Zur Webansicht
BBZ Natur und Ernährung
Infoletter Pflanzenschutz
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten.
 
 

Ackerbau - Raps

 
Rapsstängelrüssler
In den Gelbfallen sind bereits viele Kohltriebrüssler sowie vereinzelt Rapsstängelrüssler zu finden. Falls noch nicht erfolgt, sollten die Gelbfallen zur Überwachung des Rapsstängelrüsslers spätestens jetzt im Feld platziert und regelmässig kontrolliert werden, um den Haupteinflug nicht zu verpassen.

Kontrolle auf Einstiche (siehe Bild) etwa 7–10 Tage nach dem Haupteinflug: Der Rapsstängelrüssler führt nach dem Einflug während rund zehn Tagen einen Reifungsfrass durch. Erst danach erfolgt die Paarung. Anschliessend legen die Weibchen ihre Eier in den Hauptstängel des Rapses ab.

Bei einer Stängelhöhe von 1–5 cm (DC 31) gilt folgende Bekämpfungsschwelle:
 In Regionen mit dichtem Rapsanbau und regelmässigen Schäden durch den Stängelrüssler ist eine Behandlung angezeigt, sobald erste Einstiche sichtbar sind
 In den übrigen Regionen liegt die Bekämpfungsschwelle bei 10–20 % der Pflanzen mit Einstichen.
Die Bekämpfung des Rapsstängelrüsslers mit Mitteln aus der Gruppe der Pyrethroide erfordert eine Sonderbewilligung des Pflanzenschutzdienstes. Diese muss vorgängig eingeholt werden. Zu beachten sind die Auflagen der einzelnen Mittel (Spe3 (Drift) bis zu 100 m). Neben der Kontrolle des Rapsstängelrüsslers ist die Düngung nun aktuell. Besonders bei schwach entwickelten Beständen ist eine frühe erste Gabe mit schnellverfügbarem N-Dünger angezeigt (50-60 % des zu düngenden N). Ist der Bestand bereits gut entwickelt, kann die erste Düngergabe etwas später resp. mit weniger N-Menge erfolgen.

Schwefeldünger unterstützen die Stickstoffaufnahme und zudem ist Raps eine schwefelbedürftige Kultur. Mikronährstoffe, wie z.B. Bor, können gut über das Blatt bei anfälligen Pflanzenschutzmassnahmen ergänzt werden
 
 

Varia

 
Förderprogramm für intakte Schachtdeckel
Für den Ersatz von offen oder defekten Schachtdeckeln oder den Umbau von Schächten auf Unterflur stehen im Kanton Luzern Förderbeiträge zur Verfügung. Schächte im Feld müssen grundsätzlich geschlossen sein. Ist dies nicht der Fall, müssen sie in Agate erfasst werden und über einen Pufferstreifen im Radius von mindestens drei Metern ab Schachtrand verfügen.

Hinweis: Die Handhabung der Schächte mit Entlüftungslöchern (z.B. ARA-Schächte) ist noch in Abklärung. Diese müssen derzeit nicht als offene Schächte in Agate erfasst werden und ein Pufferstreifen ist nicht zwingend erforderlich. Dennoch ist auch für diese Schächte die Sorgfaltspflicht wahrzunehmen

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Merkblättern:
 Merkblatt Förderung Intakte Schachtdeckel in der Landwirtschaft
 Merkblatt Anforderungen Schächte in der Landwirtschaft
 
 

Änderungen im Bereich Pflanzenschutz

 
elektronische Sonderbewilligung (eSoBe)
Seit letztem August ist es für Einzelbetriebe möglich, Sonderbewilligungen PSM via Agate/LawisFarm zu lösen.

Ab diesem Jahr steht zudem das Modul «Lohnunternehmer» zur Verfügung. Damit ist es in LAWISfarm möglich, dass auch Lohnunternehmungen bzw. Pflanzenschutzberaterinnen und -berater Anträge für Sonderbewilligungen direkt für Ihre Kunden erfassen können.

Falls Lohnunternehmungen sowie Pflanzenschutzberaterinnen und -berater über kein Agate-Login verfügen, können diese sich direkt an pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch wenden.
 
 

Termine

BBZN
Neue Termine - Kurs zum Erlangen der Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel - BBZN Hohenrain

Weitere
Pflanzenbau-Fachabend 2026 - 03.03.2026 - 19.30 Uhr - Landi Sursee
 
 
Link - Pflanzenschutz Luzern

Archiv - Infoletter Pflanzenschutz Feldbau

Bekämpfungsschwellen - für Massnahmen gegen Schadorganismen im Feldbau (ÖLN)

Zurückgezogene Pflanzenschutzmittel - mit Ausverkaufs- und Verwendungsfristen (XLSX)

Zurückgezogene Wirkstoffe - aus Anhang 1 PSMV (XLSX)
 
 
Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung
Sennweidstrasse 35
6276 Hohenrain
Telefon 041 228 30 89
Mail pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
bbzn.lu.ch