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lawa – Newsletter Landwirtschaft
17. März 2026

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 

Betriebsspiegel 2025

Der Betriebsspiegel 2025 umfasst die für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) relevanten Daten und dient als hilfreiche Grundlage für die Berechnung der Nährstoffbilanz. Sie finden den Betriebsspiegel 2025 auf Agate unter Dokumente. Betriebe mit einem Bewirtschafterwechsel oder einer Änderung bei der Betriebsform erhalten keinen Betriebsspiegel.
 
 

Gewässerverschmutzung – so verhindern Sie den Gülleunfall

Gewässerverunreinigungen durch die Landwirtschaft sind schnell passiert. Im vergangenen Jahr kam es im Kanton Luzern zu 15 Gewässerverunreinigungen durch die Landwirtschaft. In den meisten Fällen war menschliches Versagen die Ursache. Auch wenn eine Gewässerverunreinigung nicht immer zu einem Fischsterben führt, kann sie gerade für kleine Wasserlebewesen verheerend sein. Solche Auswirkungen sind von blossem Auge kaum oder gar nicht sichtbar. Die Checkliste «Prävention Gewässerverunreinigung in der Landwirtschaft» kann helfen, das Risiko einer Gewässerverunreinigung auf Ihrem Betrieb zu minimieren. Neben den Massnahmen auf dem Betrieb ist auch die gebotene Vorsicht beim Hofdüngeraustrag ein wichtiger Faktor, um das Risiko einer Gewässerverunreinigung zu verkleinern.
 
 

Arbeitssicherheit beachten – lebensgefährliche Gase in Güllelagern

Zwischen Emissionsreduktion und Arbeitssicherheit können Zielkonflikte entstehen. Um Ammoniakemissionen zu vermeiden, sind möglichst luftdichte Lagerbehälter nötig. In geschlossenen Güllebehältern können aber lebensgefährliche Gase entstehen, insbesondere unter festen Abdeckungen. Deshalb sollen minimale Zu- und Abluftöffnungen einen ausreichenden Luftwechsel bei jeder Witterung gewährleisten.

Wartungsöffnungen sind zu sichern, im Optimalfall mit einer möglichst gasdichten Abdeckung. Bei den Öffnungen sollen Warnhinweise angebracht werden. Halten Sie unbedingt die nötigen Sicherheitsmassnahmen ein.
 
 

Bienenverluste beim Mähen

Beim ersten Schnitt des Jahres stehen die Wiesen oft in voller Blüte. Auf den Blüten tummeln sich tagsüber eine Vielzahl von Bienen und anderen Insekten. Wird zu diesem Zeitpunkt gemäht, verenden bis zu 60 Prozent der Insekten. So können Sie die Verluste reduzieren:
 Wiese mit Löwenzahn erst mähen, wenn dieser verblüht ist (ist in den meisten Fällen auch futterbaulich sinnvoll).
 Früh morgens oder am Abend mähen, wenn die Bienen nicht fliegen.
 Extensive Blumenwiesen oder Weisskleewiesen nicht mit Mähaufbereiter mähen.
 
 

Veranstaltungen im Offenland

Bei der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für Veranstaltungen sind die Veranstalter in der Pflicht, vorgängig das Einverständnis der betroffenen Bäuerinnen und Bauern einzuholen.
Auf «übrigen Dauerwiesen» und Ackerflächen dürfen kurzzeitige Veranstaltungen durchgeführt werden, sofern sie die Ernte nicht beeinträchtigen und keine Schäden verursachen. In diesen Fällen ist keine Meldung an die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) erforderlich. Biodiversitätsförderflächen (BFF) hingegen sind ungestört zu belassen. Sollten dennoch temporäre Zweckentfremdungen beabsichtigt sein, muss vor dem Eingriff das Gesuch «Fremdnutzung einer Biodiversitätsförderfläche» von den betroffenen Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen bei der Dienststelle lawa eingereicht werden. Zu beachten ist: Eine Fremdnutzung einer BFF für eine Veranstaltung wie beispielsweise Zeltlager, Zuschauerbereiche oder Überfahrten wird generell nicht bewilligt.
 
