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Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat
10. März 2026
 
 

Regierungsrat begrüsst neue Bestimmungen in der Klimaschutzverordnung

Der Klimawandel ist für alle spürbar und es braucht griffige Massnahmen, um mit den Herausforderungen umzugehen. Bis 2050 will die Schweiz und auch der Kanton Luzern netto null Treibausgasemissionen aufweisen. Die Schweizer Stimmberechtigten haben dieses Ziel mit der Annahme des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) rechtlich verankert. Der Bundesrat hat nun die Bestimmungen in der Klimaschutzverordnung (KlV) zur Umsetzung der Vorbildfunktion von Bund und Kantonen in eine Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage legt fest, dass das Netto-null-Ziel für die öffentlichen Verwaltungen schon ab 2040 gilt. Der Regierungsrat unterstützt die Vorlage grundsätzlich. Denn der Planungsbericht Klima und Energie sowie die zugehörige Massnahmen- und Umsetzungsplanung ist im Bereich der Vorbildfunktion bereits auf das Netto-null-Ziel bis 2040 ausgerichtet. Der Regierungsrat begrüsst explizit, dass die Vorgaben nun auf Bundesstufe verankert werden sollen.

Anhang
Stellungnahme
 
 
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