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lawa – Newsletter Veterinärdienst
15. April 2026

Sehr geehrte Damen und Herren
Gesunde Tiere, artgerechte Tierhaltung und sichere Lebensmittel tierischer Herkunft: Der Veterinärdienst unterstützt Sie in diesen Themen.
 
 

Vogelgrippe – Massnahmen per 1. April 2026 aufgehoben

Seit Mitte Februar wurden in der Schweiz keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr bestätigt. Zwar bleibt das Vogelgrippevirus in Europa präsent; die Zahl der Fälle ist jedoch rückläufig. Auch die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung durch Zugvögel in die Schweiz sinkt. Zudem brüten zurzeit viele Vögel und sind somit ortsgebunden.
Daher wurden die verordneten Präventionsmassnahmen per 1. April 2026 aufgehoben. Sollte sich die Lage erneut verschärfen, können bei Bedarf wieder geeignete Schutzmassnahmen angeordnet werden. Für Geflügelhaltungen besteht eine gesetzliche Registrierungspflicht. Diese gilt unabhängig von der Seuchenlage und umfasst auch Hobbyhaltungen.
 
 

Lumpy Skin Disease (LSD)

Aufgrund der unvorhersehbaren Seuchenentwicklung zu LSD in Frankreich und den damit verbundenen Risiken einer Einschleppung des Virus in die Schweiz wird die Sömmerung von Rindern (inklusive Tagesweidegang) in Frankreich für den Sommer 2026 verboten. Tiere, die in Schweizer Sömmerungsbetrieben verbracht werden und die sich in einer bestehenden Impfzone befinden, müssen gemäss Vorgaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gegen das LSD-Virus geimpft werden.
 
 

Moderhinke

Die zweite Untersuchungsperiode der Moderhinkebekämpfung ist seit dem 31. März 2026 abgeschlossen. Die Anzahl infizierter Betriebe konnte weiter gesenkt werden und liegt nach Ende der zweiten Untersuchungsperiode bei 5.2 Prozent. Es hat sich auch gezeigt, wo die Probleme bzw. Risiken liegen: Insbesondere die Sömmerung auf Gemeinschaftsalpen erhöht das Re-Infektionsrisiko. Auf der TVD jeder Schafhaltung in der Schweiz ist der Moderhinke-Status («frei» oder «gesperrt») einsehbar. Aktuell sind im Kanton Luzern 46 Betriebe wegen Moderhinke gesperrt.
Weitere Infos unter: Veterinärdienst, Moderhinke
 
 

BVD-Ausrottung – wer «BVD-frei» werden will, muss seinen Tierverkehr kontrollieren

Wer am 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» erhalten will, darf seit dem 1. November 2025 nur noch Tiere aus Betrieben mit einer grünen BVD-Ampel zukaufen.
Der Status «BVD-frei» ist wichtig, weil nur dieser einen Tierverkehr ohne Einschränkungen erlaubt. Während der Übergangsphase können betroffene Tierhaltende ihre Tiere auf eigene Kosten nachtesten lassen, um so den Status «BVD-frei» behalten zu können.
 
 

Blauzungenkrankheit (BTV) – Impfempfehlung

Die Impfung gegen die in der Schweiz zirkulierenden Serotypen BTV-3 und BTV-8 wird für Rinder und Kleinwiederkäuer (Schafe, Ziegen und Neuweltkameliden) für die gesamte Schweiz dringend empfohlen. Die Impfung verhindert zwar nicht die Erkrankung, kann jedoch einen schweren Verlauf vorbeugen oder Todesfälle verhindern. Vereinzelt kann dies dennoch vorkommen.

Bundesbeiträge an BTV-Impfstoffe 2026
Im Jahr 2026 stehen fünf Millionen Franken für Beiträge an die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit zur Verfügung. Rindvieh- und Schafhaltende melden die Impfung wie gewohnt auf der TVD. Unter dem Button «Meldungen» auf der TVD ist das Register «Impfungen» zu finden (ab Mitte April 2026). Die Tierhaltenden können dann die entsprechende Tiergattung, das Impfdatum, die Art der Impfung und den Impfstoff angeben. Für die Neuweltkameliden erfolgt die Registrierung wiederum über folgende Seite: tierverkehr.ch/vac. Die bisherigen Logins behalten ihre Gültigkeit.
 
 
Veterinärdienst
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
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Telefon 041 228 61 35
E-Mail veterinaerdienst@lu.ch
 
 
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