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Newsletter Umwelt und Energie (uwe)
April 2026
 
 
Inhalt
 So bleiben befestigte Plätze natürlich: Kampagne «Natürlich – ohne Pestizide»
 Besuchen Sie uns an der LUGA – natürliche Pflege sowie Energie und Klima im Fokus
 Neue Lärmschutzverordnung (LSV): Das ist neu seit dem 1. April
 Mehr Flugbetrieb rund um den Militärflugplatz Emmen
 Bodenuntersuchungen auf Luzerner Spielplätzen zeigen überwiegend unbedenkliche Werte
 Jahresbericht Bodenfeuchte 2025
 Jahresbericht Altlasten 2025: Neue Fristen und Vorgaben
 
 

Liebe Leserin
Lieber Leser

In diesem Newsletter halten wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Energiebereich auf dem Laufenden. Haben Sie Anregungen oder Feedback? Schreiben Sie eine Mail an uwe@lu.ch – wir freuen uns. Mit Ihrem Feedback helfen Sie uns, den Newsletter laufend zu verbessern. Herzlichen Dank.

 
 

So bleiben befestigte Plätze natürlich: Kampagne «Natürlich – ohne Pestizide»

Auf befestigten Flächen wie Wegen, Plätzen, Strassen, Parkplätzen, Dächern oder Terrassen ist es gesetzlich nicht erlaubt, Pestizide einzusetzen. Wichtig zu wissen: Auch Produkte mit biologischen Inhaltsstoffen fallen unter diese Regelung. Diesen Frühling läuft unter «Natürlich – ohne Pestizide» eine Kampagne, die das Verbot ins Bewusstsein rücken soll.

Tipps, wie es auch ohne Pestizide geht und weitere Infos finden Sie unter www.ohne-pestizide.ch. Sie finden hier auch Druckvorlagen für Plakate und Flyer.
 
 

Besuchen Sie uns an der LUGA – natürliche Pflege sowie Energie und Klima im Fokus

Bild: Silvia Bucher, Agentur Umsicht, bearbeitet mit KI (Photoshop Generative Fill), 2026.

Auch dieses Jahr sind wir an der Zentralschweizer Frühlingsmesse LUGA vom 24. April bis 3. Mai 2026 für Sie da. Holen Sie sich praktische Tipps, wie Sie unerwünschten Bewuchs auf Gartenwegen, Terrassen und anderen befestigten Plätzen in den Griff bekommen, testen Sie Ihr Wissen beim Quiz an der Sonderschau Energie und Klima – oder lassen Sie sich kostenlos Ihren Blutdruck messen und erfahren Sie, welchen Einfluss Lärm auf Ihre Gesundheit hat. Schauen Sie vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Kampagne «Natürlich – ohne Pestizide»
Sonderschau Energie und Klima
Laut ist out – denn Lärm macht krank
 
 

Neue Lärmschutzverordnung (LSV): Das ist neu seit dem 1. April

Bild: E. Nicollier

Am 1. April 2026 trat im Rahmen der Teilinkraftsetzung des Umweltschutzgesetzes (USG) die neue Lärmschutzverordnung in Kraft. Was ist neu? Besonders in städtischen Gebieten sind Bauprojekte unter bestimmten Voraussetzungen auch dann möglich, wenn Grenzwerte nicht vollständig eingehalten werden. Voraussetzung ist, dass gezielte begleitende Massnahmen wie bauliche Schutzmassnahmen oder angepasste Gebäudekonzepte geplant werden, um den Lärmschutz sicherzustellen. Gleichzeitig rücken Wohnqualität und ruhige Aussenräume stärker in den Fokus.
 
 

Mehr Flugbetrieb rund um den Militärflugplatz Emmen

Bild: VBS, Gruppe Verteidigung

Vom 22. Juni bis am 19. Juli 2026 ist laut dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit einem erhöhten Flugbetrieb und damit möglichen Lärmbelastungen rund um den Militärflugplatz Emmen zu rechnen. Ab dem 20. Juli 2026 ist Sommerpause und der Flugbetrieb für vier Wochen vollständig eingestellt.
 
 

Bodenuntersuchungen auf Luzerner Spielplätzen zeigen überwiegend unbedenkliche Werte

Bild: Stadtgrün Luzern

Im vergangenen Dezember untersuchte der Kanton Luzern im Rahmen eines Pilotprojekts vorsorglich bei 21 öffentlichen Spielplätzen in der Stadt Luzern die Bodenqualität. Die Untersuchungsergebnisse zeigen nun: Mit einer Ausnahme besteht keine Gefährdung von Kleinkindern durch Bodenbelastungen auf Luzerner Spielplätzen. Der Spielplatz Rank im Maihofquartier überschreitet den Sanierungswert. Die Stadt Luzern plant deshalb die Sanierung. Wie es mit den Untersuchungen weitergeht, erfahren Sie in der Kurzmitteilung.
 
 

Jahresbericht Bodenfeuchte 2025

Der Bericht zeigt den Verlauf der Bodenfeuchte an unseren sechs Messstationen. Das Jahr war geprägt von einem trockenen Sommer und durchgehend nassen Bodenverhältnissen im Winter. Unterschiede zwischen den Stationen zeigen sich im Abtrocknungsverhalten, was auf den starken lokalen Einfluss zurückzuführen ist.
 
 

Jahresbericht Altlasten 2025: Neue Fristen und Vorgaben

Der Kanton Luzern kommt bei der Altlastenbearbeitung voran: 2025 wurden zahlreiche Verfahren abgeschlossen, die Beschleunigungsmassnahmen zeigen Wirkung. Neu setzt das revidierte Umweltschutzgesetz verbindliche Fristen bis 2032 (Untersuchung) und 2045 (Sanierung). Gleichzeitig rücken neue Schadstoffe in den Fokus – mit möglichen zusätzlichen Untersuchungen.
 
 
Umwelt und Energie (uwe)
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