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Ackerbau
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Mais vor Krähen schützen
Der Mais ist von der Keimung bis zu einer Höhe von ca. 10 cm für Krähen attraktiv. Die intelligenten Vögel, insbesondere Krähenschwärme, können in kurzer Zeit grosse Schäden verursachen. Optische und akustische Abwehrmassnahmen vertreiben Krähen, wirken in der Regel jedoch nur während eines begrenzten Zeitraums (erfahrungsgemäss maximal 2 bis 3 Wochen), da Krähen sehr anpassungsfähig sind. Ein gutes «Timing» sowie meist eine Kombination mehrerer Abwehrmassnahmen sind entscheidend.
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Rüben - Erdfloh & Notfallzulassungen
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Die Aktivität des Rübenerdflohs hat in den letzten Tagen zugenommen; der Regen kann diese allenfalls etwas ausbremsen. Nichtsdestotrotz ist der Rübenerdfloh bis ins 4-Blatt-Stadium zu überwachen. Die Bekämpfungsschwelle liegt im 2- bis 4-Blatt-Stadium bei 80 % der Pflanzen mit Schabstellen. Eine Bekämpfung des Rübenerdflohs im ÖLN ist nur mit Sonderbewilligung erlaubt.
Zur Bekämpfung verschiedener Schadorganismen in den Rüben wurden auch dieses Jahr unterschiedliche Notfallzulassungen erteilt. Beim Einsatz sind die entsprechenden Auflagen zwingend zu beachten: Bekämpfung von Cercospora-Blattfleckenkrankheiten in Futterrübe Bekämpfung von Blattläusen und Rübenrüssler (Lixus juncii) in Zuckerrüben Bekämpfung der von Rübenkopfälchen verursachten Fäulen in Zuckerrüben Bekämpfung von Cercospora-Blattfleckenkrankheiten in Zuckerrüben
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Drahtwurm-Bekämpfung
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Bild: Pflanzenkrankheiten.ch
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Das Produkt Beluga, ein Insektizid-Granulat, wurde neu zugelassen. Damit können Drahtwürmer in Mais und Kartoffeln bekämpft werden. Im ÖLN muss vor der Anwendung eine Sonderbewilligung eingeholt werden. Damit das Produkt eingesetzt werden darf, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Weitere Informationen zum Produkt sowie zu den Auflagen für die Anwendung sind auf der Website zu finden:
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Betriebsspezifischen Beratung
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Anrechenbarkeit der Beratung als Weiterbildung zur Verlängerung der Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel (PSM)
Mit der betriebsspezifischen Beratung sensibilisieren wir zu den Risiken von PSM-Einträgen in Oberflächengewässer auf dem Betrieb. Ziel ist es, die Einträge von PSM zu reduzieren und die gute landwirtschaftliche Praxis weiter zu verbessern.
Bereits ab diesem Jahr kann die betriebsspezifische Beratung als Weiterbildung im Bereich der Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel (FaBe PSM) angerechnet werden (ab 2027 muss die FaBe mit der Teilnahme an Weiterbildungen verlängert werden). Die Zeit der Beratung auf dem Betrieb, kann als Weiterbildungszeit für die FaBe angerechnet werden.
Kosten der Beratungsleistung (basierend auf BBZN-Tarifliste)
| | – | pro Beratungsstunde werden CHF 50.- verrechnet (Ansatz von CHF 100.-/h, 50 % Finanzierung durch den Absenkpfad PSM Luzern)
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| | – | plus Anfahrtspauschale von CHF 30.- sowie km Fahrspesen (CHF 0.70/km)
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| | – | Vor- und Nachbearbeitung der Beratungsleistung wird durch den Absenkpfad PSM Luzern finanziert |
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Die Dienstleistung steht allen Betrieben im Kanton Luzern zur Verfügung (Betriebe in anderen Kantonen auf Anfrage). Interessierte Betriebe können sich über folgenden Link für eine unverbindliche Kontaktaufnahme einschreiben: Hier einschreiben
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In eigener Sache
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BBZN: Der Jahresbericht Ausgabe Frühling 2026 ist da!
Interessen bündeln, Akteure zusammenbringen. Beides sind Faktoren, welche die Aus- und Weiterbildung in der Landwirtschaft begünstigen. Und den Beratungsdienstleistungen in Land- und Hauswirtschaft Vorschub leisten. Lesen Sie im Jahresbericht vom BBZN, welche Themen zu Natur und Ernährung im letzten Jahr bewegten. Im Sinne von «Wo Wissen wächst» wünschen wir eine anregende Lektüre.
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