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Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft
Luzern, 09. Februar 2026
 
 

Mehrere Selbstunfälle über das Wochenende

Kanton Luzern

Meierskappel: Selbstunfall – alkoholisiert gegen Kandelaber gefahren
Am frühen Sonntagmorgen (08. Februar 2026, ca. 04:00 Uhr) verursachte ein alkoholisierter Autofahrer (0.7 mg/l) auf der Rütirainstrasse in Meierskappel einen Selbstunfall. Der 47-jährige Lenker prallte mit dem Auto zunächst gegen einen Absperrzaun und anschliessend gegen einen Kandelaber. Verletzt wurde niemand. Die Luzerner Polizei sperrte dem Mann den Führerausweis. Bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamts darf er kein Motorfahrzeug mehr lenken.


Stadt Luzern (Ortsteil Littau): Selbstunfall – alkoholisiert gegen Pfosten gefahren
Am Samstagnachmittag (07. Februar 2026, kurz vor 18:00 Uhr) kollidierte ein alkoholisierter Autofahrer (0.57 mg/l) auf der Ruopigenstrasse in der Stadt Luzern mit dem Auto gegen einen Kunststoffinselpfosten. Der Lenker setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Verletzt wurde niemand. Bei der Kollision verlor das Auto das Kontrollschild, wodurch die Polizei den Fahrer identifizieren konnte. Ihm wurde der Führerausweis abgenommen. Bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamts darf er kein Motorfahrzeug mehr lenken.

Nottwil: Selbstunfall – mit Auto in Graben gefahren
Am Samstagnachmittag (07. Februar 2026, nach 15:00 Uhr) verlor ein 65-jähriger Lenker auf der Kantonsstrasse die Kontrolle über sein Auto. Das Fahrzeug kam von der Strasse ab und fuhr in einen Graben. Verletzt wurde niemand. Die Feuerwehr Nottwil sowie die Feuerwehr Neuenkirch Hellbühl standen im Einsatz. Für die Bergungsarbeiten musste die Strasse vorübergehend gesperrt werden. Der Gesamtsachschaden beträgt rund 6'000 Franken.

Vom Unfall in Nottwil steht ein Bild zur Verfügung (Quelle LuPol).
 
 
KANTON LUZERN
Simon Kopp
Kommunikationsverantwortlicher Staatsanwaltschaft Luzern
Zentralstrasse 28
6003 Luzern
Tel + 41 41 248 80 52
E-Mail simon.kopp@lu.ch
 
 
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