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Medienmitteilung der Luzerner Polizei
Zentralschweiz, 4. Dezember 2025

 
 

Finger weg von Alkohol am Steuer

Zentralschweiz

Mit der Adventszeit mehren sich Firmenfeiern und private Anlässe. Dabei gilt: Alkohol oder Drogen am Steuer erhöhen das Unfallrisiko massiv. Und auch ohne Unfall kann das Fahren in nicht fahrfähigem Zustand schwerwiegende rechtliche und persönliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Alkohol zählt zu den grössten Risikofaktoren im Strassenverkehr. Im Jahr 2024 wurden 469 Menschen bei Unfällen unter Alkoholeinfluss schwer verletzt, 36 starben. Besonders häufig passieren solche Unfälle an Wochenendnächten. In der festlichen Jahreszeit steigt der Alkoholkonsum erfahrungsgemäss zusätzlich an – und damit auch das Risiko von Verkehrsunfällen. Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen die Koordination, Konzentration und Reaktionsfähigkeit. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, gefährdet sich und andere. Selbst ohne Unfall drohen bei einer Polizeikontrolle strafrechtliche Sanktionen bis hin zum Entzug des Führerausweises.

Damit alle sicher unterwegs sind, erinnern die Zentralschweizer Polizeikorps an die Eigen-verantwortung der Verkehrsteilnehmenden:
 Lassen Sie Ihr Fahrzeug zu Hause, wenn Sie Anlässe besuchen, bei denen Sie womöglich Alkohol konsumieren. Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder, wo dies angeboten wird, Dienstleistungen wie jene der Aktion Nez Rouge.
 Organisieren Sie Fahrgemeinschaften. Sprechen Sie vorher ab, wer fährt und dabei auf den Konsum von Alkohol verzichtet.
 Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
 Sollten Sie Alkohol getrunken haben: Lassen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt stehen.
 Alkohol baut sich nur langsam ab, setzen Sie sich nie mit einem «Kater» ans Steuer.
 Fahren Sie auch nie unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
Die Zentralschweizer Polizeikorps wünschen eine sichere und unfallfreie Fahrt sowie eine schöne Adventszeit.

Weitere Informationen finden Sie unter: Schon ein Glas Alkohol benebelt die Sinne. | BFU
 
 
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