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BBZ Natur und Ernährung
Infoletter Pflanzenschutz
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten.
 
 

Mais

Chemischen Unkrautregulierung
Bei der chemischen Unkrautregulierung im Mais müssen die aktuellen Wetterbedingungen berücksichtigt werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei Temperaturen über 25 °C ist aufgrund von Wirkungsverlusten nicht zu empfehlen. Die Behandlungen sollten daher in den frühen Morgenstunden oder erst am Abend durchgeführt werden.
 
 

Zuckerrüben

 
Rübenrüssler
Der Rübenrüssler ist ein wärmeliebender Schädling, dessen ursprüngliches Verbreitungsgebiet im Mittelmeerraum liegt. In der Schweiz wurde er erstmals 2019 in der Westschweiz festgestellt und breitet sich seitdem weiter nach Osten aus. Mit dem Erreichen des Reihenschlusses der Zuckerrübenbestände kann mit den ersten Zuflügen der adulten Käfer gerechnet werden. In dieser Phase beginnen die Tiere sowohl mit dem Reifungsfrass als auch mit der Eiablage.

Sobald die ersten adulten Rübenrüssler im Feld festgestellt werden, ist eine Behandlung gemäss Notfallzulassung in Zuckerrüben grundsätzlich möglich (Notfallzulassung; Wirkstoff Acetamiprid bis 30.09.2026). Dabei ist zu beachten, dass für die Anwendung eine Sonderbewilligung erforderlich ist. Ob eine Behandlung tatsächlich notwendig ist, muss im Einzelfall beurteilt und im entsprechenden Gesuch nachvollziehbar begründet werden:
 Es ist nur 1 Behandlung pro Kultur zugelassen
 Es werden nur einzelbetriebliche durch den kant. Pflanzenschutzdienst erteilt
 Für eine Sonderbewilligung muss das Auftreten des Rübenrüsslers festgestellt werden - d.h. Käferfang in Gelbfalle oder erste Einstiche an Rüben sichtbar
 Bei der Behandlung ist ein Kontrollfenster anzulegen
Eine sorgfältige Überwachung der Rübenbestände sowie eine zeitlich optimale Applikation sind entscheidend, um einen möglichst hohen Wirkungsgrad zu erreichen.
 
Blattläuse
Schwarze Blattläuse sind bis zum 10-Blattstadium zu überwachen. Danach ist der durch sie verursachte Schaden in der Regel nicht mehr relevant. Im Stadium 6 bis 10 Blätter liegt die Bekämpfungsschwelle bei rund 80 % befallenen Pflanzen.

Der Befall der Rüben mit grünen Pfirsichblattläusen wird im Rahmen des schweizweiten Monitorings überwacht. Die Resultate dieses Monitorings werden jeweils über die BetaSwiss-App mitgeteilt. Bei einem allfälligen Einsatz eines Pflanzenschutzmittels gegen den Rübenrüssler mit dem Wirkstoff Acetamiprid werden auch grüne Blattläuse miterfasst.
 
 

Kartoffeln

 
Krautfäule
Im Tessin wurde ein erster Krautfäuleherd festgestellt. Trotz aktuell eher ungünstiger Witterungsbedingungen für den Erreger, bleibt eine konsequente Feldkontrolle wichtig. Verdachts- oder Befallsfälle dem kantonalen Pflanzenschutzdienst oder dem Warn- und Prognosesystem PhytoPRE (www.phytopre.ch) gemeldet werden.
 
Kartoffelkäfer
Kartoffelkäfer sind bereits zu finden, und die aktuellen Wetterbedingungen begünstigen ihre Aktivität. Kontrollen sind erforderlich, sobald erste Larven vorhanden sind. Die Bekämpfungsschwelle liegt bei 30 % befallene Pflanzen mit Larven und/oder einem grösseren Herd pro Are (Kontrolle von 10 × 5 Pflanzen).
 
 

Verschiedenes

 
Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel
Letzte Chance, die FaBe PSM prüfungsfrei zu beantragen

Nur noch bis Ende Juni kann die neue digitale FaBe PSM mit einer anerkannten Ausbildung und somit ohne Prüfung beantragt werden. Danach gibt es die FaBe PSM nur noch nach bestandener Prüfung.
Wer Anspruch hat, sollte die FaBe PSM jetzt beantragen – auch ohne eigenen Betrieb oder Betriebsnummer. Das entsprechende Feld im Antrag kann einfach leer gelassen werden. Die FaBe PSM ist persönlich und nicht an einen Betrieb gebunden.
Ausnahme: Lernende nach altem Reglement (EFZ Landwirt/in) erhalten die FaBe PSM noch bis 2028 prüfungsfrei.
Bild: Agroscope
 
Japankäfer im Kanton Luzern
Seit dem Nachweis einer Japankäfer-Population in der Umgebung der Autobahnraststätte Neuenkirch im Sommer 2025 werden umfassende Massnahmen umgesetzt, um eine weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern und den Käfer zu tilgen. Per 1. Juni 2026 tritt eine aktualisierte Allgemeinverfügung zum Japankäfer in Kraft. Darin werden die geltenden Massnahmen präzisiert und angepasst. Die Landwirtschaft ist sowohl vom Japankäfer als auch von den Massnahmen betroffen. Die verfügten Massnahmen sind im abgegrenzten Gebiet konsequent einzuhalten.
 
 
Link - Pflanzenschutz Luzern

Archiv - Infoletter Pflanzenschutz Feldbau

Bekämpfungsschwellen - für Massnahmen gegen Schadorganismen im Feldbau (ÖLN)

Notfallzulassungen - Website Bund (BLV)

Zurückgezogene Pflanzenschutzmittel - mit Ausverkaufs- und Verwendungsfristen (XLSX)

Zurückgezogene Wirkstoffe - aus Anhang 1 PSMV (XLSX)
 
 
Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung
Sennweidstrasse 35
6276 Hohenrain
Telefon 041 228 30 89
Mail pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch
 
 
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