 

Rückblick Infoveranstaltung: Wettbewerb Bio-Region Kanton Luzern

Am 5. März 2026 informierte die Dienststelle Landwirtschaft und Wald im Rahmen des Aktionsplans Biolandbau über mögliche Konzeptinhalte für den Wettbewerb «Bio-Region Kanton Luzern». Einen spannenden Einblick in beispielhafte Projekte gaben zwei deutsche Referentinnen, welche in Baden-Württemberg für je eine Bio-Region zuständig sind. Dort laufen schon seit über sechs Jahren Projekte. Fazit: Es braucht engagierte Menschen, die den Biolandbau vorantreiben wollen und mit Partnern den Schritt (auch kleine sind essenziell) in Richtung Bio-Region wagen. Haben Sie Interesse? Reichen Sie Ihr Konzept bis am 30. Juni 2026 ein.
 
 

Lawa-Bericht 2025

Auf wenigen Seiten finden Sie im lawa-Bericht einen Überblick über die Arbeitsschwerpunkte der Dienststelle Landwirtschaft und Wald vom Jahr 2025. Der Japankäfer beispielsweise, der erstmals als Population und nicht mehr bloss als Einzelfund aufgetreten ist, oder die zahlreichen Anfragen im Bereich Wassermanagement waren arbeitsintensiv. Alle Abteilungen haben ihre wichtigsten Arbeiten im Bericht aufgeführt, begleitet von Zahlen und Bildern.
 
 

Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel

Bis zum 30. Juni 2026 kann die digitale Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel über die Webseite des Bundes beantragt werden (alle Hintergrundinformationen auf der BBZN-Website).
Für eine effiziente Registrierung empfehlen wir, folgende Angaben und Unterlagen bereitzuhalten:
 1. Login: Mit bestehendem CH-Login anmelden oder ein AGOV-Login erstellen.
 2. Persönliche Angaben erfassen.
 3. Falls vorhanden, UID-Nummer bereithalten (Auffindbar im LAWIS oder unter www.uid.admin.ch).
 4. Anerkannter Abschluss oder Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel als Scan oder Foto hochladen. Wichtig: Name, Geburtsdatum, Abschlussdatum und Abschlusstitel müssen gut lesbar sein. Mehrere Dokumente können hochgeladen werden.
 5. Bei Namensänderung (z. B. durch Heirat) entsprechenden Nachweis beilegen.
 6. Gewünschte Kategorie auswählen.
 7. Registrierung einreichen.
Nach erfolgreicher Anerkennung wird die Gebühr fällig. Anschliessend steht die digitale FaBe-PSM zur Verfügung.
 
 

Unterlagen Pflanzenschutztagung 2026 – online

Die Unterlagen der Onlineveranstaltung vom Dienstag, 24. Februar 2026, sind auf der Webseite vom BBZN aufgeschaltet. Bei inhaltlichen Fragen stehen Mitarbeitende des BBNZ Hohenrain zur Verfügung.
 Fachbewilligung Pflanzenschutz
 Zwischen Wirkung und Risiko: Pflanzenschutzmittel im Fokus
 Änderungen und Neuerungen im Bereich Pflanzenschutz Schädlinge
 Änderungen PSM und PSM-Einsatz im ÖLN
 Neue Verordnung zur Koordinierten Bekämpfung von Schadorganismen
(Erdmandelgras/Maiswurzelbohrer)
 
 

Die nächsten Termine

Meldungen Ackerkulturen ohne BFF
2. Februar bis 1. Mai 2026

Meldungen Silo-/Körnermais
2. Februar bis 30. Juni 2026

Meldungen schonende Bodenbearbeitung
2. Februar bis 30. Juni 2026

Nachmeldung nachträgliche Veränderungen (Flächen, Bäume, Bewirtschafterwechsel)
15. April bis 1. Mai 2026
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
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