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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
19. Mai 2026
 
 

Regierungsrat beantragt Genehmigung der Fusion Greppen-Weggis

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Genehmigung der Vereinigung der Gemeinden Greppen und Weggis. Er hat eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Die Stimmberechtigten beider Gemeinden haben am 8. März 2026 mit jeweils deutlichen Mehrheiten dem Zusammenschluss per 1. Januar 2027 zugestimmt. Formell muss die Vereinigung noch vom Kantonsrat genehmigt werden. Im Zusammenhang mit der Gemeindevereinigung ist auch der Amtsantritt des Gemeinderates der vereinigten Einwohnergemeinde festzulegen und die Zuteilung der Gemeinden zu den Wahlkreisen sowie die Umschreibung des Gerichtsbezirkes Kriens und des Grundbuchkreises Luzern Ost in den entsprechenden Erlassen anzupassen.

Bereits im September 2025 hatte der Regierungsrat den Gemeinden im Falle einer Zustimmung zur Fusion einen Beitrag in der Höhe von 2,6 Millionen Franken zugesagt und gewürdigt, dass die Fusion in vorausschauender Haltung von den Gemeinden ausging und dem Ziel der Erhaltung der langfristigen Handlungsfähigkeit dient (vgl. Mitteilung vom 25. September 2025). Es handelt sich um die 21. erfolgreiche Gemeindefusion im Kanton Luzern seit Beginn der Gemeindereform Anfang der 2000er-Jahre. Die Zahl der Gemeinden verringert sich von ursprünglich 107 im Jahr 2004 auf 78 per 1. Januar 2027.

Botschaft B 95
 
 

Fristverlängerung für die Botschaft zur Initiative «Für zahlbare Wohnungen»

Die Initiative «Für zahlbare Wohnungen» der SP fordert, dass der Anteil an bezahlbaren Wohnungen im Kanton bis 2040 auf mindestens 20 Prozent steigt (Stand 2023: 14,2 Prozent). Der Regierungsrat anerkennt die Stossrichtung, lehnt die Initiative jedoch in ihrer vorliegenden Form ab. Massnahmen im Wohnungsbau und in der Raumplanung wirken langfristig. Selbst mit erheblichen finanziellen Mitteln erscheint das Ziel der Initiative aus Sicht des Regierungsrates bis 2040 nicht erreichbar. Es wären sehr starke Eingriffe in den privaten Boden- und Wohnungsmarkt nötig, was aus Sicht des Regierungsrates falsche Anreize setzt. Deshalb hält der Regierungsrat ein umfassendes und abgestimmtes Massnahmenpaket im Sinn eines Gegenentwurfes für notwendig, das unerwünschte Nebenwirkungen vermeidet. Da die Ausarbeitung eines solchen Gegenentwurfs inklusive Vernehmlassung mehr Zeit benötigt, soll die Frist um ein Jahr bis zum 12. Juli 2027 verlängert werden. Der Kantonsrat entscheidet voraussichtlich in der Juni-Session über den Antrag.

Botschaft B 97
 
 
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