68 78
E-Mail disg@lu.ch |
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