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| lawa – Newsletter Wald |
21. April 2026
Liebe Leserin, lieber Leser Viermal pro Jahr senden wir Ihnen Neuigkeiten zum Luzerner Wald. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie auf diesem Weg über den naturnahen Waldbau, die Holznutzung, weitere Waldleistungen oder die politischen Prozesse. |
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150 Jahre Waldgesetz
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Mehr als 50 Personen starben 1868 bei Überschwemmungen und Murgängen. Dies war die Folge starker Rodungen und Übernutzung sowie fehlender Schutzwälder. Die Konsequenz: 1876 trat das erste Waldgesetz (Forstpolizeigesetz) in Kraft und verankerte die nachhaltige Bewirtschaftung. Das strenge Rodungsverbot folgte 1902. 1991 wurde das Waldgesetz mit Fokus auf Multifunktionalität (Schutz vor Naturgefahren, Wohlfahrt, Nutzfunktion) modernisiert. Dank dieses Gesetzes sind die Erhaltung des Waldes und seiner vielfältigen Leistungen gesichert – doch politische Vorstösse und Klimawandel setzen ihn erneut unter Druck.
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Nachhaltige Holzernte schützt den Nährstoffhaushalt unserer Wälder
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Stickstoffeinträge und die zunehmende Nutzung von Energieholz führen zum Verlust wichtiger Nährstoffe im Boden. Dies zeigt eine neue Studie des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Besonders betroffen sind nährstoffarme Standorte im Mittelland. Eine standortangepasste Bewirtschaftung und der Verzicht, nährstoffreiches Astmaterial aus dem Wald zu entfernen, stärken langfristig die Waldgesundheit.
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Strategie Wald-Wild-Lebensraum
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Der Wildeinfluss auf die Waldverjüngung stellt eine grosse Herausforderung für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel dar. Mit dem Planungsbericht Klima und Energie 2021 des Kantons Luzern wurde die «Erarbeitung einer Strategie zur Senkung des Wildeinflusses auf den Wald» unter Einbezug der relevanten Akteure festgelegt.
Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement BUWD erarbeitet derzeit unter Federführung der Dienststelle Landwirtschaft und Wald und in Koordination mit der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur eine kantonale Strategie Wald-Wild-Lebensraum. Diese basiert auf den Resultaten von Workshops mit WaldLuzern, Revierjagd Luzern, dem Verband Luzerner Gemeinden, dem Verband Luzerner Korporationen sowie Naturschutzorganisationen. In einem abschliessenden Workshop werden nun insbesondere die Themen Lebensraumaufwertung und Störungen vertieft. Auch die Bedeutung der Beurteilung des Wildeinflusses für die Jagdplanung wird diskutiert. Dazu sind zusätzlich zu den bisherigen Interessensvertretungen die weiteren betroffenen Interessensgruppen, namentlich der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband, Mountainbike Luzern und der Verein Luzerner Wanderwege, eingeladen. Ziel ist es, die Strategie im Sommer 2026 zu verabschieden.
Kontakt: Michiel Fehr (Projektleitung), michiel.fehr@lu.ch
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Rahmenbedingungen für Waldspielgruppen, -kindergarten und -schulen
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Beim Spielen, Entdecken und Beobachten erleben Kinder den Wald unmittelbar. Waldspielgruppen, -kindergärten und -schulen leisten einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung eines ganzheitlichen Waldverständnisses und für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Wald. Wir haben das bisherige Merkblatt Waldspielgruppen mit den Rahmenbedingungen für fixe Waldplätze solcher Gruppen aktualisiert. Dabei werden auch Waldkindergärten und Waldschulen ausdrücklich eingeschlossen.
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Mit Schulklassen im Wald unterwegs
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Neu bietet die Abteilung Wald einmal jährlich eine Weiterbildung für Lehrpersonen an, die mit Schulklassen im Wald unterwegs sind. Was bedeutet es, Rücksicht auf die Natur, das Waldeigentum und andere Waldnutzungen bei Schulaktivitäten zu nehmen? Wie werden die Luzerner Wälder genutzt und geschützt? Wir freuen uns, wenn Sie das Angebot an Interessierte weiterleiten.
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Baumhöhle – Nistplatz für den Waldkauz
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Der Waldkauz ist die häufigste Eulenart der Schweiz. Bekannt ist er für seinen heulenden Balzruf. Am Tag lässt er sich sitzend vor seiner Baumhöhle beobachten. In der Nacht jagt er vorwiegend Mäuse, und auch mal Kleinvögel oder andere Kleinsäuger. Besonders wichtig für ihn sind natürliche Baumhöhlen, die von Spechten geschaffen oder durch Alter und Fäulnis gebildet werden. In diesen geschützten Hohlräumen nistet der Waldkauz. Auch Baummarder oder Hohltauben sind auf Baumhöhlen angewiesen. Der Erhalt dieser Strukturen ist entscheidend für den Schutz des Waldkauzes und vieler weiterer Arten, die Baumhöhlen als Lebensraum nutzen.
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Nester der Asiatischen Hornisse rechtzeitig entdecken – helfen Sie mit!
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Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art, die sich seit 2023 auch im Kanton Luzern ausbreitet. Die gebietsfremde Hornissenart ist eine Insektenjägerin und stellt insbesondere die Imkerei vor neue Herausforderungen. Der Stich einer Asiatischen Hornisse ist nicht gefährlicher als jener der Honigbiene oder der Wespe. Die effektivste Methode zur Begrenzung der Fortpflanzung der Asiatischen Hornisse ist die frühzeitige Zerstörung ihrer Nester im Frühling. Diese Nester, sogenannte «Primärnester», sind relativ klein und oft im Siedlungsraum zu finden. Die Bekämpfung von Primärnestern verhindert, dass die Hornissen im Herbst umziehen und grosse Nester (bis zu 80 cm), oft hoch oben in Bäumen im Wald, bauen. Helfen Sie mit, indem Sie Ihre Umgebung kontrollieren und Nester melden.
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Lawa-Bericht 2025
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Auf wenigen Seiten finden Sie im lawa-Bericht einen Überblick über die Arbeitsschwerpunkte der Dienststelle Landwirtschaft und Wald vom Jahr 2025. Bei der Bewältigung von Waldschäden durch Trockenheit und Borkenkäfer sowie der Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Zell zeigen die Massnahmen ihre Wirkung. Der Befallsdruck ist deutlich zurückgegangen. Alle Abteilungen haben ihre wichtigsten Arbeiten im Bericht aufgeführt, begleitet von Zahlen und Bildern.
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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