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lawa – Newsletter Landwirtschaft
14. April 2026

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 

Betriebsdatenerhebung 2026 – Nacherhebung

Haben auf Ihrem Betrieb seit der Betriebsdatenerhebung Veränderungen bei den Bewirtschaftenden, Flächen oder BFF-Kulturen (inklusive Bäume) stattgefunden? Dann müssen Sie auf agate.ch die Nacherhebung vornehmen. Diese findet vom 15. April bis am 1. Mai 2026 statt. Wie Sie im Detail vorgehen, ist im angefügten Merkblatt beschrieben. Bitte beachten Sie, dass das Freischalten auf agate.ch mit erneutem Abschluss nicht in jedem Fall erforderlich ist.
 
 

Flächentausch melden

Der Abtausch von Flächen ist nur zwischen Betrieben zugelassen, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen. Haben Betriebe Flächen abgetauscht, sind diese Flächen im Agate nach der effektiven Bewirtschaftung im entsprechenden Jahr und nicht nach Eigentums- oder Pachtverhältnissen zu deklarieren. Änderungen können bei Bedarf im Rahmen der Nacherhebung deklariert werden.
 
 

Veränderung Tierbestand im Beitragsjahr 2026

Hat sich der Tierbestand im Beitragsjahr (1. Januar 2026 bis zum 1. Mai 2026) wesentlich verändert, ist dies der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu melden. Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn ein Bestand innerhalb einer Kategorie neu aufgenommen, aufgegeben oder sich um mehr als 50 Prozent verändert hat. Wichtig: Werden Änderungen nicht bis am 1. Juni 2026 gemeldet, kann dies Auswirkungen auf die Nährstoffbilanz und die Direktzahlungen haben. Melden Sie die Daten korrekt, um Kürzungen zu vermeiden.
 
 

Überprüfen: Angemeldete Kulturen für Verzicht Pflanzenschutzmittel und Herbizid

Haben Sie für Ihren Betrieb Ackerkulturen für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (früheres Extenso) oder den Verzicht auf Herbizide angemeldet und müssen trotzdem entsprechende Behandlungen durchführen? Beachten Sie, dass diese Kulturen vor dem Einsatz des Pflanzenschutzmittels abgemeldet werden müssen. Die Abmeldungen können direkt in Agate / Kant. Datenerhebung in der Lasche «PSM Ackerbau» vorgenommen werden: Entsprechende Kultur auf «nein» stellen und danach unbedingt speichern.
Hinweis: Der Verzicht auf Herbizid ist ab der Ernte der Vorkultur einzuhalten. So ist beispielsweise ein flächiger Einsatz von Glyphosat vor der Maissaat bei angemeldetem Herbizidverzicht nicht möglich.
 
 

Registrationshilfe vom LBV am 29. April

Registrierungshilfe LBV
Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband unterstützt seine Mitglieder bei administrativen Herausforderungen. Am 29. April bietet der LBV auf der Geschäftsstelle persönliche Unterstützung bei der Registrierung für FaBe (Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel, PSM) und Mineralölsteuerrückerstattung ab 2026 an. Für die Registrierung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich: Ausbildungsnachweis (z. B. EFZ, Meisterdiplom, HF, HAFL, ETH), Smartphone, Zugriff auf das Agate-Login.
 
 

Rehkitzrettung ist Pflicht

Mit dem Frühling beginnt für die heimischen Wildtiere die Zeit des Nachwuchses. Während der Monate Mai und Juni ist bei Rehkitzen besondere Aufmerksamkeit gefordert, da Rehgeissen diese bevorzugt in Futtergraswiesen zur Welt bringen. Im hohen Gras sind sie gut geschützt und bei drohender Gefahr verlassen sie sich auf ihre Deckung. Um Rehkitze bestmöglich vor dem Mähtod zu schützen, sind präventive Verblendungsmassnahmen oder das Abfliegen der Wiese mit einer Drohne unerlässlich. Sowohl Jagdgesellschaften als auch Rehkitzrettung Schweiz bieten den Landwirtinnen und Landwirten Hand. Die Verantwortung für die Umsetzung verhältnismässiger Präventionsmassnahmen liegt jedoch bei den einzelnen Bewirtschaftenden. Werden Präventionsmassnahmen nachweislich nicht umgesetzt, kann dies rechtskräftige Verurteilungen zur Folge haben.
 
 

Mais vor Krähen schützen

Landwirtschaftliche Kulturen wie Mais wirken in der Keimphase äusserst anziehend auf Saat- und Rabenkrähen. Die cleveren Vögel erkennen sofort, dass die Keimlinge in regelmässigen Abständen entlang der Saatreihen zu finden sind und können so in kurzer Zeit für Schäden sorgen. Optische und akustische Abwehrmassnahmen vertreiben die Krähen. Die Massnahmen wirken in der Regel jedoch nur für einen beschränkten Zeitraum (erfahrungsgemäss maximal 2 bis 3 Wochen), da der Bluff von den Vögeln durchschaut wird. Diese Zeitspanne reicht jedoch oft aus, um die heikle Keimphase zu überbrücken. Ein gutes «Timing» der Abwehrmassnahmen ist wichtig.
 
 

Ein Wolf auf Wanderschaft

Im Oktober 2025 wurde im Rahmen des Forschungsprojekts «Wolves and Cattle» im Kanton Waadt zum dritten Mal ein Wolf besendert. Seither überwacht die Kompetenzstelle für Grossraubtiere KORA sein Bewegungsmuster und informiert auf ihrer Website regelmässig über die Bewegungen. Bis jetzt durchwanderte dieser Wolf mit der Bezeichnung M637 zwei Mal den Kanton Luzern, wurde jedoch kaum wahrgenommen und riss bisher keine Nutztiere. Am Beispiel dieses besenderten Wolfs lässt sich das enorme Mobilitätspotenzial dieser Tiere veranschaulichen. Nicht von ungefähr argumentiert die Jagdverwaltung seit Jahren in der Herdenschutzberatung nach dem Merksatz: Mit dem Auftreten eines Wolfes muss jederzeit und überall gerechnet werden.
 
 

Die nächsten Termine

Meldungen Ackerkulturen
2. Februar bis 1. Mai 2026

Meldungen Silo-/Körnermais
2. Februar bis 30. Juni 2026

Meldungen schonende Bodenbearbeitung
2. Februar bis 30. Juni 2026
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
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