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Menschen, die aus der Ukraine flüchten müssen, können hier in der Schweiz einen Schutzstatus S beantragen.
Was bedeutet dieser Schutzstatus S? Wer erhält ihn, wie läuft das Verfahren ab, und welche Rechte und Pflichten haben Personen mit Schutzstatus S?
Um diese Fragen zu klären, führt die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) eine Weiterbildung durch. Diese soll die Grundlagen zum Schutzstatus S vermitteln, das Verfahren im Vergleich zum regulären Asylverfahren einordnen un die praktische Umsetzung im Kanton Luzen erläutern.
Die Weiterbildung richtet sich an freiwillig engagierte Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich, die ihr Wissen vertiefen und und sich über die aktuellen Regelungen informieren möchten.
Datum Mittwoch, 1. April 2026
Zeit 19.00 bis ca. 20.30 Uhr
Ort Kleiner Pfarreisaal St. Anton Pfarreizentrum St. Anton Langensandstrasse 5 6005 Luzern
Programm 19.00 Uhr: Begrüssung, Jutta Kunz, Abteilungsleiterin Integrationsmassnahmen (DAF) 19.05 Uhr: Referat zum Schutzstatus S und Fragerunde, Nicole Scheiber, Teamleiterin Recht (DAF) und Chantal Walker, Fachexpertin Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) 20.25 Uhr: Schlusswort, Jolanda Imhof, Koordinatorin Freiwilligenarbeit (DAF)
Der anschliessende Apéro riche bietet Gelegenheit für Austausch und Vernetzung.
Anreise / Parkplätze Ab Bahnhof Luzern mit den Buslinien 6, 7 und 8 (Haltestelle Wartegg). Beim Strandbad Tribschen stehen nur wenige Parkplätze zur Verfügung.
Anmeldung an Jolanda Imhof, Koordinatorin Freiwilligenarbeit (Jolanda.Imhof@lu.ch / Tel. 041 329 43 25).
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Bitte leiten Sie diese Einladung auch an Interessierte weiter.
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