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Luzerner Kantonsblatt soll per Januar 2028 digitalisiert werden
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Gemäss Beschluss des Regierungsrates soll das Luzerner Kantonsblatt per Januar 2028 digitalisiert werden. Dieser Schritt verlangt eine Anpassung des Publikationsgesetzes. Der Entwurf des totalrevidierten Gesetzes geht heute in die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 31. August 2026.
Derzeit gelten die gedruckten Ausgaben des Kantonsblatts sowie der Gesetzessammlung als rechtlich massgebend. Diese entfallen mit der vom Regierungsrat im April 2025 beschlossenen Digitalisierung der amtlichen Publikationen. Neu werden die elektronischen Veröffentlichungen massgebend sein. Vor diesem Hintergrund ist eine Totalrevision des Publikationsgesetzes notwendig.
Im Auftrag des Regierungsrates hat die Staatskanzlei einen Gesetzesentwurf erarbeitet, an dem auch die Stellen mitwirkten, die amtliche Mitteilungen im Kantonsblatt veröffentlichen. Beteiligt waren insbesondere die Luzerner Gemeinden, das Kantonsgericht, die Grundbuch-, Konkurs- und Betreibungsämter sowie die Departemente. Die Vernehmlassung des Entwurfs des totalrevidierten Publikationsgesetzes startet heute und dauert bis zum 31. August 2026. Das neue Gesetz soll vom Kantonsrat 2027 beraten werden und auf Anfang 2028 in Kraft treten.
Die amtlichen Publikationen, die derzeit im gedruckten Kantonsblatt erscheinen, werden künftig über die Publikationsplattform Amtsblattportal (amtsblattportal.ch) des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) veröffentlicht. Dieses Portal wird heute bereits von 13 Kantonen genutzt. Zahlreiche Such- und Filterfunktionen ermöglichen die gezielte Suche nach bestimmten Meldungen. Für die Leserinnen und Leser ist der Zugang kostenlos.
Strategiereferenz Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich - Digitaler Wandel - Gesellschaftlicher Wandel gemäss Kantonsstrategie
Anhang Vernehmlassungsunterlagen
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