Zur Webansicht
Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat
2. April 2026
 
 

Regierung passt Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung punktuell an

Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung (GymBV) und weitere Erlasse aus dem Gymnasialbereich punktuell angepasst. Die Änderungen klären offene Fragen aus der Schulpraxis und treten im August 2026 in Kraft. Konkret werden unter anderem das Vorgehen bei einem Abbruch und einer Wiederholung im Maturitätsjahr geregelt, die Zulassung zu den Maturitäts- und Passerelleprüfungen präzisiert sowie die Förderung von Lernenden mit Deutsch als Zweitsprache gestärkt. Weiter sind künftig die Schulleitungen für Entscheide über die Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen für die Maturitätsprüfungen zuständig. Lehrpersonen, die eine Maturaarbeit betreuen, erhalten neu eine Entlastung von 0.3 Wochenlektionen.
 
 
Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 00
information@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
Staatskanzlei.lu.ch