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| lawa – Newsletter Landwirtschaft |
3. Februar 2026
Sehr geehrte Damen und Herren Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. |
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Betriebsdatenerhebung 2026
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| Das Onlineportal Agate / Kant. Datenerhebung LU ist bis am 2. März 2026 für die Betriebsdatenerhebung geöffnet. Falls Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an den Landwirtschaftsbeauftragten Ihrer Gemeinde oder an die Fachpersonen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa). Die Kontaktliste der Fachpersonen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) finden Sie im Onlineportal Agate unter Kontakte.
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Datenerhebung 2026 - Versicherungsschutz
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Ab 2027 ist eine minimale Absicherung von mitarbeitenden Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie eingetragene Partnerinnen und Partner Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen. Damit bei der Datenerhebung 2027 keine Versicherungsfragen mehr geklärt werden müssen, hat die Dienststelle Landwirtschaft und Wald entschieden, die Abfrage zur Versicherungspflicht bereits bei der Datenerhebung 2026 zu stellen. So ist sichergestellt, dass den DZ-Gesuchstellenden bekannt ist, ob sie einen Versicherungsschutz benötigen oder nicht. Falls ja, können die entsprechenden Massnahmen rechtzeitig eingeleitet werden. Die Abfrage wird in agate.ch unter Kantonale Datenerhebung /Allgemeine Angaben / Bewirtschafter und Betrieb gestellt.
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Anforderungen an die Fruchtfolge
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In den letzten drei Jahren wurden vermehrt Mängel im Bereich der Einhaltung der Fruchtfolge festgestellt. Dies führte bei den betroffenen Betrieben teilweise zu bedeutenden Kürzungen bei den Direktzahlungen.
Betriebe mit mehr als 3 Hektar offener Ackerfläche müssen gemäss den KIP-Richtlinien eine der beiden Fruchtfolgevarianten einhalten:
Variante 1: Anbaupausen zwischen den einzelnen Kulturen einhalten. Variante 2: Mindestens vier verschiedene Ackerkulturen anbauen, wobei für jede Kultur ein maximaler Flächenanteil gilt. Betriebe, die Variante 2 umsetzen, finden in der kantonalen Datenerhebung LU unter «Fruchtfolge Flächenanteil» eine Übersicht. Die gewählte Variante ist während mindestens 5 Jahren beizubehalten. Für Bio-Betriebe gelten für den Nachweis einer geregelten Fruchtfolge die Anforderungen der Bio Suisse.
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Deklaration des durchschnittlichen Tierbestandes
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Bei der Strukturdatenerhebung im Februar 2026 ist der durchschnittliche Tierbestand zu deklarieren. Massgebend ist die Periode vom 1. Januar bis 31. Dezember (Kalenderjahr) des Vorjahres (2025). Für Mastschweine ist folgendes Formular zu verwenden, wenn 2025 Leerzeiten entstanden sind: Formular Berechnung des Durchschnittsbestands Mastschweine Für die Tierkategorien der Rindergattung, Equiden, Wasserbüffel und seit 2024 auch Schafe und Ziegen werden die Daten aus der Tierverkehrsdatenbank (TVD) übernommen.
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Gewässerschutz – Hinweis Schächte auf LN
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Alle offenen Entwässerungsschächte auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) und im Hofareal sind in Agate im GIS zu erfassen. Bei offenen Schächten auf der LN ist ab Schachtrand in einem Radius von mindestens drei Metern ein Pufferstreifen anzulegen. Ein Pufferstreifen ist eine Dauergrünfläche, auf welcher weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden dürfen und welche nicht umgebrochen werden. Geschlossene Schächte müssen intakt sein, das heisst: Die Schächte sind vollständig und dauerhaft geschlossen, offene Pickellöcher sind, wenn möglich, mit einer handelsüblichen Abdeckkappe verschlossen und Schachtdeckel sowie -fassung sind intakt.
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Gebüschgruppe: Präzisierung im Merkblatt Hecken, Feld- und Ufergehölze
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Das Merkblatt Hecken, Feld- und Ufergehölze hat neu einen Anhang mit Präzisierungen zu Gebüschgruppen, welche aufgrund ihrer kleinen Grösse (kürzer als 10 Meter Länge, weniger als 30 Quadratmeter) nicht als Hecken zählen.
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Wettbewerb: Bio-Region Kanton Luzern
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Die Nachfrage nach Bioprodukten steigt in der Schweiz stetig, auch im Kanton Luzern. Dieses Wachstum möchten wir gemeinsam mit engagierten Menschen und aktiven Regionen nutzen und weiter fördern. Deshalb lanciert der Kanton Luzern im Rahmen seines Aktionsplans Biolandbau das Projekt „Bio-Region Kanton Luzern“. Am 5. März 2026 um 16 Uhr findet eine Online-Infoveranstaltung über das Projekt «Bio-Region Kanton Luzern» statt.
