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Triengen: Regierung genehmigt Teilrevision der Ortsplanung und ordnet Rückzonungen an
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| Die Gemeinde Triengen zählt zu den 20 Rückzonungsgemeinden des Kantons Luzern. Diese Gemeinden mit zu grossen Bauzonen sind aufgrund des Bundesrechts und den Vorgaben im kantonalen Richtplan verpflichtet, ihre Bauzonen mit einer Revision der Ortsplanung zu verkleinern. An der Gemeindeversammlung vom 18. September 2023 hiessen die Stimmberechtigten der Gemeinde Triengen zwar die Einsprachen gegen die entsprechende Vorlage gut, wiesen letztere jedoch ohne materiellen Beschluss an den Gemeinderat zurück. Deswegen kam die Teilrevision der Ortsplanung an der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 erneut zur Abstimmung, wobei die Rückzonungen unter Berücksichtigung der Einsprachen aus dem Jahr 2023 beschlossen wurden. Der Regierungsrat genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung und ordnet gemäss der kantonalen Rückzonungsstategie die Rückzonung von insgesamt zehn Grundstücken mit einer Gesamtfläche von insgesamt rund 2,27 Hektaren an. Bei zwei Grundstücken stützt der Regierungsrat die Beschlüsse der Stimmberechtigten und sieht von einer Rückzonung ab.
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Krienser Bäche: Hochwasserschutz und Revitalisierung am Untersidhaldenbach
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| Der Untersidhaldenbach in der Stadt Kriens verläuft heute teilweise eingedolt unter dem Areal des Roggern-Schulhauses. Besonders das bestehende Einlaufbauwerk ist anfällig für Verklausungen. Kann das Wasser nicht mehr durch die Eindolung abfliessen, wird ein Teil des Schulhausareals überschwemmt. Der Regierungsrat hat ein Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt bewilligt, um die Situation zu verbessern. Der Bach soll auf dem Schulhausareal und angrenzenden Flächen künftig offen geführt werden. Die vorhandenen Quellen werden in die neue Bachführung integriert, ebenso das Hangwasser der angrenzenden Wiese. Zusätzlich soll neben dem Bach ein naturnahes Teichsystem entstehen. Die Gesamtkosten betragen 755’000 Franken. An diese Kosten stellt das Bundesamt für Umwelt einen Bundesbeitrag von 35 Prozent in Aussicht. Von den Gesamtkosten trägt der Kanton Luzern 715’500 Franken, der Anteil der Stadt Kriens beläuft sich auf 39’500 Franken.
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