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BBZ Natur und Ernährung
Infoletter Pflanzenschutz
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten.
 
 

Ackerbau - Rapsglanzkäfer

Der Wetterbericht meldet über Ostern sonniges und deutlich wärmeres Wetter. Die Rapsglanzkäfer werden aktiver. Daher sind Kontrollen ab Stadium 53 (Knospe überragt die obersten Blätter) nötig. Bestände welche bereits mit der Blüte begonnen haben, dürfen zum Schutz von Bestäubern nicht mehr behandelt werden. Zudem ist bei Blütenbeginn das Schadpotential geringer, da die Glanzkäfer so an den Pollen gelangen ohne die Knospen zu beschädigen.

Kontrollen an 10 Stellen im Feld durchführen (10 x 5 Pflanzen). Pflanzen z.B. in einen Kessel abklopfen und Käfer pro Pflanze auszählen. Wichtig dabei ist, dass die 5 Pflanzen in einer Reihe genommen werden und nicht die 5 grössten, da auf den etwas höheren Pflanzen mehr Käfer sitzen.

Die Bekämpfungsschwellen (BKS)
 Stadium 53-55: 6 Rapsglanzkäfer pro Pflanze (4 bei schwachem Raps)
 Stadium 57-59: 10 Rapsglanzkäfer pro Pflanze (7 bei schwachem Raps)
Für den Einsatz von Produkten mit den Wirkstoffen Acetamiprid (z.B. Gazelle SG, Pistol usw.), Spinosad (Audienz, Elvis) oder Kaolin (Surround) ist keine Sonderbewilligung notwendig. Für den Einsatz von Blocker (Mittel aus der Gruppe der Pyrethroide) muss eine Sonderbewilligung beantragt werden.

Voraussetzungen, um die Sonderbewilligung zu erhalten:
 ein im ÖLN ohne Sonderbewilligung erlaubtes Mittel wurde gegen den Rapsglanzkäfer bereits eingesetzt
 es fand noch keine Behandlung mit Blocker gegen den Stängelrüssler statt
Um der physiologischen Knospenwelke entgegenzuwirken, empfiehlt es sich, einen borhaltigen Flüssigdünger zusammen mit dem Insektizid auszubringen. Idealerweise besitzt der Flüssigdünger eine Haftmittelwirkung. Wird das Insektizid allein gespritzt, sollte ein Haftmittel beigemischt werden.
 
 

Getreide - Stadium (BBCH) bestimmen

Um Wachstumsregulatoren gezielt einzusetzen, ist es wichtig das Wachstumsstadium zu bestimmen. Dazu entnimmt man ein Pflanzenbüschel aus dem Bestand und selektiert pro Einzelpflanze den Hauptrieb (i.d.R. der stärkste Trieb). Anschliessend den Halm längs mit einem scharfen Messer aufschneiden und den Abstand zwischen Bestockungsknoten und Ähre bestimmen.
Sobald der Abstand zwischen Bestockungsknoten und der Ähre mehr als 1 cm beträgt, befindet sich die Pflanze im Stadium 30.
Sobald zwischen Bestockungsknoten und dem 1 Knoten mind. 1 cm liegt, ist das Stadium 31 erreicht. Liegen zwischen dem 1. Knoten und dem 2. Knoten mind. 2 cm, ist das Stadium 32 erreicht.
 
 

Getreide - Wachstumsregulatoren

Die wärmeren Wetteraussichten erleichtern nun die Planung des Einsatzes von Wachstumsregulatoren. Damit Wachstumsregulatoren die gewünschte Wirkung erzielen, sind wüchsiges Wetter und stressfreie Bestände zentral. CCC-Produkte im Weizen, Korn und Triticale sind nur bis ins BBCH 30 (Beginn Schossen) zugelassen.

Bei der Gerste wird der erste Wachstumsreglulatoren im 1-2 Knoten Stadium (BBCH 31 – 32) appliziert. Die meisten Produkte ab BBCH 31 können mit einem Fungizid kombiniert werden. Aufgrund der kühlen Witterung sind die Gerstebestände ziemlich gesund, daher besteht keine Eile mit der ersten Fungizidbehandlung.
 
 

Getreidedüngung

Da frühe Bestände bereits im Schossen sind resp. auch späte Bestände bald die Bestockung abschliessen, steht bald die Schossergabe an, sobald die Parzellen wieder befahrbar sind. Die Schossergabe ist in der Regel die grösste und wichtigste Stickstoffgabe. Je nach Entwicklung des Bestands sollte rund die Hälfte des Stickstoffbedarfs während dieser Wachstumsphase ausgebracht werden. Wird mit Harnstoff oder anderen langsamer wirkenden N-Düngern gearbeitet, kann diese Gabe erhöht und auf die Ährenschiebergabe verzichtet werden.
 
 

Schnecken überwachen

 
Mit den steigenden Temperaturen am Wochenende und der vorhandenen Feuchtigkeit gilt es die Schnecken im Auge zu behalten. Besonders bei frisch angesäten Kulturen, wie Zuckerüben, lohnt sich eine Kontrolle. Bei Bedarf Schneckenkörner streuen.
 
 

Änderungen im Bereich Pflanzenschutz

Einschränkungen beim PSM-Einsatz «unter Anleitung»
Für einzelne Pflanzenschutzmittel gelten verschärfte Anwendungsvorschriften zum Anwenderschutz. Konkret dürfen diese Produkte im Freiland ausschliesslich von Personen mit entsprechender Fachbewilligung (FaBe PSM) eingesetzt werden. Eine Anwendung durch Drittpersonen «unter Anleitung» ist in diesen Fällen ausdrücklich nicht zulässig.

Diese strengeren Vorgaben betreffen insbesondere Produkte, die gefährliche Wirkstoffe freisetzen können (z. B. Phosphorwasserstoff – ein hochgiftiges Gas) und damit erhöhte Risiken für die Gesundheit der Anwenderinnen und Anwender mit sich bringen. Die Gesetzgebung schliesst deshalb bewusst aus, dass Personen ohne eigene Fachbewilligung – selbst wenn sie geschult sind – diese Mittel unter Anleitung einsetzen dürfen.

Aktuell sind folgende Pflanzenschutzmittel von solchen Auflagen betroffen: Ratron Giftweizen (W7271), Ratron Giftlinsen (W7280), Ratron Sticks (W7281) sowie Cobra Forte (W7606).

Für die Praxis bedeutet dies: Wo solche Auflagen gelten, reicht die übliche Regelung «Anwendung unter Anleitung» nicht aus. Der Einsatz muss zwingend durch eine Person mit gültiger Fachbewilligung PSM erfolgen.
 
 

Wir wünschen Ihnen frohe Ostern!

 
 
Link - Pflanzenschutz Luzern

Archiv - Infoletter Pflanzenschutz Feldbau

Bekämpfungsschwellen - für Massnahmen gegen Schadorganismen im Feldbau (ÖLN)

Zurückgezogene Pflanzenschutzmittel - mit Ausverkaufs- und Verwendungsfristen (XLSX)

Zurückgezogene Wirkstoffe - aus Anhang 1 PSMV (XLSX)
 
 
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Telefon 041 228 30 89
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