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Mitteilung
31. März 2026
 
 

Regierungsrat verabschiedet zweiten Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen 2026–2030

Der Luzerner Regierungsrat legt im zweiten Planungsbericht Gleichstellung 2026–2030 eine Auswertung der bisherigen Massnahmen vor. Für die kommenden Jahre werden die Massnahmen im Rahmen der vier Handlungsfelder Förderung der wirtschaftlichen Autonomie, Sensibilisierung und Information, Signalwirkung der kantonalen Verwaltung sowie Prävention und Verringerung geschlechtsspezifischer Gewalt weitergeführt, ergänzt und präzisiert.

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Kanton Luzern seit 1994 gesetzlich verankert. Grundlage bildet das Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. Der erste Planungsbericht 2022–2025 zeigte auf, welche Aufgaben und Massnahmen der Kanton Luzern als Dienstleister, Arbeitgeber und Auftraggeber wahrnehmen kann, um die Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen wirkungsvoll zu stärken.

Inhaltliche Anknüpfung an den ersten Planungsbericht
Der nun vom Regierungsrat verabschiedete zweite Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter knüpft an die vier Handlungsfelder des ersten Planungsberichts an: die Förderung der wirtschaftlichen Autonomie, Sensibilisierung und Information, die Signalwirkung der kantonalen Verwaltung sowie die Prävention und Verringerung der geschlechtsspezifischen Gewalt. Diese orientieren sich an der Gleichstellungsstrategie des Bundes.

Der Planungsbericht Gleichstellung 2026–2030 zeigt zudem auf, wie die bisherigen 29 Massnahmen der ersten Phase umgesetzt wurden und welche Wirkung sie erzielt haben. Mit diesen Ergebnissen konnten konkrete Massnahmen und Aktivitäten der Departemente und Dienststellen für die Gleichstellungspolitik 2026–2030 abgeleitet werden. Die Massnahmen und Leistungsziele sind dadurch detaillierter und konkreter beschrieben als im ersten Planungsbericht, was das Monitoring und die Evaluation unterstützen sollen.

Vernehmlassung würdigt Ausgewogenheit des zweiten Planungsberichts
Der Entwurf des zweiten Planungsberichts sowie das darin enthaltene Reporting und der neue Massnahmenplan wurden in der Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv aufgenommen. Besonders hervorgehoben wurden das transparente Reporting des ersten Planungsberichts, die Ausgewogenheit des neuen Massnahmenplans sowie die präzisere Formulierung der Leistungsziele im Vergleich zum ersten Bericht. Insgesamt gingen 70 Stellungnahmen ein.

«Die Gleichstellung ist eine Daueraufgabe, die der Kanton Luzern mit dem zweiten Planungsbericht weiterhin ernst nimmt und konsequent weiterentwickelt», so Regierungspräsidentin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements. Die bisherigen Erfahrungen würden zeigen, dass der Kanton Luzern die gleichberechtigte Teilhabe aller Geschlechter mit weiteren gezielten Massnahmen zukünftig noch verstärken könne. Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft werde dazu den Fortschritt der geplanten Massnahmen periodisch auf ihrer Webseite veröffentlichen: «Damit schaffen wir Transparenz über die Umsetzung des Planungsberichts, erhöhen die Nachvollziehbarkeit für Behörden, Organisationen und die Öffentlichkeit und machen Erfolge, Herausforderungen und den Handlungsbedarf sichtbar.»

Der Kantonsrat wird den zweiten Planungsbericht Gleichstellung voraussichtlich in der Juni-Session 2026 beraten.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Gesellschaftlicher Wandel gemäss Kantonsstrategie.

Anhang
Botschaft B 92 Planungsbericht zur Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen (2026-2030). Reporting zum ersten Planungsbericht 2022–2025 und neuer Massnahmenplan 2026–2030
 
 
Edith Lang
Leiterin der Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Telefon 041 228 57 79
 
 
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