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Mitteilung
6. März 2026
 
 

Vernehmlassungsstart zur Umsetzung des kantonalen Velokonzepts

Mit dem neuen kantonalen Velokonzept will der Kanton Luzern den Veloverkehr als nachhaltige und gesunde Mobilitätsform fördern. Der Regierungsrat hat das neue Velokonzept für die öffentliche Mitwirkung verabschiedet. Es verankert das kantonale Velowegnetz im Richtplan und regelt Zuständigkeiten sowie Finanzierung im revidierten Weggesetz und in der Wegverordnung. Bis am 16. Juni 2026 besteht die Möglichkeit sich in der digitalen Mitwirkung zu diesen Grundlagen des Velokonzepts zu äussern.

Die heutige Veloplanung des Kantons Luzern basiert auf dem kantonalen Radroutenkonzept von 1994, das 2009 letztmals aktualisiert wurde. Der Kanton Luzern arbeitet seit 2022 an einem neuen Velokonzept, das die Weiterentwicklung der Veloinfrastruktur in den nächsten 10 bis 15 Jahre sicherstellen wird. Damit setzt der Kanton Luzern einerseits den Auftrag für ein kantonales Velowegnetz bis 2042 aus dem neuen Bundesgesetz über die Velowege um. Andererseits erfüllt er politische Aufträge aus dem Kantonsrat und die strategischen Vorgaben aus dem Planungsbericht Zukunft Mobilität im Kanton Luzern sowie dem Planungsbericht Klima und Energie.

Grosses Potenzial für höheren Veloanteil
Ziel ist ein attraktives, sicheres und zusammenhängendes Velowegnetz für den Alltags- und Freizeitverkehr im ganzen Kanton. Der Veloanteil soll von 7,7 Prozent (2021) bis 2035 auf 15 Prozent steigen. Besonders in dicht besiedelten Gebieten besteht grosses Potenzial. Strecken von einem bis fünf Kilometer lassen sich ideal mit dem Velo zurücklegen und mit dem E-Bike sind auch längere Strecken – z.B. Arbeitswege – von 15 Kilometern und mehr problemlos machbar.

Velowegnetz verbindet alle Gemeinden im Kanton Luzern
Um das ambitionierte Zielbild im Veloverkehr bis 2035 zu erreichen, hat die Fachstelle Fuss- und Veloverkehr in einem breit abgestützten Prozess das Velokonzept inkl. Velowegnetzplanung erarbeitet. Für das Velowegnetz Alltag gilt der Grundsatz, dass jede Gemeinde über mindestens eine kantonale Veloverbindung erreichbar ist. Das Velowegnetz unterscheidet drei Netzkategorien, die sich nach den erwarteten Velofrequenzen richten:
 Velovorzugsrouten als hochwertige, durchgängige Veloverbindungen in Gebieten mit hohem Velopotenzial (ca. 103 km, neu Projektierung und Umsetzung durch Kanton)
 Hauptverbindungen, welche die wichtigen Achsen im Kanton Luzern an die Vorzugsrouten anbinden und möglichst direkt verlaufen (ca. 362 km)
 Basisnetz als Alltagsnetz, das die überkommunale Groberschliessung sicherstellt und insbesondere ländliche Gemeinden an die Vorzugsrouten und Hauptverbindungen anbindet (ca. 445 km)
Der Kanton ist dabei grundsätzlich für die Umsetzung des Velowegnetzes an und auf den Kantonsstrassen sowie für die Planung und Umsetzung der Velovorzugsrouten zuständig – auch wenn diese abseits von Kantonsstrassen verlaufen. Die Gemeinden verantworten die Umsetzung der Hauptverbindungen und des Basisnetzes auf ihrem Gebiet, sofern sie nicht entlang von Kantonsstrassen verlaufen.

