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Mitteilung
13. März 2026
 
 

Kommission unterstützt neuen Anlauf für die Strukturförderung von Kulturbetrieben durch Kanton und Standortgemeinden

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Luzerner Kantonsrates unterstützt einstimmig die Änderung des Kulturförderungsgesetzes. Die Vorlage schafft eine gemeinsame Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe durch Kanton und Standortgemeinden und stärkt die regionale Kulturförderung. Die EBKK will die Umsetzung weiterhin eng begleiten.

Die EBKK hat unter dem Vorsitz von Karin Stadelmann (Die Mitte, Stadt Luzern) die Botschaft B 69 «Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern und Weiterentwicklung regionale Kulturförderung» vorberaten. Die Vorlage schafft die Grundlage für finanzielle Beiträge des Kantons an wiederkehrende strukturelle und betriebliche Kosten ausgewählter mittelgrosser Kulturinstitutionen. Mit dieser gesetzlichen Verankerung soll die regionale Kulturförderung langfristig gesichert und nachhaltig weiterentwickelt werden.

Nachdem die Vorlage zur Weiterentwicklung der Kulturförderung im Frühjahr 2023 im Kantonsrat als unvollständig erachtet und abgelehnt wurde, steht die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) dem neuen Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber. Die Kommission unterstützt einstimmig die Stossrichtung der Gesetzesänderung. Dieses Resultat ist bemerkenswert.

Besonders begrüsst die EBKK, dass der Regierungsrat die damals geäusserten Bedenken ernst genommen und den Vorschlag entsprechend überarbeitet hat. Der neue Entwurf berücksichtigt nun insbesondere den zuvor fehlenden strukturellen Rahmen für die Förderung mittelgrosser Kulturbetriebe sowie eine ausgewogenere Mitfinanzierung durch den Kanton.

Die Kommission legt grossen Wert darauf, dass die regionale Kulturförderung gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden klar geregelt wird. In der Sitzung vom 2. März diskutierte die EBKK Anträge aus fast allen Fraktionen sowie verschiedene Aspekte der Umsetzung intensiv. Dabei zeigte sich, dass insbesondere bei Fragen zu Prozessen, Strukturen und Zuständigkeiten Präzisierungen zentral sind.

Die EBKK ist überzeugt, dass die vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen eine solide Grundlage für die zukünftige Kulturförderung im Kanton Luzern schaffen. Gleichzeitig betont die Kommission, dass die konkrete Umsetzung durch den Regierungsrat noch Justierungen erfordert. Sie behält sich deshalb vor, die weitere Ausarbeitung der Verordnung und die Umsetzung des Gesetzes politisch eng zu begleiten.

Die EBKK ist einstimmig der Auffassung, dass der Kanton mit der Gesetzesänderung ein wichtiges Signal für die Unterstützung von Kulturbetrieben und regionalen Kulturprojekten setzt. Ihre Zustimmung verbindet die Kommission mit der Erwartung, dass der Regierungsrat die Verordnung im Sinne der in der Kommission diskutierten Punkte anpasst beziehungsweise im Rat in der Debatte entsprechende Klärungen in Aussicht stellt.

Der Kantonsrat behandelt die Botschaft B 69 an der März-Session.
 
 
Karin Stadelmann
Präsidentin EBKK
Telefon 078 850 20 07
karinandrea.stadelmann@lu.ch
 
 
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