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Kommission stimmt Sonder- und Nachtragskredit für die Steeltec AG zu
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Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) stimmt dem Sonder- und Nachtragskredit von 8,5 Millionen Franken zur Beteiligung an der Überbrückungshilfe des Bundes mit grosser Mehrheit zu. Die Stahlindustrie steht unter starkem Druck. Aus Sicht der Kommission sind der Produktionsstandort Emmenbrücke und mehr als 600 Arbeitsplätze gefährdet.
Die WAK hat unter dem Vorsitz von Guido Müller (SVP, Ebikon) die Botschaft B 84 (Kantonale Finanzhilfe an die Steeltec AG zwecks Beteiligung an der Überbrückungshilfe des Bundes) vorberaten.
Stahlproduktion steht unter starkem Druck Die Steeltec AG agiert in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld. Aus Sicht der WAK ist der Produktionsstandort Emmenbrücke ohne finanzielle Überbrückungshilfe gefährdet. Es geht um über 600 Arbeitsplätze und Lehrstellen und somit um einen sehr wichtigen industriellen Arbeitgeber im Kanton Luzern.
Der Betriebsaufwand für Energie- und Netznutzungsentgelt ist für die Steeltec AG sehr hoch. Gleichzeitig unterstützen zahlreiche Staaten auf der Welt ihre Stahlindustrie direkt oder indirekt. Die Kommission ist überzeugt, dass die finanzielle Überbrückungshilfe ein wirkungsvoller Hebel ist.
Die WAK begrüsst zudem, dass die Unterstützung an klare Bedingungen geknüpft ist. Dazu gehören der Erhalt des Produktionsstandorts Emmenbrücke, einen Netto-Null-Fahrplan und der Verzicht auf Dividenden und Boni. Es ist kein Blankoscheck, sondern eine verantwortungsvolle Unterstützung mit klaren Leitplanken.
Bundeshilfe an kantonale Beteiligung geknüpft Die eidgenössischen Räte haben ein Bundesgesetz erlassen, das für die Jahre 2024 bis 2028 Überbrückungshilfen für die Stahl- sowie Aluminiumproduzenten vorsieht. Die Unterstützung erfolgt in Form von Reduktionen der Netznutzungsentgelte. Voraussetzung für die Bundeshilfe ist jedoch, dass die Kantone sich mit mindestens der Hälfte des Bundesbeitrags an den Überbrückungshilfen beteiligen. Ohne den kantonalen Beitrag von 8,5 Mio. Franken würde der Bundesbeitrag von 17 Mio. Franken entfallen.
Mit einem Antrag verlangte eine Kommissionsminderheit, dass die vorgesehene finanzielle Hilfe nicht an die kantonale Abstimmung zur Standortförderung im Herbst 2026 gekoppelt wird. Aus ihrer Sicht werden damit zwei unterschiedliche Sachverhalte miteinander verknüpft. Bei der Weiterentwicklung der Standortförderung geht es um die Förderung von Innovationen. Bei der Überbrückungshilfe an die Steeltec AG handelt es sich hingegen um eine befristete Finanzhilfe zur Sicherung des Produktionsstandortes Emmenbrücke. Die WAK lehnte den Antrag ab. Sie vertritt grossmehrheitlich die Auffassung, dass es sich um einen Grundsatzentscheid über Subventionen an Unternehmen handelt, über den die Stimmberechtigen befinden sollen. Die Einheit der Materie ist aus ihrer Sicht gewährleistet.
Die WAK bedankt sich bei der Regierung und Verwaltung für die Ausarbeitung der Botschaft. Sie beantragt dem Kantonsrat mit grosser Mehrheit, der Vorlage zuzustimmen. Die Botschaft 84 wird an der Juni-Session 2026 des Kantonsrates behandelt.
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