Kanton und Gemeinden finanzieren Velowegnetz gemeinsam
Die Finanzierung der kantonalen Velo-Massnahmen ist Bestandteil des Programms Gesamtmobilität (PGM), das 2027 in Kraft treten soll. Darin sind einerseits zahlreiche Einzelmassnahmen für das Velowegnetz enthalten und andererseits werden mit dem Programmpaket «Umsetzung Velowegnetzplanung» explizit Mittel für die Planung, Entwicklung und Umsetzung von Velo-Massnahmen bereitgestellt.

Für die Finanzierung der kommunalen Massnahmen sind in der Vernehmlassungsvorlage zwei Varianten skizziert, die mit dem Verband Luzerner Gemeinden gespiegelt wurden. Mit der ersten Variante bleibt jede Gemeinde für die Velo-Verbindungen des Haupt- und Basisnetzes auf ihrem Gebiet zuständig, setzt diese um und finanziert sie direkt. Vorgeschlagen und favorisiert wird als zweite Variante eine gemeinsame Finanzierung für die Hauptverbindungen mit einem Verteilschlüssel, der die Einwohnerzahl und den Anteil am Velowegnetz auf dem jeweiligen Gemeindegebiet berücksichtigt. Diese Variante führt zu einer besseren Verteilung der Aufwände zwischen den Gemeinden, berücksichtigt aber dennoch die unterschiedlichen Voraussetzungen.

Eine grobe Aufwandschätzung für die Umsetzung des gesamten Velowegnetzes geht von Kosten in der Höhe von rund 700 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden aus. Diese Kosten verteilen sich gemäss dem vorgesehenem Finanzierungsschlüssel so, dass der Kanton rund 60 Prozent und die Gemeinden rund 40 Prozent der Kosten tragen.

Die Umsetzung des kantonalen Velowegnetzes bis 2042 ist ein ambitioniertes Ziel. Für Umsetzungsplanung wird eine Priorisierung mit Kosten-Nutzen-Überlegungen erforderlich sein. Dabei gilt es die Terminpläne des baulichen Unterhalts und der Strassenerneuerung genauso wie Abhängigkeiten zu übergeordneten Projekten und die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen zu berücksichtigen.

Öffentliche Mitwirkung bis am 16. Juni 2026
Die Verankerung des Velowegnetzes erfolgt mit einer Ergänzung des kantonalen Richtplans. Zudem sind Gesamtrevisionen des Weggesetzes und -verordnung nötig, um die neuen Zuständigkeiten festzuhalten, die Finanzierung zu regeln und die bundesrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Die Vernehmlassung zum Weggesetz und zur Wegverordnung startet am 6. März 2026. Die öffentliche Auflage zur Richtplananpassung beginnt am 17. April 2026. Beide Verfahren dauern bis 16. Juni 2026 und erfolgen digital. Eine digitale Informationsveranstaltung findet am 21. April 2026 von 17 bis ca. 18.30 Uhr statt. Alle Unterlagen, der Zugang zur Vernehmlassung und der Link zur Infoveranstaltung stehen digital zur Verfügung (Link im Anhang).

Nach der Mitwirkung werden die Rückmeldungen ausgewertet und fliessen in die Überarbeitung der Grundlagen für das Velokonzept ein. Der Regierungsrat wird die Vorlage voraussichtlich im Herbst 2026 zuhanden des Kantonsrats verabschieden. Die Beratung im Kantonsrat soll im ersten Halbjahr 2027 stattfinden, sodass ein Inkrafttreten des Weggesetzes und der Wegverordnung per 1. Juli 2027 möglich ist. Die Ergänzung des kantonalen Richtplans soll gleichzeitig mit der aktuell bereits laufenden Gesamtrevision des kantonalen Richtplans dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. werden.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
- Ökologisierung
- Urbanisierung
gemäss Kantonsstrategie

Anhang
Vernehmlassungsunterlagen
Weitere Infos: vif.lu.ch/velo
 
 
Florian Weingartner
Leiter Fachstelle Fuss- und Veloverkehr
Dienststelle Verkehr und Infrastruktur
Telefon 041 318 11 73
florian.weingartner@lu.ch
(erreichbar am Freitag, 6. März von 13.30 bis 15 Uhr)
 
 
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