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Slow Water Beratungsleitfaden
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Im Rahmen des gemeinsamen Ressourcenprojekts Slow Water haben die Kantone Luzern und Basel-Landschaft in Zusammenarbeit mit der Agridea einen Beratungsleitfaden erarbeitet: Slow Water – Wasserretention im Kulturland – Agripedia Der Leitfaden soll Beratungsfachkräfte, Landwirtschaftsbetriebe und Gemeinden bei der Entwicklung und Umsetzung von Retentionsprojekten unterstützen. Darin beschrieben sind alle Slow Water Massnahmen mit Informationen zu deren Wirkung, Planung und Kosten.
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Jetzt registrieren, für die Rückerstattung der Mineralölsteuer 2026
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Landwirtschaftsbetriebe können über die Rückerstattung der Mineralölsteuer jährlich insgesamt 60 bis 70 Millionen Franken zurückfordern. Pro Betrieb entspricht das im Durchschnitt 1'500 bis 2'000 Franken. Rund 10'000 Betriebe haben diese Möglichkeit im vergangenen Jahr jedoch nicht genutzt. Ab 2026 ändert das Rückerstattungssystem: Neu erfolgt die Abwicklung über eine Online-Plattform des Bundes. Dafür muss sich jeder Betrieb einmalig registrieren. Da dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt der LBV, die Registrierung möglichst rasch vorzunehmen. Das Vorgehen ist auf dieser Webseite erklärt. Der eigentliche Antrag auf Rückerstattung muss anschliessend jährlich zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni erfolgen.
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Fressplätze für Schafe und Mindestfläche für Haushühner
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Mit der revidierten Tierschutzverordnung vom 20. Dezember 2024 wurden die Anforderungen an Fressplätze für Schafe sowie an die minimale Grundfläche für Haushühner angepasst. Ab dem 1. Februar 2026 gilt für Fressplätze bei Schafen, dass pro Tier ein Fressplatz mit entsprechender Breite vorhanden sein muss. (Anhang 1 Ta-belle 4 Ziffer 23 TSchV; siehe auch Fachinformation Tierschutz - Mindestmasse für die Haltung von Schafen). Auch wenn Futter zur freien Verfügung angeboten wird (ad libitum Fütterung), kann kein reduziertes Fressplatzverhältnis mehr zur Berechnung der gesamten Fressplatzbreite angewandt werden. Ab dem 1. Februar 2026 gilt für die minimale Grundfläche bei Haushühnern, dass die kleinste Haltungseinheit mindestens 2.0 m2 Grundfläche aufweisen muss (Anhang 1 Tabelle 9-1 Anmerkung 7 TSchV ).
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Blauzungenkrankheit (BTV) – Impfempfehlung
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Die Impfung gegen die in der Schweiz zirkulierenden Serotypen BTV-3 und BTV-8 wird für Rinder und Kleinwiederkäuer (Schafe, Ziegen und Neuweltkameliden) für die gesamte Schweiz dringend empfohlen. Für einen bestmöglichen Schutz der Tiere im Hinblick auf die Vektorsaison 2026 sollte die Grundimmunisierung bei Rindern im Zeitraum von Januar – März erfolgen, bei Schafen von Januar – Februar (vor Beginn der Ablammsaison). Die Impfung verhindert zwar nicht die Erkrankung, kann jedoch einem schweren Verlauf oder Todesfälle vorbeugen. In Einzelfällen können diese dennoch vorkommen.
Bundesbeiträge an BTV-Impfstoffe 2026 Im Jahr 2026 stehen fünf Millionen Franken für Beiträge an die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit zur Verfügung. Die Modalitäten zur Umsetzung der Vergünstigung werden derzeit festgelegt.
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Moderhinke
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Die zweite Untersuchungsperiode der Moderhinkebekämpfung dauert noch bis am 31. März 2026. Bei den aktuell untersuchten Betrieben in der zweiten Untersuchungsperiode waren bis jetzt 5.35 Prozent von Moderhinke betroffen. Auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) jeder Schafhaltung in der Schweiz ist der Moderhinke-Status («frei» oder «gesperrt») einsehbar. Aktuell sind im Kanton Luzern 47 Betriebe gesperrt.
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Bovine Virus-Diarrhoe (BVD)-Ausrottung – wer «BVD-frei» werden will, muss seinen Tierverkehr kontrollieren
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Es gilt ernst: Wer am 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» erhalten will, darf ab dem 1. November 2025 nur noch Tiere aus Betrieben mit einer grünen BVD-Ampel zukaufen. Der Status «BVD-frei» ist wichtig, weil nur dieser einen Tierverkehr ohne Einschränkungen erlaubt.
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Die nächsten Termine
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Betriebsdatenerhebung bis am 2. März 2026
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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