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Kurzmitteilung
11. Dezember 2025
 
 

Absichtserklärung Kanton Luzern und Gemeinden Totalrevision Finanzausgleich

Der Kanton und die Gemeinden erarbeiten gemeinsam die Grundlagen für den Start der Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Sie haben daher eine Absichtserklärung unterschrieben, welche auf den im Mai 2025 beschlossenen Grundsätzen zur Zusammenarbeit zwischen Kanton und dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG) beruht. Beide Seiten stellen sicher, dass alle relevanten politischen Akteure und Gemeinden ihre Interessen einbringen können. Dazu führen Kanton und Gemeinden eigene Themenumfragen durch und erarbeiten den Projektauftrag gemeinsam.

Bei der Totalrevision werden alle relevanten Aspekte beleuchtet. Grundlage bilden eine externe Prüfung des Themenspektrums, ein getrenntes Vorgehen von fachlicher Analyse und politischer Entscheidung sowie bei Bedarf externe Expertisen. Die Finanzausgleichssysteme anderer Kantone werden detailliert analysiert, um Synergien zu erkennen. Zu berücksichtigen sind insbesondere offene Punkte aus dem Wirkungsbericht 2023, Erkenntnisse aus dem Entwicklungsbericht 2025 sowie Erfahrungen anderer Kantone.

Der Entwurf des Projektauftrags soll bis im Frühling 2026 verabschiedet werden. Anpassungen aus der Totalrevision sollen ab dem Finanzausgleich 2030 wirksam werden. Der Zeitplan wird Ende 2026 überprüft.
 
 
Kanton Luzern
Sämi Deubelbeiss
Leiter Kommunikation
Finanzdepartement
Telefon 041 228 77 56
saemi.deubelbeiss@lu.ch

Verband Luzerner Gemeinden (VLG)
Daniel Bammert
Leiter Bereich Finanzen VLG
Telefon 041 972 63 60
daniel.bammert@willlisau.ch
 
 
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