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Regierungsrat verabschiedet Entwicklungsbericht 2025
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Der Luzerner Regierungsrat hat den Entwicklungsbericht 2025 verabschiedet und dem Kantonsrat überwiesen. Damit stützt er den Entwurf des Berichts, den der Regierungsrat und der Vorstand des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG) im Januar 2026 gemeinsam verabschiedet hatten. Mit dem von Regierung und VLG konsensual verabschiedeten Bericht wurde der Auftrag des Kantonsrates, gemeinsam einen Entwicklungsbericht zu erstellen, erfüllt.
Der Entwicklungsbericht geht zurück auf einen Auftrag des Kantonsrates vom 19. März 2024. Er soll die Finanzentwicklung von Kanton und Gemeinden in Vergangenheit und Zukunft darstellen und die Ergebnisse des Wirkungsberichts AFR18 berücksichtigen. Im Bericht sollen auch Eckwerte für Massnahmen umrissen sein, über die das Parlament in geeigneter Form beraten kann und die dann in die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes oder weiterer Gesetze einfliessen. Kanton und Gemeinden haben zudem vereinbart, auch die Gegenfinanzierung der vom Kanton neu mitfinanzierten Aufgaben Kindertagesstätten und regionale Kultur im Entwicklungsbericht zu prüfen.
Gemeinsame Erarbeitung und politische Verabschiedung des Entwicklungsberichts Der Entwicklungsberichts wurde im Rahmen einer zweistufigen, paritätisch zusammengesetzten Projektorganisation von Kanton und Gemeinden gemeinsam erarbeitet. Eine externe Drittpartei (Die Ambühl Meier Verhandlungsberatung AG) wurde beauftragt, den Berichterstellungsprozess neutral und vertrauensfördernd zu begleiteten und zu moderieren. Nebst der Begleitung und Moderation hat sie die beteiligten Akteure auch in Bezug auf eine optimale Prozessgestaltung beraten. Nach der Verabschiedung des Entwurfs durch den Vorstand des VLG und den Regierungsrat im Januar 2026, hat der Regierungsrat nun den erstellten Bericht zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die vorangegangenen Arbeiten werden so gestützt. Die Diskussion im Kantonsrat erfolgt im Juni 2026.
Positive Finanzentwicklung seit 2019 – Handlungsbedarf bleibt bestehen Die Evaluation zeigt, dass der Kanton und die Gemeinden als Ganzes seit dem Jahr 2019 durchgehend Ertragsüberschüsse erzielen und die Verschuldung deutlich zurückgegangen ist. Innerhalb der Gemeinden bestehen jedoch sehr grosse Unterschiede und teilweise gegensätzliche Trends. Einzelne Teile der zentralen Räume (Stadt Luzern, zum Teil urbane Zentrums-Gemeinden) haben sich finanziell deutlich besser entwickelt als viele der ländlichen und peripheren Gemeinden. Die beiden Staatsebenen als Ganzes entwickeln sich hingegen bemerkenswert ähnlich. Kanton und Gemeinden haben jeweils Bereiche mit starker Kostendynamik: bei den Gemeinden vor allem in Bildung und Soziales, beim Kanton insbesondere in Bildung und Gesundheit. In den Finanzplänen 2025–2028 erwarten sowohl der Kanton als auch die Gemeinden mehrheitlich negative Abschlüsse. Aus diesen Erkenntnissen und jenen des Wirkungsberichts AFR18 leitet der Bericht ein Massnahmenpaket ab zur abschliessenden Regelung der AFR18-Differenzen, zur Regelung der Finanzierung in den Bereichen E-Government, regionale Kultur und Kindertagesstätten sowie zur regelmässigen Überprüfung der Haushaltsentwicklung (vgl. Box unten). Auf den AFP 2027-2030 des Kantons wird sich dieses Massnahmenpaket mit total 42,1 Millionen Franken auswirken.
Der Regierungsrat begrüsst die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staatsebenen. Er dankt allen Beteiligten für ihr Mitwirken, um die verschiedenen Interessen in einem ausgewogenen Massnahmenpaket zusammenzubringen.
Massnahmen aus dem Entwicklungsbericht
AFR18-Delta: Die Regierung und der VLG einigen sich darauf, die im Wirkungsbericht festgestellten finanziellen Differenzen über eine Anpassung des Kostenteilers bei den Ergänzungsleistungen zusätzlich in der Höhe von jährlich 13,9 Millionen Franken auszugleichen. Der Betrag wurde mittels einer gemeinsam verabschiedeten Methode ermittelt. Damit ist die Frage des Ausgleichs der Folgen der AFR18 abschliessend geregelt. E-Government: Die laufenden Kosten der gemeinsamen Plattform werden nach einer Übergangsfrist hälftig finanziert; Weiterentwicklungen erfolgen nur im Konsens. Die Gemeinden leisten mit Pro-Kopf-Beiträgen jährlich 0,8 Millionen Franken. Regionale Kultur: Der Kanton übernimmt jährlich 6 Millionen Franken für die regionale Kultur; auf eine haushaltsneutrale Verschiebung wird verzichtet, weil die Kosten für die neue Strukturförderung vom Kanton und der jeweiligen Standort- bzw. Trägergemeinde des geförderten Kulturbetriebs partnerschaftlich zu je 50 Prozent getragen werden sollen. Kindertagesstätten: Die Finanzierung erfolgt künftig im Verhältnis 50:50 zwischen Kanton und Gemeinden; auf eine haushaltsneutrale Verschiebung wird verzichtet. Regelmässige Überprüfung: Die Haushaltsentwicklung wird spätestens alle sechs Jahre in einem kombinierten Bericht mit dem Luzerner Finanzausgleich überprüft.
Strategiereferenz Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich - Ökologisierung - Gesellschaftlicher Wandel - Urbanisierung gemäss Kantonsstrategie.
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