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BBZ Natur und Ernährung
Infoletter Pflanzenschutz
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten.
 
 

Ackerbau

Raps - Rapsglanzkäfer
In Beständen, die bereits mit der Blüte begonnen haben, darf zum Schutz der Bestäuber der Rapsglanzkäfer nicht mehr behandelt werden. Zudem ist mit Blühbeginn das Schadpotenzial geringer, da die Glanzkäfer den Pollen erreichen können, ohne die Knospen zu beschädigen.

Bei noch geschlossenen Blütenknospen liegt die Bekämpfungsschwelle im Stadium 57–59 bei 10 Rapsglanzkäfern pro Pflanze (bei schwachem Raps 7 pro Pflanze).

Für den Einsatz von Produkten mit den Wirkstoffen Acetamiprid (z.B. Gazelle SG, Pistol usw.), Spinosad (Audienz, Elvis) oder Kaolin (Surround) ist keine Sonderbewilligung notwendig. Für den Einsatz von Blocker (Mittel aus der Gruppe der Pyrethroide) muss eine Sonderbewilligung beantragt werden.
Voraussetzungen, um die Sonderbewilligung zu erhalten:
 ein im ÖLN ohne Sonderbewilligung erlaubtes Mittel wurde gegen den Rapsglanzkäfer bereits eingesetzt
 es fand noch keine Behandlung mit Blocker gegen den Stängelrüssler statt
 
 

Rüben - Erdfloh

 
In Rüben müssen nach dem Auflaufen vom Keimblatt- bis ins 4-Blattstadium Rübenerdflöhe überwacht werden. Sind Blätter durch den Rübenerdfloh angefressen, können Herbizidbehandlungen die Pflanze mehr stressen. Im Keimblattstadium ist die Bekämpfungsschwelle erreicht, sobald 50 % der Rübenpflanzen Schäden aufweisen. Eine Bekämpfung des Rübenerdflohs ist nur mit Sonderbewilligung erlaubt.

 
 

Drahtwurm-Bekämpfung

Bild: Pflanzenkrankheiten.ch
 
Das Produkt Beluga, ein Insektizid-Granulat, wurde neu zugelassen. Damit können Drahtwürmer in Mais und Kartoffeln bekämpft werden. Im ÖLN muss vor der Anwendung eine Sonderbewilligung eingeholt werden. Damit das Produkt eingesetzt werden darf, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Weitere Informationen zum Produkt sowie zu den Auflagen für die Anwendung sind auf der Website zu finden:
 
 

Frühjahrssaaten

 
Schneckenbekämpfung
In auflaufenden Frühjahrssaaten wie Sonnenblumen, Zuckerrüben und Eiweisskulturen sollten Schnecken besonders beachtet werden. Zur Kontrolle an mehreren Stellen im Feld einige Metaldehyd-Schneckenkörner auslegen und mit einem Sack abdecken. Werden am Folgetag Schnecken oder Schleimspuren festgestellt, ist eine Teil- oder Flächenbehandlung mit Schneckenkörnern angezeigt.
 
 

Futterbau

 
Blackenbekämfpung
Wüchsiges Wetter bietet optimale Bedingungen für die chemische Einzelstockbekämpfung etablierter Blacken. Die Pflanzen sollten eine grosse Blattfläche aufweisen, damit sie ausreichend Wirkstoff aufnehmen können. Bei der Bekämpfung mit kameragesteuerter Technik ist eine grosse Blattfläche besonders wichtig, damit die Blacken zuverlässig erkannt und gut benetzt werden.

Zudem ist in diesem Jahr bei der Blackenbekämpfung die Aufbrauchfrist von Asulam zu berücksichtigen – Mittel mit dem Wirkstoff Asulam dürfen noch bis am 1. Juli 2026 eingesetzt werden.
 
 

Betriebsspezifischen Beratung

 
Anrechenbarkeit der Beratung als Weiterbildung zur Verlängerung der Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel (PSM)
Mit der betriebsspezifischen Beratung sensibilisieren wir zu den Risiken von PSM-Einträgen in Oberflächengewässer auf dem Betrieb. Ziel ist es, die Einträge von PSM zu reduzieren und die gute landwirtschaftliche Praxis weiter zu verbessern.

Bereits ab diesem Jahr kann die betriebsspezifische Beratung als Weiterbildung im Bereich der Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel (FaBe PSM) angerechnet werden (ab 2027 muss die FaBe mit der Teilnahme an Weiterbildungen verlängert werden). Die Zeit der Beratung auf dem Betrieb, kann als Weiterbildungszeit für die FaBe angerechnet werden.

Kosten der Beratungsleistung (basierend auf BBZN-Tarifliste)
 pro Beratungsstunde werden CHF 50.- verrechnet (Ansatz von CHF 100.-/h, 50 % Finanzierung durch den Absenkpfad PSM Luzern)
 plus Anfahrtspauschale von CHF 30.- sowie km Fahrspesen (CHF 0.70/km)
 Vor- und Nachbearbeitung der Beratungsleistung wird durch den Absenkpfad PSM Luzern finanziert
Die Dienstleistung steht allen Betrieben im Kanton Luzern zur Verfügung (Betriebe in anderen Kantonen auf Anfrage). Interessierte Betriebe können sich über folgenden Link für eine unverbindliche Kontaktaufnahme einschreiben: Hier einschreiben
 
 

Änderungen im Bereich Pflanzenschutz

 
Detektionsbasierte Applikation
Die Informationsnotiz zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mittels detektionsbasierter Applikation (DA) informiert darüber, unter welchen Bedingungen diese Techniken im Rahmen des ÖLN eingesetzt werden dürfen. Die Änderungen gegenüber 2025 sind jeweils gelb markiert.

Die Anwendung von Herbiziden mittels DA auf Biodiversitätsförderflächen ist unter gewissen Bedingungen möglich, erfordert jedoch eine kantonale Bewilligung. Details dazu sind im Gesuch/Formular zu finden.
 
 

Termine

 
Registrationshilfe für Fachbewilligung Pflanzenschutz und Mineralölsteuerrückerstattung
Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) unterstützt seine Mitglieder bei administrativen Herausforderungen. Der LBV bietet Hilfe bei der Registrierung der Fachbewilligung Pflanzenschutz (FaBe PSM) und Mineralölsteuerrückerstattung an.

Am 29. April 2026 wird der LBV auf der Geschäftsstelle allen Bäuerinnen und Bauern, die Unterstützung für die FaBe PSM und/oder die Mineralölsteuerrückerstattung benötigen, Hilfe anbieten.

Weitere Informationen dazu sind auf der Website des LBV zu finden:
 
 
Link - Pflanzenschutz Luzern

Archiv - Infoletter Pflanzenschutz Feldbau

Bekämpfungsschwellen - für Massnahmen gegen Schadorganismen im Feldbau (ÖLN)

Zurückgezogene Pflanzenschutzmittel - mit Ausverkaufs- und Verwendungsfristen (XLSX)

Zurückgezogene Wirkstoffe - aus Anhang 1 PSMV (XLSX)
 
 
Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung
Sennweidstrasse 35
6276 Hohenrain
Telefon 041 228 30 89
Mail pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch
 
 
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