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Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat
14. Oktober 2026
 
 

Regierungsrat verzichtet auf Wahlrechte für Chorherren

Der Luzerner Regierungsrat verfügte seit jeher über bestimmte Wahlrechte bei der Besetzung von rund 20 Pfarrstellen. Diese Rechte wurden 1926 in päpstlichen Privilegien zur Vergabe kirchlicher Ämter und Pfründen im Kanton Luzern bestätigt. Bereits 2023 hat der Regierungsrat beschlossen, auf einen Teil dieser Wahlrechte zu verzichten. Nun verzichtet der Regierungsrat auch auf die Wahlrechte für die Chorherren der Kollegiatstifte St. Michael in Beromünster und St. Leodegar in Luzern. An den Wahlrechten für die Jesuitenkirche Luzern hält er jedoch fest – auch aufgrund deren grosser kultureller und historischer Bedeutung für den Kanton.

Ende Juli hat der Heilige Stuhl seine Zustimmung für die Anpassung der päpstlichen Privilegien gegeben.
 
 
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